1607 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über den Antrag 561/A(E) der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen betref­fend Ausbau der finanziellen Mittel für das internationale Kriegsverbrechertribunal für Ex-Jugoslawien

Die Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. September 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

”Das 1993 eingerichtete Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien (Inter­national Criminal Tribunal for the former Yugoslavia – ICTY), der erste Gerichtshof seit Gründung der Vereinten Nationen mit dem Ziel, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bestrafen, ist in ziemlichen Geldnöten und läuft Gefahr, seine essentiellen Aufgaben nicht erfüllen zu können. So sind zirka 90% der 78 angeklagten Verdächtigen immer noch auf freiem Fuß. Das Hauptproblem in diesem Zusammenhang ist, daß sich niemand für die Verhaftungen zuständig fühlt und durch das Tribunal auch keine Belohnun­gen ausgesetzt werden können.

Nachdem das Gesamtbudget für das ICTY 1994 bis 1995 32,6 Millionen US-Dollar (keine Zahlen für 1996 verfügbar), sind die Erfordernisse für 1997 stark gestiegen. Die Verteidigerkosten 1997 reichen nur für drei Gerichtsverfahren, Übersetzungen sind nicht ausreichend gewährleistet, ebenso nicht der Zeugen­schutz. Zusätzliche Mittel wären auch dringend erforderlich für weitere Massengräber-Exhumierungen, Verhaftungen und logistische Unterstützung.

Ähnlich wie die meisten Staaten muß aber auch die UNO sparen und kann keine zusätzlichen Mittel für das ICTY (oder auch das entsprechende Tribunal für Ruanda) zur Verfügung stellen. Sie verweist auf die freiwilligen Leistungen der Mitgliedstaaten für die Tribunale, die nach ihrem Vorschlag 13% der Verwaltungskosten ausgleichen müßten. Österreich zahlt einen Beitrag gemäß des Statuts des ICTY (1996: 139 262 US-Dollar), leistet aber nur geringe zusätzliche freiwillige Beiträge, jedenfalls viel weniger als vergleichbare europäische Staaten, wie Italien, die Niederlande, Dänemark, Irland oder die Schweiz (vgl. Anfragebeantwortung 2213 AB XX. GP), die doch vom Erfolg und den Auswirkungen des Tribunals eher weniger betroffen sind als Österreich.”

Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. Februar 1999 in Verhandlung genommen.

In der anschließenden Debatte ergriffen die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Dr. Irmtraut Karlsson und Dr. Martina Gredler sowie der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolf­gang Schüssel das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 02 10

                        Dr. Michael Spindelegger                                                         Peter Schieder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann