1566 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 896/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen betreffend Entschädigungsgesetz SSR

Der gegenständliche, am 7. Oktober 1998 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:

“Gemäß § 36 Abs. 1 Entschädigungsgesetz SSR konnten Ansprüche auf Entschädigung nur bis zum 31. Dezember 1980 angemeldet werden. Da bis zu diesem Zeitpunkt nur rund 47 000 Anmeldungen – statt der erwarteten 90 000 – eingegangen sind, kann zu Recht davon ausgegangen werden, daß entweder ein Großteil der Anspruchsberechtigten nicht über diese gesetzliche Bestimmung informiert war oder die Anträge erst nach Ablauf der Frist eingebracht worden sind.

Um diesen Anspruchsberechtigten die Geltendmachung ihrer Entschädigungsansprüche zu ermöglichen, stellen die unterfertigten Abgeordneten diesen Entschließungsantrag.”

Der Finanzausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seinen Sitzungen am 18. November, am 2. Dezember und sodann am 14. Dezember 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte am 2. Dezember beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Josef Höchtl, Helmut Dietachmayr, Hermann Böhacker und Mag. Helmut Peter sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

In der Debatte am 14. Dezember ergriffen die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Mag. Dr. Josef Höchtl und Hans Helmut Moser sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer das Wort.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 896/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 12 14

                         Mag. Herbert Kaufmann                                          Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                 Obmannstellvertreter