1550 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (967/A)

Die Abgeordneten Dr. Volker Kier, Dr. Martina Gredler, Klara Motter und Genossen haben den gegen­ständlichen Initiativantrag am 27. November 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Mit dem vorliegenden Antrag soll sichergestellt werden, daß beim Nichtzustandekommen einer Einigung über einen Gesamtvertrag zwischen Hauptverband und Österreichischer Ärztekammer in einer subsidiären Weise die einzelnen Krankenversicherungsträger mit den jeweils zuständigen (als Verhandlungspartner der Gebietskrankenkassen) bzw. der Österreichischen Ärztekammer (als Verhandlungspartner der Beamten-, Bauern- und Betriebskrankenkassen sowie der Versicherungsanstalten der Eisenbahnen und des Bergbaus) Verträge über den Tätigkeitsumfang der Zahnambulatorien und über die Tarifgestaltung für den festsitzenden Zahnersatz abschließen können. Ein später abgeschlossener Gesamtvertrag berührt bereits geltende Verträge gemäß diesem Bundesgesetz nicht.

Durch die vorgeschlagene Präzisierung des § 343c wird erreicht, daß sich das ASVG-Leistungsrecht für festsitzende Zahnersätze der Höhe nach an die Kostentragung durch die Zahnambulatorien angleicht. In den Verhandlungen der vergangenen Monate ist nämlich aus dem Blickfeld gerückt, daß der festsitzende Zahnersatz längst keine kosmetische oder Luxusleistung darstellt: Dies wird gerade durch den Umstand bestätigt, daß die Ambulatorien diese Leistung in ihren Angebotskatalog aufnehmen wollen. Daher verlangt es sowohl der gesundheitliche Leistungskatalog gemäß ASVG als auch das Verfassungsrecht im Hinblick auf die Wettbewerbsbestimmungen, daß den niedergelassenen VertragsärztInnen (bzw. deren PatientInnen) der Kostenersatz in der Höhe der den Zahnambulatorien entstehenden Kosten gebührt.

Den AntragstellerInnen ist bewußt, daß mit diesem Vorschlag in einem – höchst umstrittenen – Teilbereich die bisher geltende Systematik durchbrochen wird, wonach die Beziehungen zwischen Krankenversicherung und ÄrztInnen auf der Ebene Hauptverband – Österreichische Ärztekammer geregelt werden. Ein dergestaltes Durchbrechen scheint vernünftig und zielführend, da die bisherigen Verhandlungen zwischen Hauptverband und Ärzten festgefahren scheinen und sich laut glaubwürdigen Äußerungen neue Verhandlungs- und Gestaltungsspielräume zwischen den verschiedenen Krankenver­sicherungsträgern und den Landesärztekammern ergeben würden.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 967/A in seiner Sitzung am 3. Dezember 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Volker Kier.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dr. Brigitte Povysil, Helmut Dietachmayr, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Volker Kier sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 12 03

                             Helmut Dietachmayr                                                       Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau