1491 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Budgetausschusses


über die Regierungsvorlage (1450 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem weitere Über­schreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1998 bewilligt werden (2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998 – 2. BÜG 1998)

Verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 1998 nicht voraussehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell geworden und bedingen bei ihrer Durch­führung Überschreitungen bei verschiedenen Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 1998.

Die Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.

Die Durchführung dieser Maßnahmen führt zu Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundes­voranschlages, wobei ein Teil durch Ausgabenumschichtungen und Mehreinnahmen, der restliche Teil durch Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden kann.

Die von den Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungensanträge wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der Regierungsvorlage betreffend das 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998 zusammengefaßt.

Millionen

Schilling

Der Gesamtüberschreitungsbetrag in Höhe von rund......................................................................................    467

kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von rund...................................................................................    329

durch Mehreinnahmen in Höhe von rund...........................................................................................................    115

und in einer Rücklagenauflösung von rund.......................................................................................................      23

bedeckt werden.

Durch dieses Überschreitungsgesetz erfährt der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine Erhöhung, die Gesamtausgaben erhöhen sich wie die Gesamteinnahmen um rund 138 Millionen Schilling.

Nach der in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung unterliegen die Bestimmungen dieses Gesetzentwurfes im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.

Der Budgetausschuß hat die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. November 1998 in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriffen außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Reinhart Gaugg und Dr. Volker Kier sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mehrstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1450 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.

Wien, 1998 11 17

                              Mag. Franz Steindl                                             Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann