1435 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über den Antrag 253/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend die Menschenrechtssituation in Tibet

Die Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungs­antrag am 28. Juni 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die politische Situation sowie die Lage der Menschenrechte in Tibet gibt immer größeren Anlaß zur Sorge. In den letzten Monaten verschärfte die Volksrepublik China ihre Vorgangsweise in dieser von ihr beanspruchten ,autonomen Region‘ gegenüber der tibetischen Bevölkerung. Dies läßt sich nicht nur an der Verschleppung des vom Dalai Lama ernannten Nachfolgers des Panchen Lama sowie an den Berichten verschiedener Menschenrechtsorganisationen ablesen, die von über 600 politischen Gefangenen sowie von Folterungen an buddhistischen Mönchen und Nonnen berichten, sondern auch daran, daß gegenüber Repräsentanten von Ländern, die sich der Menschenrechtssituation in Tibet annehmen, unfreundliche Akte gesetzt werden.

Seit dem widerrechtlichen Einmarsch Chinas in Tibet im Jahre 1950 dauert die Unterdrückung des Strebens der Tibeter nach politischer, ethnischer und religiöser Selbstbestimmung an. Die Geschichte der Menschenrechtsverletzungen gegen Tibet reicht von der brutalen Unterdrückung des Aufstandes von 1959, bei dem über 80 000 Menschen starben, über die Vertreibung des weltlichen und religiösen Oberhauptes, des Dalai Lama, bis hin zu einer massiven Umsiedlungspolitik der Chinesen nach Tibet, verbunden mit Zwangssterilisierungen von Tibeterinnen, wodurch die Tibeter zu einer Minderheit im eigenen Land wurden und ihr Überleben gefährdet ist.

Die Vereinten Nationen, das Europäische Parlament (im Juli 1995) und zuletzt auch der deutsche Bundestag (am 21. Juni 1996) haben die Besetzung Tibets, die Verletzung der Menschenrechte und die Unterdrückung der nationalen und kulturellen Identität dieses Landes verurteilt.

Die Politik Österreichs muß darauf gerichtet sein, das Selbstbestimmungsrecht weltweit zu unterstützen sowie unrechtmäßige Gewaltanwendung und massive Menschenrechtsverletzungen nicht hinzunehmen.”

Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen vom 1. und 4. Juli 1997 sowie am 1. Oktober 1997 und am 30. Juni 1998 in Verhandlung genommen und jeweils eine Vertagung beschlossen.

In seiner Sitzung vom 20. Oktober 1998 hat der Außenpolitische Ausschuß die Verhandlungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag wieder aufgenommen.

In der anschließenden Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Herbert Scheibner, Mag. Dr. Josef Höchtl sowie der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 06 30

                            Mag. Dr. Josef Höchtl                                                             Peter Schieder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann