1560 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


über den Antrag 975/A(E) der Abgeordneten Karel Smolle, Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol, Mag. Johann Ewald Stadler und MMag. Dr. Madeleine Petrovic betreffend Arbeit der Historikerkommission

Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde am 4. Dezember 1998 im Nationalrat eingebracht und am 5. Dezember 1998 dem Verfassungsausschuß zur Vorberatung zugewiesen. Dieser enthält folgende Erläuterungen:

“Die unterzeichneten Abgeordneten begrüßen die Einsetzung einer Historikerkommission unter dem Vorsitz des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Jabloner. Diese Kommission hat sich am 26. November 1998 konstituiert, um mit ihren Arbeiten beginnen zu können.

Eine wesentliche Arbeitsgrundlage für diese Historikerkommission werden die Archive der verschiedenen Institutionen sein, von den Gerichten über Banken bis hin zu Landes- und Bundesarchiven. Um die Arbeit der Kommission zu unterstützen, soll durch diesen Entschließungsantrag der Wunsch des österreichischen Nationalrates zum Ausdruck gebracht bzw. das Ersuchen an die Bundesregierung gerichtet werden, in ihrem Einflußbereich alles zu tun, um für den Zeitraum der Tätigkeit der Historikerkommission die Vernichtung von Akten aus dem von der Untersuchung betroffenen Zeitraum zu verhindern bzw. den Erhalt aller relevanten Dokumente sicherzustellen.”

Der Verfassungsausschuß hat den vorliegenden Antrag in seiner Sitzung am 14. Dezember 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war Abgeordneter Hans Helmut Moser.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag 975/A(E) einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1998 12 14

                                   Karel Smolle                                                                 Dr. Peter Kostelka

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Entschließung

Die Bundesregierung wird ersucht, in allen Archiven der Behörden des Bundes und der nachgeordneten Dienststellen für die Zeit der Tätigkeit der Historikerkommission für den Erhalt der bestehenden Aktenbestände zu sorgen bzw. die Vernichtung von Akten zu verhindern.