1490 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Budgetausschusses


über den Antrag 414/A(E) der Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner und Genossen betreffend Erhöhung der Transparenz der Entwicklung des Bundeshaushaltes

Die Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner und Genossen haben am 20. März 1997 den gegenständ­lichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Das Chaos im Hinblick auf die parlamentarische Behandlung des Budgets in den letzten Jahren war nur zum Teil auf umfangreiche Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem Konsolidierungskurs zurück­zuführen. Durch eine Änderung des Bundesministeriengesetzes anläßlich des Strukturanpassungsgesetzes 1996 sowie eine weitere Novelle des Bundesministeriengesetzes anläßlich der letzten Regierungs­umbildung ist für die nächste Budgeterstellung zu befürchten, daß eine Vergleichbarkeit durch diese Änderungen der einzelnen Kapitel und Ansätze im Bundesvoranschlag nicht mehr gegeben ist.

So wurde beispielsweise das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz auf das Bundes­ministerium für Frauenangelegenheiten (Konsumentenschutz und Angelegenheiten des Veterinärwesens) und auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Gesundheit) aufgeteilt, das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wurde 1995 getrennt, 1997 wieder zusammengeführt, und das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wurde zuerst zum Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst (Strukturanpassungsgesetz 1996) und nun zum Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (Novelle zum Bundesministeriengesetz 1997). Das Staatssekretariat im Bundesministerium für Finanzen bekam vom Bundeskanzleramt die Agenden des Staatssekretariats im Bundeskanzleramt hinsichtlich der Beamten.

Alle diese Änderungen in der Kompetenzverteilung der einzelnen Ministerien haben direkte Auswirkun­gen auf die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben im Bundesvoranschlag. Es ist zB nicht mehr nachvollziehbar, wie die Personalausgaben des ehemaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz auf die beiden anderen Ressorts aufgeteilt wurden.

Die Transparenz der Entwicklung des Staatshaushaltes ist angesichts des derzeitigen Budgetkonsolidie­rungskurses der Bundesregierung gerade im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit des Erfolges der einzelnen Maßnahmen für den Nationalrat von grundlegender Bedeutung, um so der Kontrollfunktion des Parlaments gerecht zu werden.”

Der Budgetausschuß hat den Antrag 414/A(E) in seiner Sitzung am 30. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Dr. Volker Kier die Abgeordneten Mag. Franz Steindl, Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Ing. Kurt Gartlehner sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttensdorfer.

Danach wurden die Beratungen vertagt.

Am 17. November 1998 setzte der Ausschuß die Beratungen fort. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Karl Gerfried Müller und Dr. Volker Kier sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger das Wort.

Bei der Abstimmung fand der vorliegende Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 11 17

                                Rainer Wimmer                                                Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann