161 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) geändert wird (25/A)

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen haben diesen Initiativantrag am 30. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen in Österreich ist erschreckend hoch und weiterhin im Ansteigen begriffen.

In Österreich sind Unternehmen, Ämter und Behörden sowie kommunale Einrichtungen verpflichtet, pro 25 Arbeitnehmer eine begünstigte behinderte Person einzustellen. Damit wären bundesweit rund 60 000 Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap reserviert. Besetzt sind aber nur etwa die Hälfte dieser Stellen. Mit der Zahlung einer Ausgleichstaxe von derzeit 1 920 S pro Monat können sich Arbeitgeber von der Beschäftigung von behinderten Arbeitnehmern freikaufen. Von dieser Regelung macht nicht nur die Privatwirtschaft reichlich Gebrauch. Auch der Bund als größter Dienstgeber des Landes geht hier mit schlechtem Beispiel voran. So waren 1994 im Innenministerium von 1 035 Planstellen für Behinderte 798 nicht besetzt. Auch im Wissenschaftsministerium waren im Vorjahr nur etwa die Hälfte der 718 Behindertenstellen vergeben. Im ÖGB und in kirchlichen Einrichtungen ist die Situation ähnlich.

Hier kann nur eine deutliche Anhebung der Ausgleichstaxe Abhilfe schaffen. Erst wenn es für ein Unternehmen genauso teuer wird, sich freizukaufen, als einem begünstigten Behinderten den ihm zustehenden Arbeitsplatz zu geben, wird sich an der derzeitigen Situation etwas ändern.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag (25/A) in seiner Sitzung am 29. Mai 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Karl Öllinger. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Sigisbert Dolinschek, Ridi Steibl, Dr. Volker Kier, Karl Öllinger, Mag. Walter Guggenberger, Mag. Herbert Haupt, Josef Meisinger, Eleonore Hostasch, Theresia Haidlmayr, Elfriede Madl, Dr. Elisabeth Pittermann und Mag. Dr. Josef Trinkl sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 05 29

                        Dr. Elisabeth Pittermann                                                   Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau