1408 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Antrag 230/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit für Ausgebildete des Lehrberufs Re­cycling- und Entsorgungstechniker

Die Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen haben am 13. Juni 1996 den gegenständlichen Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Auf Grund des Umfangs der von Menschen in Gang gesetzten Stoffströme und auf Grund der zunehmenden Chemisierung dieser Stoffströme, sind die Vermeidung, Minimierung und Analyse, das richtige Behandeln und Entsorgen von anfallenden Problemstoffen sowie die Abwasserbehandlung zu drängenden Problemen unserer Zeit geworden.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde der Lehrberuf Recycling- und Entsor­gungstechniker eingerichtet (BGBl. Nr. 585/1992). Ziel der Ausbildung zum Recycling- und Entsor­gungstechniker ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen für die qualifizierte berufliche Tätigkeit in der Abfall- und Abwasserbewirtschaftung.

Da dieser Lehrberuf nach dem Anforderungsprofil die Ausgebildeten auch zur Leitung der Eingangskontrolle einer Deponie befähigt, sollte die Deponieverordnung auch Recycling- und Entsor­gungstechnikern die Möglichkeit geben, diese Funktion auszuüben.”

Der Umweltausschuß nahm den Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 6. und 13. Mai 1997 in Verhandlung. Weitere Sitzungen fanden am 1. Juli 1997, 4. Februar und am 24. September 1998 statt.

Als Berichterstatter im Ausschuß fungierte Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller.

In den Debatten ergriffen die Abgeordneten Karlheinz Kopf, der Ausschußobmann Mag. Karl Schweitzer, Mag. Thomas Barmüller, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppel­müller und Matthias Ellmauer sowie die Bundesminister Dr. Martin Bartenstein das Wort.

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Karlheinz Kopf brachten einen Ent­schließungsantrag betreffend Entsorgungs- und Recyclingfachmann/-frau mit folgender Begründung ein:

“Mit 23. April 1998 wurde im Bundesgesetzblatt die Ausbildungsordnung betreffend den Entsorgungs- und Recyclingfachmann/-frau verlautbart, der zwei Ausbildungsschienen, nämlich für Abfall und Abwasser, beinhaltet. Die Lehre dauert jeweils drei Jahre und soll Kenntnisse vermitteln, die zur Ausübung verschiedener qualifizierter Tätigkeiten, wie zB Deponiewärter(in), Klärwärter(in) oder Abfall­beauftragter/-e, erforderlich sind.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppel­müller und Karlheinz Kopf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung (Anlage) annehmen.

Wien, 1998 09 24

                              Matthias Ellmauer                                                         Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann

Anlage

Entschließung

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, hinsichtlich der dem Ausbildungs­versuch “Entsorgungs- und Recyclingtechniker(in)” nachfolgenden beiden verordneten Lehrberufen im Umweltbereich (Entsorgungs- und Recyclingfachmann/-frau – Abfall, Entsorgungs- und Recycling­fachmann/-frau – Abwasser) nach Ablauf von drei Jahren einen schriftlichen Bericht über den Erfolg der Lehrberufe zu erstatten. Dabei ist insbesondere die Anzahl der in Ausbildung stehenden Lehrlinge, in welchen Wirtschaftssektoren die Lehrlinge ausgebildet werden und wie Lehrbetriebe, die nicht Lehrlinge im ehemaligen Ausbildungsversuch ausgebildet haben, die nunmehrigen Ausbildungsinhalte im jeweiligen Lehrberuf umsetzen, zu berichten.