1379 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (1238 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert wird (11. Novelle zum FSVG)


Durch das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 139/1997, erfolgte im Hinblick auf die Einbeziehung aller selbständig erwerbstätiger Personen in das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz (§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG) auch eine grundsätzliche Neuorientierung des FSVG:

In § 2 Abs. 1 und 2 FSVG wurde der bestehende Rechtszustand festgeschrieben, indem die durch Verordnung in das FSVG einbezogenen Personengruppen nunmehr taxativ aufgezählt werden. Bis dahin nicht in das FSVG durch Verordnung einbezogene Personengruppen (§ 2 Abs. 1 Z 2, 4 und 6 FSVG in der Fassung der 9. Novelle) werden nunmehr grundsätzlich vom GSVG erfaßt. Eine Einbeziehung in das FSVG auf Grund einer Verordnung ist nicht mehr möglich.

Der vorliegende Entwurf enthält einige Ergänzungen und Klarstellungen zu diesem Konzept.

Im einzelnen sind dies:

–   Klarstellung, daß sogenannte “Wohnsitzärzte” im Sinne des § 20a Ärztegesetz unter § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG zu subsumieren sind;

–   Regelung der Aufteilung des Beitragssatzes für bestimmte Weiterversicherte auf Versicherte und Bund im Hinblick auf § 33 Abs. 9 GSVG;

–   Aufhebung des obsoleten § 16 FSVG (Befreiung von der Pflichtversicherung in der Pensionsver­sicherung) unter Wahrung bestehender Ausnahmen;

–   Anpassung im Zusammenhang mit der Neuregelung der Gesamtbeitragsgrundlage nach § 127 GSVG.

Den Finanziellen Erläuterungen der Regierungsvorlage ist zu entnehmen, daß die vorgesehene Gesetzes­vorlage zu keiner Mehrbelastung des Bundes führen wird.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

Nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Mag. Dr. Josef Trinkl wurde einstimmig beschlossen, die gegenständliche Regierungsvorlage zu vertagen.

Die Beratung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden nach Eröffnung der Sitzung vom 2. Juli 1998 unterbrochen.

Am 7. Juli 1998 wurde diese unterbrochene Sitzung wieder aufgenommen und neuerlich unterbrochen.

Am 16. Juli 1998 wurde die unterbrochene Sitzung wiederum aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Volker Kier sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1238 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1998 07 16

                           Mag. Dr. Josef Trinkl                                                      Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau