1486 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen betreffend neue Kriterien für den Einsatz von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern im ArbeiternehmerInnenschutzgesetz [817/A(E)]
Die Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Juni 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“Anläßlich der Verhandlungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) wurde bereits im Jahre 1994 vereinbart, daß Betriebe bis zu 50 ArbeitnehmerInnen zur Umsetzung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung aus Mittel des Bundes und der AUVA eine besondere Unterstützung erhalten würden. Mittlerweile laufen sozialpartnerschaftliche Verhandlungen, die das Angebot von Beratungstätigkeit sowie den Betrieb arbeitsmedizinischer Zentren durch die AUVA ab 1. Jänner 1999 als gesichert erscheinen lassen.
Wenngleich eine Entlastung kleinerer Betriebe von den für sie (bezogen auf die Unternehmensgröße) überproportional hohen Kosten des ArbeitnehmerInnenschutzes zu begrüßen ist, sind die unterzeichneten Abgeordneten der Ansicht, daß sowohl der Ansatz als auch die Lenkungswirkungen der Vereinbarungen zum Artikel VI des ASchG in eine vollkommen falsche Richtung gehen: Statt linear die Stundenanzahl für Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner ausschließlich nach der Zahl der in der Arbeitsstätte tätigen DienstnehmerInnen zu bemessen, sollte die maßgebliche Meßgröße für die erforderliche Einsatzzeit der medizinischen und sicherheitstechnischen Dienste das spezifische Gefährdungspotential in der jeweiligen Branche sein.
Dadurch könnten einerseits in Betrieben mit ungefährlichen Produktionsabläufen oder reinen Dienstleistungsunternehmen unnötige direkte Lohnzusatzkosten vermieden werden (für Betriebe unter 100 ArbeitnehmerInnen würden die Kosten allein auf Grund des Einsatzes von Arbeitsmedizinern 1,2 Milliarden Schilling jährlich betragen!), andererseits – unbeschadet der Finanzierung der arbeitsmedizinischen Zentren durch die AUVA – auch Kosten auf Seiten des Bundes oder der Sozialversicherungsträger (und somit indirekte Kosten der Beitragszahler) verringert werden, ohne daß die sicherheitstechnische oder arbeitsmedizinische Qualität Schaden nehmen müßte. Im übrigen soll keineswegs die derzeit in Verhandlung stehende Absicht, für Klein- und Mittelbetriebe in diesem Bereich eine Leistungs- und Kostenübernahme durch Zentren der Unfallversicherungsträger vorzusehen, konterkariert werden.”
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 817/A(E) in seiner Sitzung am 17. November 1998 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Volker Kier.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Reinhart Gaugg, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Sophie Bauer, Dr. Volker Kier, Dr. Gottfried Feurstein, Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Mag. Walter Guggenberger, Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Herbert Haupt sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1998 11 17
Mag. Dr. Josef Trinkl Annemarie Reitsamer
Berichterstatter Obfrau