1616 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht und Antrag

des Justizausschusses


betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird

Im Zuge der Beratungen des Justizausschusses über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz mit dem Bestimmungen über den Rücktritt von der Verfolgung nach Zahlung eines Geldbetrages, nach Erbringung gemeinnütziger Leistungen, nach einer Probezeit und nach außergerichtlichem Tatausgleich (Diversion) in die Strafprozeßordnung eingefügt sowie das Jugendgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Strafvollzugsgesetz und das Bewährungshilfegesetz geändert werden (Strafprozeßnovelle 1999) (1581 der Beilagen) haben die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Dr. Johannes Jarolim einen Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird, eingebracht und wie folgt begründet:

”Auf die besonders schutzwürdige Situation von in ihrer Sexualsphäre beeinträchtigten Opfern im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wurde bereits durch die mit dem Strafprozeßänderungsgesetz 1993, BGBl. Nr. 526, eingeführten und durch das Strafrechtsänderungsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 153, wesentlich erweiterten und intensivierten Bestimmungen im Zusammenhang mit einer möglichst schonenden Befragung dieser Opfer als Zeugen Bedacht genommen. Insbesondere auf Grund anfänglicher Anlauf­schwierigkeiten bei der schonenden Befragung sowohl in technischer als auch in organisatorischer Hinsicht wurde mehrfach gefordert, daß die mit solchen Strafsachen befaßten Richterinnen und Richter besondere Kenntnisse und ausreichende Erfahrung im Umgang mit Sexualopfern, vor allem mit Kindern und Jugendlichen, haben sollen.

Diesem Gedanken Rechnung tragend soll durch die Einrichtung von ,Spezialabteilungen‘ gewährleistet werden, daß künftig nur besonders geschulte Richterinnen und Richter solche Vernehmungen durch­führen. Diese sollen einerseits durch spezielle Workshops und Seminare auf diese Aufgabe gezielt vorbereitet werden und zusätzlich die Möglichkeit erhalten, durch diese Zuständigkeitskonzentration bessere Terminabsprachen mit den zu solchen Vernehmungen beizuziehenden Sachverständigen herbeizuführen, was wesentlich zu einer Verfahrensverkürzung beitragen wird.”

In der Debatte meldeten sich die Abgeordneten Dr. Harald Ofner, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Michael Krüger, Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag, Gisela Wurm, Mag. Helmut Kukacka, Mag. Dr. Heide Schmidt, Herbert Scheibner und die Ausschußobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek zu Wort.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Antrag einstimmig angenommen.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde Abgeordnete Mag. Gisela Wurm gewählt.

Der Justizausschuß stellt daher den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 11. Februar 1999

                              Mag. Gisela Wurm                                                Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau

Anlage

Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Das Gerichtsorganisationsgesetz, RGBl. Nr. 217/1896, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 5/1999, wird wie folgt geändert:

Dem § 32 wird folgender Abs. 5 angefügt:

”(5) In Strafsachen sind die Verfahren wegen strafbarer Handlungen gegen die Sittlichkeit (§§ 201 ff StGB) derselben Gerichtsabteilung zuzuweisen. Nach Maßgabe des Geschäftsumfanges sind mehrere solche besonderen Gerichtsabteilungen einzurichten.”

Artikel II

Inkrafttreten

”§ 32 Abs. 5 in der Fassung dieses Bundesgesetzes ist erstmals auf das mit 1. Jänner 2000 beginnende Geschäftsverteilungsjahr anzuwenden.”