1605 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Außenpolitischen Ausschusses
über die Regierungsvorlage (1431 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird
Der vorliegende Entwurf einer Novelle des Konsulargebührengesetzes 1992 trägt der neuen Rechtslage nach der Änderung des Fremdengesetzes 1997 durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 86/1998 Rechnung. Mit dieser Gesetzesnovelle wurden die österreichischen Berufsvertretungsbehörden im Ausland ermächtigt, gewisse Kategorien von Aufenthaltstiteln zu erteilen. Da die Erteilung dieser Aufenthaltstitel durch Vertretungsbehörden vorher nicht vorgesehen war, ist für diese Tätigkeit der Vertretungsbehörden ein neuer Konsulargebührentatbestand einzuführen.
Weiters wird mit der Gesetzesnovelle auch die Gebührenfreiheit von Sichtvermerken für Lehrer und Hörer an österreichische Universitäten und für Stipendiaten wieder eingeführt, allerdings unter Berücksichtigung der Rechtslage entsprechend dem Fremdengesetz 1997, wonach für diesen Personenkreis grundsätzlich kein Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis vorgesehen ist.
Der Außenpolitische Ausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. Februar 1999 in Verhandlung genommen.
An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Irmtraut Karlsson und der Ausschußobmann Abgeordneter Peter Schieder sowie der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1431 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1999 02 10
Mag. Walter Posch Peter Schieder
Berichterstatter Obmann