138 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über den Entschließungsantrag 65/A(E) der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend Erstellung von Rahmenbedingungen zur Ermöglichung einer echten Schulautonomie

Die Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 31. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

,,Die österreichischen Schulen sind zu bürokratischen Institutionen geworden. Starre Regeln, Leistungsdruck, Maßnahmen der Selektrion und Disziplinierung überwiegen und sind kein Ansporn für Kreativität und Eigeninitiative. Lehrerinitiativen für eine bessere Pädagogik werden durch das bürokratische Korsett der Schule zum Scheitern gebracht. Der Bildungsbegriff orientiert sich mehr am Memorieren von Wissensdaten als am produktiven Denken und Handeln. Die Organisationsform schürt eher das Einzelkämpfertum als das soziale Lernen.

Ein gemeinsames Europa verlangt jedoch auch nach einem modernen Bildungssystem. Die neuen Möglichkeiten von Mobilität und Jugendtausch, von interkulturellem Lernen und Erweiterung des Erfahrungshorizontes können nur genützt werden, wenn auf der Ebene der österreichischen Schul- und Bildungspolitik ein umfassender Reformschub in die Wege geleitet wird. Ein wesentliches Moment zur Weiterentwicklung des Bildungssystems sehen wir in einer umfassenden Deregulierung des öffentlichen Schulwesens, die den Schulen weitgehende Autonomie und den Ausbau demokratischer innerschulischer Entscheidungsstrukturen ermöglicht.

Eine Schulautonomie, die diesen Namen tatsächlich verdient, muß folgende Kriterien erfüllen:

         –   Ein Kuratorium der Schule (Die ,,Schulregierung“), bestehend aus gewählten Lehrer-, Eltern- und Schülervertretern, bestimmt die pädagogische Gestalt der Schule innerhalb sehr allgemein gehaltener Rahmenbedingungen.

         –   Die ,,Schulregierung“ erhält weitgehende Autonomie bezüglich der inneren Schulorganisation (zB: Nachmittagsbetreuung, Fünf-Tage-Woche usw.) und kann über Teile des Schulbudgets in Eigenverantwortung entscheiden. So sollte beispielsweise über die Mittel der Schulbuchaktion (Anschaffung neuer Bücher oder Konzepte einer Schulbuchlade) bzw. über eine sinnvolle Verwendung für andere Unterrichtsmittel auf der Ebene der Schulen entschieden werden.

         –   Die Wahl des Schulleiters (auf Zeit) hat durch das Kuratorium der Schule zu erfolgen.

              Langfristig ist auch die Anstellung neuen pädagogischen und anderen Personals auf dieser Ebene zu bestimmen.

         –   Zur Ermöglichung einer freien Schulwahl sind die Schulsprengelgrenzen in Österreich aufzuheben sowie eine finanzielle Gleichstellung aller Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht zu garantieren.

Schulautonomie benötigt gleichzeitig staatlich definierte Rahmenbedinungen, die ein ausgewogenes Verhältnis von Elementen des Wettbewerbes zwischen Schulen und der Sicherstellung sozialer Chancengerechtigkeit und sozialer Fairneß gewährleisten.

Der Staat hat einerseits die finanziellen Mittel für die Schulen bereitzustellen, allgemeine Rahmenbedingungen festzulegen, Beratungs- und Aufsichtspflicht zu übernehmen, andererseits einen freien Zugang zu allen Schulen mit Öffentlichkeitsrecht sicherzustellen und vor Diskriminierungen zu schützen.“


Der Unterrichtsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag [65/A(E)] in seiner Sitzung am 14. Mai 1996 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Maria Schaffenrath.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Dr. Susanne Preisinger, Dr. Gertrude Brinek, Karl Öllinger, DDr. Erwin Niederwieser, Maria Schaffenrath, Dr. Udo Grollitsch sowie Bundesministerin Elisabeth Gehrer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 05 14

                               Dr. Alfred Brader                                                      DDr. Erwin Niederwieser

                                   Berichterstatter                                                                Obmannstellvertreter