1375 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (654/A)

Die Abgeordneten Edith Haller, Anna Elisabeth Aumayr, Ing. Mathias Reichhold, Robert Wenitsch, Mag. Herbert Haupt und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 11. Dezember 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Mit dem ASRÄG 1997 wurde die Subsidiarität in der bäuerlichen Krankenversicherung aufgehoben. Damit werden Hofübernehmer, langfristig aber alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, in einer Zeit sinkender Einkommen spürbar zusätzlich belastet. Der Abschluß von Einzelverträgen wurde gleichzeitig den Gebietskrankenkassen übertragen, womit eine deutliche Entlastung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern bewirkt wurde, die künftig von den wesentlich niedrigeren Tarifen der Gebietskrankenkassen profitieren wird. Die damit eingeleitete Annäherung der Krankenversicherung der Bauern an die der ASVG-Versicherten hat aber bislang für die Versicherten selbst keine Vorteile, die geeignet wären, die zusätzlichen Belastungen durch den Entfall der Subsidiarität auch nur teilweise zu kompensieren. Die Versicherten müssen jedenfalls weiterhin einen Kostenanteil von 20% tragen.

Die Antragsteller schlagen daher vor, die Ankündigungen vieler Koalitionspolitiker, daß auch der Selbstbehalt von 20% bei den ärztlichen Leistungen wegfalle, bis 1. Juli 1998 tatsächlich umzusetzen. Gleichzeitig sollen die Bestimmungen des ASVG hinsichtlich der Krankenscheingebühr und der Beschränkung der Kostenerstattung für Wahlärzte im Sinne der Gleichbehandlung übernommen werden, wenngleich die Antragsteller diese Regelungen auch im Bereich des ASVG keineswegs für positiv halten. Die Antragsteller sind sich bewußt, daß die Umstellung des Systems der bäuerlichen Krankenversicherung noch weitere Schritte erfordern wird, halten es aber für unbedingt notwendig, den Betroffenen angesichts der schon beschlossenen Belastungen den Wegfall des Selbstbehaltes nicht nur vage zu versprechen, sondern tatsächlich zu beschließen.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 654/A in seiner Sitzung am 25. Juni 1998 in Verhandlung genommen. Nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Mag. Herbert Haupt wurde einstimmig beschlossen, den gegenständlichen Initiativantrag zu vertagen.

Die Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden nach Eröffnung der Sitzung vom 2. Juli 1998 unterbrochen.

Am 7. Juli 1998 wurde diese unterbrochene Sitzung wieder aufgenommen und neuerlich unterbrochen.

Am 16. Juli 1998 wurde die unterbrochene Sitzung neuerlich aufgenommen. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 07 16

                                 Karl Donabauer                                                            Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau