1369 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend Aussetzen des Antragsprinzipes und rückwirkende Leistungserbringung für alle erworbenen Leistungen des österreichischen Sozialversicherungssystems [799/A(E)]


Die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Sigisbert Dolinschek und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. Mai 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Frau H. wurde 1945 Kriegswitwe. Nach dem Tode ihres zweiten Gatten im Jahre 1983 (Eintritt des Versicherungsfalles) hätte sie um Wiedereinsetzung der Witwengrundrente nach dem KOVG ansuchen können. Von diesem Rechtsanspruch erfuhr sie aber erst durch Zufall im Jahre 1995. Sie reichte ein und erhielt ab dann auch de facto wieder eine Leistung vom Bundessozialamt. Somit wurde sie zwölf Jahre einer Leistung verlustig, auf die sie einen rechtmäßigen Anspruch hatte.

Prof. Dr. Theodor Tomandl hat festgestellt, daß das österreichische Sozialsystem bereits völlig undurchschaubar ist. Die durch ungenügende Information verlorene Leistung sollte daher nach Meinung der Antragsteller auch rückwirkend einforderbar sein.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 799/A(E) in seiner Sitzung am 25. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Mag. Herbert Haupt.

Nachdem ein Antrag des Abgeordneten Dr. Volker Kier auf Einsetzung eines Unterausschusses mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde, wurde einstimmig beschlossen, die Verhandlungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag zu vertagen.

Die Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden nach Eröffnung der Sitzung vom 2. Juli 1998 unterbrochen.

Am 7. Juli 1998 wurde diese unterbrochene Sitzung wieder aufgenommen. Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Volker Kier, Mag. Herbert Haupt, Annemarie Reitsamer, Mag. Walter Guggenberger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Reinhart Gaugg, Karl Donabauer, Dr. Elisabeth Pittermann und Edith Haller sowie die Bundes­ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch beteiligten, wurde die Ausschuß­sitzung unterbrochen.

Am 16. Juli 1998 wurde die unterbrochene Sitzung neuerlich aufgenommen. In der Debatte, an der sich die Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Karl Öllinger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Volker Kier, Mag. Walter Guggenberger, Mag. Herbert Haupt, Reinhart Gaugg, Franz Hums, Heidrun Silhavy, Anton Blünegger, Sigisbert Dolinschek, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch beteiligten, wurde vom Abgeordneten Karl Öllinger ein Entschließungsantrag betreffend Informationspflicht der Sozial­versicherungsträger eingebracht.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag 799/A(E) keine Mehrheit. Der oberwähnte Ent­schließungsantrag des Abgeordneten Karl Öllinger fand ebenfalls keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 07 16

                         Dr. Elisabeth Pittermann                                                    Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau