1585 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über die Regierungsvorlage (1568 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schüler­beihilfengesetz 1983 geändert wird

Das Schülerbeihilfengesetz wurde seit seiner Erlassung im Jahre 1971 regelmäßig novelliert, um im Sinne der Zielsetzung des Schülerbeihilfengesetzes (Abbau sozialer und regionaler Bildungsschranken) den Standard und den Wirkungsgrad der Beihilfen trotz Änderungen im Bereich der Lebenshaltungskosten und der Einkommenssituation möglichst gleich zu halten.

Die Geldwertentwicklung seit der letzten betragsmäßigen Anpassung des Schülerbeihilfengesetzes 1983 im Jahr 1994 (mit Wirksamkeit vom 1. September 1994) führt zu einer Einengung des Bezieherkreises von Schul- und Heimbeihilfen und zu einer Wertminderung der gewährten Beihilfen.

Die gegenständliche Regierungsvorlage hat das Ziel, die Beträge entsprechend der Geldwertentwicklung sowie die Bezieherkreise durch folgende Maßnahmen anzuheben:

–   Erhöhung der Schul- und Heimbeihilfen,

–   Neuregelung der zumutbaren Unterhaltsleistung im Hinblick auf geänderte Einkommensverhältnisse analog zur beabsichtigten Reform des Studienförderungsgesetzes 1992 und

–   Anhebung des für den Nachweis des günstigen Schulerfolges zum Bezug der Schulbeihilfe erforderlichen Notendurchschnitts von 2,8 auf 2,9.

Der Unterrichtsausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. Jänner 1999 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Josef Höchtl, Dr. Johann Stippel, Elfriede Madl, Johann Schuster, Dr. Dieter Antoni, Karl Öllinger, Maria Schaffenrath, Katharina Horngacher, Franz Riepl, DDr. Erwin Niederwieser und Dr. Gertrude Brinek sowie die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Dr. Elisabeth Gehrer.

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Mag. Dr. Josef Höchtl und Dr. Dieter Antoni einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

“Die vorgesehenen Änderungen der Regierungsvorlage 1568 der Beilagen sollen sicherstellen, dass allen Beihilfenbeziehern jeder Betrag ausbezahlt wird.”

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksich­tigung des oben erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

Weiters traf der Ausschuß einstimmig folgende Ausschußfeststellung:

“Die Unterrichtsministerin wird eine Studie über die soziale Lage der SchülerInnen an Allgemeinbilden­den sowie Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der bishe­rigen Schülerbeihilfen, Heimbeihilfe, der Fahrtkostenbeihilfe sowie der außerordentlichen Unterstützung in Auftrag geben. Auf Basis der Ergebnisse dieser Studie soll ein Modell für eine Weiterentwicklung des Schülerbeihilfensystems unter dem Gesichtspunkt von mehr sozialer Treffsicherheit und Zielgenauigkeit erarbeitet werden.”

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1568 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1999 01 26

                                  Werner Amon                                                             Mag. Dr. Josef Höchtl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Abänderungen

zum Gesetzentwurf in 1568 der Beilagen

1. Z 10 der Regierungsvorlage hat zu lauten:

“10. § 9 Abs. 3 letzer Satz entfällt.”

2. Z 15 der Regierungsvorlage hat zu lauten:

“15. § 11 Abs. 4 letzter Satz entfällt.”