1403 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Antrag 564/A(E) der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend Änderung der Zielsetzung des EURATOM-Vertrages


Die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Genossen haben am 19. September 1997 den gegenständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“In den letzten Jahren hat sich der Nationalrat in einer Reihe von Entschließungen für eine aktive Politik der Abkehr von der energetischen Nutzung der Kernenergie in Europa ausgesprochen und Maßnahmen zur Umsetzung dieses Zieles gefordert. Ebenso forderten Vertreter aller im Nationalrat vertretenen politischen Parteien die Beibehaltung einer konsequenten Anti-Atom-Haltung der Österreichischen Bundesregierung.

Ziel dieser Bemühungen ist der dauerhafte Schutz von Leben und Gesundheit aller Europäer insbesondere aber der österreichischen Bevölkerung, die Bewahrung der Umwelt vor unter Umständen irreversiblen Schäden als Folge einer verfehlten Energiepolitik.

Mit dem Ziel, ,Sicherheiten zu schaffen, die erforderlich sind, um alle Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Völker Europas auszuschließen‘, wurde die Europäische Atomgemeinschaft EURATOM gegründet. Der EURATOM-Vertrag wurde unterzeichnet, um ,die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen‘.

Weitere Ziele von EURATOM sind unter anderem

–   die Erleichterung von Investitionen und die Sicherstellung der Schaffung der wesentlichen Anlagen, die für die Entwicklung der Kernenergie notwendig sind, insbesondere durch Förderung;

–   die Entwicklung der Forschung und die Sicherstellung der Verbreitung der technischen Kenntnisse;

–   die Sicherstellung ausgedehnter Absatzmärkte und des Zugangs zu den besten technischen Mitteln für die Kernenergie, und zwar durch die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für die besonderen auf dem Kerngebiet verwendeten Stoffe und Ausrüstungen, durch den freien Kapitalverkehr für Investitionen auf dem Kerngebiet und durch die Freiheit der Beschäftigung für die Fachkräfte innerhalb der Gemeinschaft;

–   die Herstellung von Verbindungen zu anderen Ländern und zwischenstaatlichen Einrichtungen, die geeignet sind, den Fortschritt bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie zu fördern.

Als besonderer Schwerpunkt von EURATOM gilt jedoch die Förderung der Forschung im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie: So wird die Erforschung von Verfahren für den Abbau, die Umwandlung, die Verarbeitung und die Aufbewahrung von für die Kernenergie geeigneten Materialien gefördert und erleichtert. In diesen Bereich fallen sowohl die Kernreaktionen mit geringer Energie und die Kernspaltung als auch die Kernfusion und experimentelle Messungen.

Spätestens seit dem Reaktorunfall von Tschernobyl ist allerdings allgemein bekannt, daß die energetische Nutzung der Kernenergie im Katastrophenfalle unermeßliche Schäden an Mensch und Umwelt anrichtet. Das Problem der Wiederaufbereitung bzw. Endlagerung von radioaktivem Material ist bis heute nicht geklärt.

Im Sinne der Kostenwahrheit ist die Kernenergie nicht wirtschaftlich.

Zudem gefährden veraltete Reaktoren in Mittel- und Osteuropa die österreichische Bevölkerung.

Die im Nationalrat vertretenen politischen Parteien sind daher übereingekommen, sich für ein kern­energiefreies Mitteleuropa einzusetzen. Die von EURATOM verfolgte Linie entspricht nicht der österreichischen Zielsetzung nach schrittweisem Ausstieg aus der Kernenergie.”

Der Umweltausschuß nahm den Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 4. Februar in Verhandlung. Weitere Sitzungen fanden am 17. April, 30. Juni und am 24. September 1998 statt.


Als Berichterstatter im Ausschuß fungierte Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer.

In den Debatten ergriffen die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Karlheinz Kopf, der Ausschußobmann Mag. Karl Schweitzer, Mag. Thomas Barmüller, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Anna Elisabeth Aumayr, Dr. Volker Kier, Georg Oberhaidinger, Karel Smolle, Georg Wurmitzer und Matthias Ellmauer sowie die Bundesminister Dr. Barbara Prammer und Dr. Martin Bartenstein das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 09 24

                               Matthias Ellmauer                                                          Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann