1547 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (1519 der Beilagen): Bundesgesetz über die Aufnahme in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften und das Ausscheiden aus einem solchen Dienstverhältnis (EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz) und betreffend eine Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1985 und des Pensionsgesetzes 1965

Nach dem Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften ist Österreich verpflichtet, für jene Personen, die bereits in Österreich Versicherungszeiten der Pensionsversicherung oder sonstige Pensions­anwartschaften erworben haben, die Möglichkeit vorzusehen, diese auf das Pensionssystem der Europäi­schen Gemeinschaften übertragen zu lassen.

Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll nun die Rechtsgrundlage für die Übertragung der in Österreich vor dem Dienstantritt bei den Europäischen Gemeinschaften entrichteten Beiträge zur Pensionsversicherung geschaffen werden. Weiters soll bei einem Übertritt aus einem österreichischen pensionsversicherungsfreien (zB öffentlich-rechtlichen) Dienstverhältnis eine diesbezügliche Gleich­stellung mit einer dem ASVG unterliegenden Tätigkeit und für die Rückkehr nach Österreich die Möglichkeit eines Einkaufes in die österreichische Pensionsversicherung geschaffen werden. Die Regierungsvorlage sieht vor, daß für den Fall der Begründung eines pensionsfreien Dienstverhältnisses nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften die Zeit eines Dienstverhältnisses bei den Europäischen Gemeinschaften als anzurechnende Ruhegenußvordienstzeit gilt. Der Beamte hat im Hinblick auf den Umstand, daß die Europäischen Gemeinschaften keinen Überweisungsbetrag leisten, einen besonderen Pensionsbeitrag gemäß § 56 Abs. 1 Pensionsgesetz zu leisten.

Im Hinblick darauf, daß das österreichische System der Pensionsversicherung auf dem Umlageverfahren beruht, wurde in der gegenständlichen Regierungsvorlage für die Übertragung auf das Pensionssystem der EU-Beamten das System des pauschalen Rückwertkaufes angewandt.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der gegenständlichen Regelung wird in der Regierungs­vorlage darauf hingewiesen, daß im Jahre 1999 ein Kostenaufwand von 108 Millionen Schilling zu erwarten ist und jährlich zusätzliche 11 Millionen Schilling voraussichtlich notwendig sind. Gleichzeitig ist langfristig mit Einsparungen beim Bundeszuschuß zur Pensionsversicherung nach dem ASVG auf heutiger Geldwertbasis von rund 27 Millionen Schilling zu rechnen.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Dezember 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Heidrun Silhavy.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1519 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1998 12 03

                                 Heidrun Silhavy                                                            Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau