145 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten


über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 1994) (III-17 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht ist in die acht Abschnitte

         –   Einleitung,

         –   Kriminalität im Spiegel der polizeilichen Kriminalstatistik,

         –   Lagebilder und Maßnahmen betreffend ausgewählter Deliktsformen,

         –   Maßnahmen und Tätigkeiten zur Verbesserung der Verbrechensverhütung und Verbrechensaufklärung,

         –   Paß-, Fremdenpolizei- und Flüchtlingswesen,

         –   Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten,

         –   Festnahmen und Demonstrationen sowie

         –   Maßnahmen auf den Gebieten Katastrophenschutz, Zivilschutz, Strahlenschutz, Flugpolizei und Entminungsdienst

gegliedert.

Dem 2. Abschnitt, der eine Reihe von Statistiken enthält, ist zu entnehmen, daß die Verbrechen im Berichtsjahr gegenüber 1993 von 114 794 auf 107 868 zurückgegangen sind; dies bedeutet eine Abnahme von 6,0 Prozent. Die Zahl der Vergehen stieg mit 4,7 Prozent von 378 992 auf 396 700. Bei der Gesamtzahl aller strafbaren Handlungen ist mit plus 2,2 Prozent eine Zunahme von 493 786 Fällen auf 504 568 Fälle zu verzeichnen.

Die zahlenmäßig umfangreichsten Veränderungen sind erwartungsgemäß im Bereich der strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen zu finden, die auf Grund ihrer gewichtigen Bedeutung auch auf die Entwicklung der Gesamtsumme aller strafbaren Handlungen sowie der Verbrechen und Vergehen insgesamt rückwirken.

Im einzelnen ergab sich bei den Körperverletzungen eine Zunahme von 3,2 Prozent und beim Suchtgiftmißbrauch eine Zunahme von 29,6 Prozent. Beim Einbruchsdiebstahl war ein Rückgang von 4,1 Prozent, bei den Falschgelddelikten ein Rückgang von 39,7 Prozent zu verzeichnen.

Die Aufklärungsquote aller gerichtlich strafbaren Handlungen betrug bei den Verbrechen 1993 28,4 Prozent und im Berichtsjahr 28,7 Prozent, bei den Vergehen 1993 52,4 Prozent und im Jahr 1994 55,3 Prozent. Bei allen gerichtlich strafbaren Handlungen lag die Aufklärungsquote im Berichtsjahr bei 49,6 Prozent (1993 46,8 Prozent).

In absoluten Zahlen ausgedrückt, konnten 1994 30 947 Verbrechen geklärt werden, was einer Abnahme von 4,9 Prozent gegenüber 1993 entspricht. Bei den Vergehen war eine Steigerung der Aufklärungsquote von 10,3 Prozent zu verzeichnen. Bei allen gerichtlich strafbaren Handlungen ergab sich ein Zuwachs von 8,2 Prozent an aufgeklärten Fällen.

Der 4. Abschnitt befaßt sich mit personellen, organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Verbesserung der Verbrechensverhütung und Verbrechensaufklärung und berichtet auch über die Ausbildung in diesem Bereich sowie über die internationale Zusammenarbeit.


Der 5. Abschnitt befaßt sich im einzelnen mit dem Migrations-, Aufenthalts- und Asylwesen, der Asylwerberbetreuung, der Europäischen Integration, der Ausländerkriminalität und der Europäischen Union.

Diesem Abschnitt ist zu entnehmen, daß im Berichtsjahr insgesamt 5 082 Personen in Österreich um Gewährung des Asylrechtes ansuchten. Im Vergleich dazu haben im Jahr 1993 insgesamt 4 744 Personen Anträge auf Asylgewährung gestellt. Dies entspricht einer Steigerung um 6,7 Prozent, wobei diese Asylwerber 1994 aus 65 und 1993 aus 71 Ländern stammten.

Im Jahre 1994 wurden 9 295 Administrationsverfahren nach dem Asylgesetz abgeschlossen. Davon endeten 684 Verfahren mit der Gewährung von Asyl, das sind 7,6 Prozent der in diesem Zeitraum abgeschlossenen Verfahren.

Der Bericht enthält weiters eine Reihe von Tabellen und Graphiken sowie die polizeiliche Kriminalitätsstatistik.

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 15. Mai 1996 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Anton Leikam, Paul Kiss, Dipl.-Kfm. Dr. Günther Puttinger, Günther Platter, Hans Helmut Moser, Matthias Achs, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Dr. Elisabeth Hlavac, Karl Freund, Herbert Scheibner, Rudolf Anschober, Walter Murauer, Franz Lafer sowie der Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem und der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme des vorliegenden Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicher­heitsbericht 1994) (III-17 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 05 15

                               Ludmilla Parfuss                                                              Robert Elmecker

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann