1514 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über die Regierungsvorlage (1159 der Beilagen): Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region


Der in der Regierungsvorlage enthaltene multilaterale Staatsvertrag ist im Rahmen der UNESCO und des Europarates ausgearbeitet und auf einer Diplomatischen Konferenz angenommen worden, die von 8. bis 11. April 1997 in Lissabon abgehalten worden ist.

Ziel des Übereinkommens ist es, Gleichwertigkeiten im Bereich der Reifezeugnisse und des Hochschulwesens, das heißt einen Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Studien, Prüfungen und akademischen Graden, festzulegen. Es soll den staatlichen Stellen einschließlich der Hochschulen bei der Bewertung der in einer anderen Vertragspartei erworbenen Qualifikationen helfen. Damit wird insgesamt die Mobilität von Studierenden und Absolventen zwischen den Vertragsparteien erleichtert. Die verbindlichen Entscheidungen im Einzelfall erfolgen jedenfalls immer durch die zuständigen Organe der Universitäten und Universitäten der Künste bzw. die Organe des Fachhochschulbereiches. Die Bestimmungen beruhen auf dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in die Qualität der Sekundar- und Hochschulbildung in den Vertragsparteien und erscheinen im Hinblick auf die niveaumäßig im wesentlichen gleichwertige Ausbildung in der europäischen Region gerechtfertigt.

Das vorliegende Übereinkommen soll schrittweise – das heißt je nach dem Stand der Ratifizierungen bzw. Beitritte – die bisherigen Übereinkommen, die im Rahmen von Europarat und UNESCO im Bereich der Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich abgeschlossen wurden, ersetzen.

Das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11. April 1997 hat gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. November 1998 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte der Abgeordnete Dr. Robert Rada.

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich der Abgeordnete Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

Bei der Abstimmung hat der Ausschuß mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des Staatsvertrages zu empfehlen.

Die Erlassung besonderer Bundesgesetze im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages hält der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung für entbehrlich.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

           1. Der Abschluß des Staatsvertrages: Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (1159 der Beilagen) wird genehmigt.

           2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG sind die französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten kundzumachen.


Wien, 1998 11 19

                                 Dr. Robert Rada                                                              Dr. Michael Krüger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann