1533 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1997 gemäß § 9 Landwirtschaftsgesetz 1992 (Grüner Bericht 1997) (III-149 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht, der im Nationalrat am 11. September 1998 eingebrachht wurde, besteht aus folgenden Teilen:

–   Gesamtwirtschaft und Agrarsektor in Österreich;

–   Österreich im europäischen Binnenmarkt;

–   Landwirtschaft und Umwelt;

–   Agrarstruktur sowie vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche der Landwirtschaft;

–   Agrarproduktion und Märkte 1997;

–   Auswertungsergebnisse von Buchführungsunterlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe;

–   Förderungen für die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft;

–   Soziale Sicherheit in der Landwirtschaft.

Darüber hinaus enthält der Lagebericht 1997 ua. einen ausführlichen Tabellenteil. Als Beilage sind die Empfehlungen der Kommission gemäß § 7 des Landwirtschaftsgesetzes 1992 an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft angefügt.

Im Jahr 1997 konnte der Agrarsektor seinen Rohertrag sowohl dem Volumen als auch dem Wert nach leicht erhöhen. Der Wert der Endproduktion der Land- und Forstwirtschaft stieg um 2,3% auf 63 Milliarden Schilling. Während die Tierhaltung auf gleichem Niveau stagnierte, konnte der Pflanzenbau gegenüber dem Vorjahr zulegen. Die Direktzahlungen gingen um 2,2 Milliarden Schilling gegenüber dem Vorjahr zurück. Dies ist einerseits auf die Kürzung der degressiven Ausgleichszahlungen und andererseits auf Einsparungen beim Umweltprogramm zurückzuführen.

Die aus der Land- und Forstwirtschaft erwirtschafteten Einkommen sind 1997 um rund 4% zurückge­gangen. Der Anteil der Land- und Forstwirtschaft am BIP betrug rund 1,4%. Insgesamt sind im Agrarsektor 153 400 Personen beschäftigt. Die Agrarquote an den Berufstätigen liegt bei 4,3%.

Beim Agrarhandel sind sowohl die Exporte (+ 20%) als auch die Importe (+ 16%) kräftig gestiegen. Trotz der höheren Zunahme der Exporte gegenüber den Importen verschlechterte sich die agrarische Handelsbilanz auf – 21 Milliarden Schilling (1996: – 19,2 Milliarden Schilling).

Der Lebensmittelsektor ist durch die in sämtlichen EU-Staaten zu beobachtende Konzentration im Lebensmittelhandel von großen Veränderungen geprägt. In Österreich ist der Konzentrationsgrad bereits so hoch, daß für die bäuerlichen Kleinerzeuger die Belieferung des Lebensmittelhandels schwieriger wird.

Im EU-Agrarsektor ist die reale Nettowertschöpfung 1997 je Arbeitskraft gegenüber dem Vorjahr um rund 3% zurückgegangen. Unterschiede waren zwischen den rückläufigen Preisen bei pflanzlichen Erzeugnissen und dem eher ausgeglichenen Preisniveau bei Tieren zu verzeichnen.

Die Agenda 2000, die von der EU-Kommission im Juli 1997 vorgelegt wurde, enthält Perspektiven für die Entwicklung der EU und ihrer Politik bis in die Zeit nach der Jahrtausendwende. Die Landwirtschaft ist von der in der Agenda 2000 vorgeschlagenen Neuorientierung umfassend betroffen. Die Reformvor­schläge sehen den weiteren Abbau der Markt- und Preisstützung, den Ausbau der Direktzahlungen, die Einführung einer Obergrenze für die Ausgleichszahlungen je Betrieb und die Bindung der Ausgleichs­zahlungen an Umweltauflagen vor.

Der EU-Haushaltsplan 1998 sieht Ausgaben von rund 83 500 Millionen ECU vor. Die Agrarausgaben betragen rund 40 700 Millionen ECU. Dieser relativ hohe Anteil am EU-Haushalt erklärt sich daraus, daß der Agrarsektor der einzig große gemeinschaftlich geregelte Bereich ist.

Es ist festzuhalten, daß die ökologischen Probleme global immer größer werden und akuten Handlungs­bedarf bedingen. Die vom Wald ausgehenden Wirkungen (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungs­funktion) werden durch das Zusammenwirken verschiedener Belastungen zunehmend gefährdet. Zum Schutz des Waldes sind der Eindämmung der durch Schadstoffe bedingten Waldschäden, der Reduzierung überhöhter Wildbestände und der Sanierung der Schutzwälder besondere Beachtung zu schenken.

Für die Wasserwirtschaft zählen die langfristige Sicherung der Wasserversorgung und die Erhaltung der Gewässer als funktionsfähige Lebensräume und Erholungselemente zu den Schwerpunktaufgaben. Durch die hohe Akzeptanz des Umweltprogrammes (ÖPUL) in der Landwirtschaft und die Realisierung be­stehender Grundwassersanierungskonzepte erscheinen die Ziele eines flächendeckenden Grundwasser­schutzes erreichbar.

Die nachwachsenden Rohstoffe und biogenen Energieträger könnten für die österreichische Land- und Forstwirtschaft zu einer neuen Einkommensbasis werden. Die Rahmenbedingungen lassen dies derzeit allerdings nur bedingt zu, obwohl wegen der ökologischen Situation der Erde und wegen der Begrenztheit der fossilen Energieträger akuter Handlungsbedarf gegeben wäre.

Laut Agrarstrukturerhebung 1997 werden in Österreich 252 110 Betriebe bewirtschaftet, wovon rund ein Drittel Bergbauernbetriebe sind. Trotz des voranschreitenden Strukturwandels ist die österreichische Land- und Forstwirtschaft sehr kleinstrukturiert (mehr als die Hälfte der Betriebe bewirtschaften weniger als 10 ha). An der Gesamtfläche Österreichs hat die landwirtschaftliche Nutzfläche einen Anteil von rund 41%.

Durch die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche (Betriebsmittel, Verarbeitungssektor) ist die Landwirtschaft eng in die intersektorale Arbeitsteilung eingebunden. Diese Bereiche machen seit dem EU-Beitritt und der Ostöffnung immer noch gravierende Veränderungen mit.

Obwohl auch im Jahr 1997 regional schwere witterungsbedingte Schäden zu verzeichnen waren, blieben die meisten Kulturerträge im Bereich der üblichen Schwankungen. Die österreichische Getreide­produktion betrug 4,7 Millionen Tonnen. Der Anbau von Ölsaaten wurde abermals deutlich eingeschränkt. Die Anzahl der geförderten Biobetriebe stieg geringfügig auf rund 18 500.

Die tierische Veredelungsproduktion spielt mit einem Zweidrittelanteil eine bedeutende Rolle in der österreichischen Landwirtschaft. In der Rinderproduktion zeigen die Preise nach dem Abflauen der BSE-Krise wieder eine deutliche Verbesserung. Der Schlachtschweinepreis stieg im Jahresmittel um 3,8%. Bei den Masthühnern war eine positive, bei den Eiern eine negative Preisentwicklung zu beobachten. Die Pferdezahl steigt – vor allem bedingt durch den Einsatz im Freizeitsport – seit einigen Jahren wieder an. Die Schafhaltung hat vor allem in extremen Bergregionen Bedeutung.

Mit 46% Waldanteil leistet der Wald in Österreich einen wesentlichen Beitrag zu den bäuerlichen Einkommen und auch einen beachtlichen Beitrag zur Beschäftigung. Der Einschlag (14,7 Millionen efm) wurde etwas zurückgenommen. Die Holzpreise zeigten kräftige Steigerungsraten.

Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft betrugen im Bundesmittel 169 675 S (–2,8%) je Familienarbeitskraft (FAK). Betriebe mit über 50% Forstanteil konnten bei den Einkünften je FAK Zuwächse von 26% verbuchen. Die durchschnittlich höchsten Einkommen je FAK erzielten die Veredelungsbetriebe vor den Marktfruchtbetrieben.

Die Zahl der Familienarbeitskräfte je Betrieb hat 1997 nur um 1% auf 1,67 FAK abgenommen. Die öffentlichen Gelder je Betrieb verringerten sich um 8%, wofür insbesondere der Rückgang bei den degressiven Ausgleichszahlungen und bei den ÖPUL-Zahlungen verantwortlich waren.

Das durchschnittliche Einkommen der Bergbauernbetriebe konnte gegenüber dem Vorjahr gehalten werden. Der Einkommensabstand der bergbäuerlichen Betriebe zu den Nichtbergbauern vermindert sich absolut und prozentuell.

Neben dem am Markt erwirtschafteten Einkommen gewinnen die von der EU, den Bund und den Ländern gemeinsam finanzierten Förderungen und Leistungsabgeltungen ständig an Bedeutung. Direktzahlungen bilden in zunehmendem Maße einen fixen Bestandteil des bäuerlichen Einkommens und tragen wesentlich zur Erhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft bei. 1997 wurden 29 Milliarden Schilling an EU-, Bundes- und Landesmitteln für den Agrarbereich aufgewendet, wovon der größte Teil der Finanzierung durch die EU erfolgte.

Die wichtigsten Ausgabenpositionen des Agrarbudgets 1997 waren die GAP-Ausgleichszahlungen und Prämien, die Aufwendungen für das Umweltprogramm und die Ausgaben für Strukturmaßnahmen. Bei den BSE-Ausgleichszahlungen nützte man die von der EU eingeräumte Möglichkeit, diese Maßnahme aus nationalen Mitteln zu verdoppeln. Insgesamt wurden daher 476 Millionen Schilling ausbezahlt. Für den Bereich Forschung, Bildung und Beratung wurden rund 1 Milliarde Schilling aufgewendet. Die Förderungen für die Forstwirtschaft betrugen insgesamt 397 Millionen Schilling.


Die soziale Situation der Bauern und Bäuerinnen hängt nicht nur vom Einkommen, sondern wesentlich auch von anderen Faktoren ab. Eine wichtige Funktion hat diesbezüglich die soziale Absicherung durch die bäuerliche Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung. 1997 betrug der Versichertenstand in der Pensionsversicherung 200 182, in der Krankenversicherung inklusive Pensionisten 214 876 und in der Unfallversicherung 1 067 946 Personen. Die durchschnittliche Alterspension der Bauern betrug 1997 inklusive Ausgleichszulage und Kinderzuschuß 7 570 S.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Dezember 1998 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß auf Antrag des Abgeordneten Jakob Auer einstimmig gemäß § 28b GOG, den gegenständlichen Bericht nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Matthias Achs, Franz Koller, Andreas Wabl, Marianne Hagenhofer, Dr. Stefan Salzl, Katharina Horngacher, Rudolf Schwarzböck, Jakob Auer, Sophie Bauer, Karl Smolle, Robert Wenitsch und Otmar Brix sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Die Abgeordneten Katharina Horngacher und Heinz Gradwohl brachten einen Entschließungsantrag betreffend Einführung eines Sockelbetrages ein.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Katharina Horngacher und Heinz Gradwohl wurde gleichsfalls mit Stimmenmehrheit angenommen. Ein im Zuge der Debatte von der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr eingebrachter Entschließungsantrag fand hingegen nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle

        1.   den Bericht der Bundesregierung über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1997 gemäß § 9 Landwirtschaftsgesetz 1992 (Grüner Bericht 1997) (III-149 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen und

        2.   die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1998 12 02

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

 

Entschließung

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft wird ersucht, in den Verhandlungen zur Neugestaltung der ländlichen Entwicklung im Bereich der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sicherzustellen, daß ein Sockelbetrag zur Unterstützung für Betriebe mit geringer Flächenausstattung bzw. erhöhtem Arbeitsaufwand zB durch Viehhaltung eingeführt werden kann und für die Umsetzung auf nationaler Ebene zu sorgen.