1559 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Ausgedruckt am 18. 1. 1999
Regierungsvorlage
Bundesgesetz über die Leistung weiterer Beiträge zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR) für die Jahre 1999 bis 2001
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bund leistet zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung für die Jahre 1999, 2000 und 2001 einen Beitrag in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Vorblatt
Problem:
Die “Consultative Group on International Agricultural Research” (Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung, CGIAR) ist eine Vereinigung von Ländern, multilateralen Entwicklungsorganisationen und privaten Stiftungen, die ein weltweites Netz von 16 internationalen Agrarforschungszentren finanziert.
Österreich trat der Konsultativgruppe im Jahre 1985 bei und hat in den Jahren 1986 bis 1992 jährlich Mitgliedsbeiträge von 1 Million US-Dollar geleistet. Seit 1993 betrugen die österreichischen Beitragsleistungen jährlich 1,5 Millionen US-Dollar.
Ziel:
Mit der gegenständlichen Gesetzesinitiative soll die gesetzliche Ermächtigung für die Leistung weiterer Beiträge zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung für die Jahre 1999, 2000 und 2001 geschaffen werden.
Inhalt:
Der gegenständliche Gesetzesentwurf hat die Leistung eines Beitrages in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar für diese Dreijahresperiode zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung zum Gegenstand.
Alternativen:
Da es sich bei den Beiträgen zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung um freiwillige Beiträge handelt, können diese von Österreich selbst bestimmt werden.
Kosten:
Durch die Ausführung dieses Gesetzes entstehen dem Bund während des Dreijahreszeitraumes von 1999 bis 2001 Kosten in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar (zirka 51,9 Millionen Schilling zum Kurs vom 15. Oktober 1998; 1 US-Dollar = 11,517 S) bzw. in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar (zirka 17,3 Millionen Schilling) jährlich.
Konformität mit EU-Recht:
Die CGIAR weist keine Berührungspunkte mit dem EU-Recht auf.
Erläuterungen
Allgemeiner Teil
Die “Consultative Group on International Agricultural Research” (Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung, CGIAR) wird von der Weltbank gemeinsam mit der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und in den letzten Jahren auch von anderen internationalen Organisationen gefördert.
Sie wurde 1971 mit dem Ziel gegründet, sich international mit jenen technologisch schwierigen Problemen der Nahrungsmittelproduktion in Entwicklungsländern zu befassen, die von anderen Organisationen nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Die CGIAR ist eine Vereinigung von Ländern, multilateralen Entwicklungsorganisationen und privaten Stiftungen, die ein weltweites Netz von 16 internationalen Agrarforschungszentren sowie deren Programme finanziert.
Österreich trat dieser Konsultativgruppe im Jahre 1985 bei und leistete anfänglich von 1986 bis 1992 jährliche Beiträge in Höhe von 1 Million US-Dollar. Mit dem Bundesgesetz vom 4. Dezember 1992, BGBl. Nr. 395, wurden die jährlichen Beiträge für die Periode 1993 bis 1995 auf 1,5 Millionen US-Dollar erhöht. Für die Periode 1996 bis 1998 betrug der jährliche österreichische Beitrag ebenfalls 1,5 Millionen US-Dollar (BGBl. Nr. 719/1996). Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel wurden jeweils nach Absprache mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und der Universität für Bodenkultur auf die nachstehenden Forschungszentren aufgeteilt; zuletzt (für das Jahr 1998) wie folgt:
Center for International Forestry Research (CIFOR), Bogor, Indonesien............................. 80 000 US-Dollar
Centro Internacional de Mejoramiento de Maiz y Trigo (CIMMYT), Mexico City, Mexico 150 000 US-Dollar
Centro Internacional de la Papa (CIP), Lima, Peru.................................................................... 485 000 US-Dollar
International Plant Genetic Resources Institute (IPGRI), Rom, Italien................................... 50 000 US-Dollar
International Center for Agricultural Research in the Dry Areas (ICARDA), Aleppo, Syrien 30 000 US-Dollar
International Centre for Research in Agroforestry (ICRAF), Nairobi, Kenia....................... 200 000 US-Dollar
International Crops Research Institute for the Semi-Arid Tropics (ICRISAT), Patancheru, Indien 180 000 US-Dollar
International Institute of Tropical Agriculture (IITA), Ibadan, Nigeria................................ 150 000 US-Dollar
International Livestock Research Institute (ILRI), Nairobi, Kenia......................................... 175 000 US-Dollar
Summe: 1 500 000 US-Dollar
In den Jahren seit dem österreichischen Beitritt zur CGIAR wurden bei einigen Forschungszentren Teile der Beiträge für den Einsatz österreichischer Wissenschaftler im Rahmen von Arbeiten der Forschungszentren verwendet, und/oder wurden diese an bestimmte, für Österreich interessante, Projekte gebunden.
Neben der bedeutenden entwicklungspolitischen Komponente stehen der österreichischen Wissenschaft und Agrarwirtschaft durch die Mitgliedschaft Österreichs bei der CGIAR Forschungsergebnisse der von der Konsultativgruppe unterstützten Forschungszentren zur Verfügung. In den Jahren konnten wertvolle Kontakte mit den oben angeführten Forschungszentren hergestellt werden.
Die CGIAR stellt ein international anerkanntes und bedeutendes Gremium dar, weshalb eine Einstellung der Beitragsleistungen mit einem schweren Imageverlust Österreichs bei der Weltbank, aber auch bei den übrigen Gebern verbunden wäre (mit Österreich vergleichbare Länder stellen teilweise bedeutend höhere Beiträge für die CGIAR zur Verfügung – siehe Anhang).
Die vorliegende Gesetzesinitiative soll österreichische Beitragsleistungen zur CGIAR für die Jahre 1999 bis 2001 ermöglichen, wobei jährlich 1,5 Millionen US-Dollar zugesagt werden sollen. Die Auswahl der internationalen Forschungszentren, mit denen österreichische Agrarforschungseinrichtungen vermehrt Zusammenarbeit anstreben und für die Österreich seine CGIAR-Beiträge effektiv zur Verfügung stellen wird, soll ebenfalls jährlich nach Absprache mit dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und der Universität für Bodenkultur unter Einbeziehung von Anregungen österreichischer Forschungseinrichtungen erfolgen.
Bei diesem Gesetzesvorhaben handelt es sich um eine Materie gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG.
Besonderer Teil
Für die Jahre 1999, 2000 und 2001 sollen je 1,5 Millionen US-Dollar als österreichische Beiträge zur CGIAR zugesagt und geleistet werden. Die Beitragsleistungen erfolgen jährlich in bar.
Die Beitragsleistung zur CGIAR ist eine innerstaatliche Angelegenheit der einzelnen Mitgliedsländer und unterliegt der nationalen Rechtsordnung. Da in Österreich eine gesetzliche Ermächtigung zur Zusage einer derartigen Beitragsleistung weder im Bundes-Verfassungsgesetz noch in einem Spezialgesetz enthalten ist, muß diese Ermächtigung durch ein neues Gesetz erlangt werden.
Bei der gegenüber der CGIAR abzugebenden Erklärung zur Leistung weiterer Beiträge in Höhe von jährlich 1,5 Millionen US-Dollar für die dreijährige Periode 1999 bis 2001 handelt es sich um ein völkerrechtliches Rechtsgeschäft, das im Hinblick auf die in § 1 enthaltene gesetzliche Anordnung als solches nicht unter Art. 50 B-VG fällt. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl. Nr. 49/1921, wird diese Erklärung vom Bundesminister für Finanzen als ressortmäßig zuständigem Bundesminister abzugeben sein.
Zusatzinformation zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Leistung weiterer Beiträge zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR) für die Jahre 1999 bis 2001
Aufstellung über die europäischen
Geberländer und deren Beitragsleistungen
im Geschäftsjahr 1997 *)
Belgien................................................................................................................................... 5,7 Millionen US-Dollar
Dänemark.............................................................................................................................. 19,1 Millionen US-Dollar
Deutschland......................................................................................................................... 16,9 Millionen US-Dollar
Finnland................................................................................................................................. 2,1 Millionen US-Dollar
Frankreich.............................................................................................................................. 4,9 Millionen US-Dollar
Irland...................................................................................................................................... 0,8 Millionen US-Dollar
Italien...................................................................................................................................... 4,0 Millionen US-Dollar
Luxemburg............................................................................................................................. 0,7 Millionen US-Dollar
Niederlande.......................................................................................................................... 14,5 Millionen US-Dollar
Norwegen.............................................................................................................................. 7,2 Millionen US-Dollar
Österreich.......................................................................................................................... 1,5 Millionen US-Dollar
Spanien.................................................................................................................................. 1,8 Millionen US-Dollar
Schweden.............................................................................................................................. 7,1 Millionen US-Dollar
Schweiz................................................................................................................................. 20,8 Millionen US-Dollar
Vereinigtes Königreich....................................................................................................... 10,0 Millionen US-Dollar
*) Zahlenmaterial entstammt dem letzten Jahresbericht 1997.