1525 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Bundesrechnungsabschluß für das Jahr 1997 (III-146 der Beilagen)
Der BRA enthält gemäß § 98 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, die Voranschlagsvergleichsrechnung in der Gliederung des Bundesvoranschlages, die Jahresbestandsrechnung und die Jahreserfolgsrechnung des Bundes. Der Textteil des BRA (= Band 1: Bericht zum Bundesrechnungsabschluß) wurde vom RH angefertigt. Der Zahlenteil (= Band 2: Abschlußrechnungen und Übersichten) wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Wege der Bundesrechenzentrum GesmbH unter Berücksichtigung der vom RH veranlaßten Richtigstellungen erstellt und durch die vom RH geprüften Abschlußrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger vervollständigt.
In den letzten Jahren wurden mit Ausnahme des Österreichischen Bundestheaterverbandes alle Bundesbetriebe aus der Gruppe 7 des Bundesvoranschlages ausgegliedert. Von besonderer Bedeutung sind dabei die mit dem Bundesbahngesetz 1992, BGBl. Nr. 825, mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten und ab 1994 finanziell ausgegliederten Österreichischen Bundesbahnen, die mit Wirkung vom 1. Mai 1996 ausgegliederte Österreichische Post- und Telegraphenverwaltung, nunmehr Post und Telekom Austria AG, die mit Wirkung vom 1. Jänner 1997 ausgegliederten Österreichischen Bundesforste und die mit Wirkung vom 1. Jänner 1997 aufgelöste Verwertungsstelle des Österreichischen Alkoholmonopols.
Der Bundesvoranschlag wurde gemäß Art. III Abs. 2 BFG 1997 auf der Grundlage einer nominellen Wachstumsrate der österreichischen Wirtschaft von 2,6% erstellt.
Nach den bisherigen und vorläufigen Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Stand: Juni 1998) belief sich das Brutto-Inlandsprodukt 1997 zu laufenden Preisen auf 2 516,9 Milliarden Schilling und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr (2 421,6 Milliarden Schilling) um nominell 3,9%. Es überstieg damit die bei Erstellung des Bundesvoranschlags angenommene Wachstumsrate um 50%.
Mit einer jahresdurchschnittlichen realen Zunahme des Brutto-Inlandsproduktes von 2,5% (1996: +2%) lag Österreich unter dem Durchschnitt der EU und der OECD-Staaten (EU: +2,6%, USA +3,8%, OECD insgesamt +2,9%). Geringere Wachstumsraten hatten ua. Deutschland (+2,2%) und Japan (+0,9%) aufzuweisen.
Obwohl die Beschäftigung zunahm (0,4%), trat bei der Arbeitslosenrate keine Besserung ein (Jahresdurchschnitt 1997: 7,1%, Jahresdurchschnitt 1996: 7%).
Der Preisauftrieb (= Veränderung der Verbraucherpreise im Jahresabstand) ging im vergangenen Jahr weiter zurück und belief sich im Jahresdurchschnitt 1997 auf +1,3% (1996: +1,9%).
Die seit 1990 beobachtbare Passivierung der Leistungsbilanz setzte sich 1997 fort und schloß mit einem Abgang von –47,7 Milliarden Schilling (1996: –43,4 Milliarden Schilling). Damit lag das Leistungsbilanzdefizit mit 1,9% des BIP auf dem Niveau des Jahres 1996 (–1,8%).
Der Budgetausschuß hat den gegenständlichen Bundesrechnungsabschluß in seiner Sitzung am 3. Dezember 1998 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Volker Kier, Reinhart Gaugg, Ing. Kurt Gartlehner, Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Dr. Alexander Von der Bellen, Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Franz Steindl, Ing. Wolfgang Nußbaumer, Susanne Rieß sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger und der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen,
dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten
Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1997 im Sinne des Art. 42
Abs. 5
B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1998 12 03
Mag. Franz Steindl Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Berichterstatter Obmann
Anlage
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1997
Der Nationalrat hat beschlossen:
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechungsabschluß für das Jahr 1997 wird die Genehmigung erteilt.