1618 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag (298/A) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)
Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen haben den vorliegenden Initiativantrag am 20. September 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
”In den letzten Jahren wurden Sonderbestimmungen geschaffen, die eine möglichst schonende Behandlung der Opfer ermöglichen sollen (§§ 162, 250 Abs. 3 StPO). Häufig sind die betroffenen Richter jedoch mit den neu geschaffenen Möglichkeiten überfordert, weil sie insbesondere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen wenig geschult und eingearbeitet sind. Dem hingegen sind in der Regel die Richter der Jugendgerichte allein auf Grund der berufsspezifischen Tätigkeit auch psychologisch, pädagogisch und im sozialarbeiterischen Bereich geschult.
So kommt es häufig dazu, daß zwar die gesetzlichen Regelungen bestehen, die Möglichkeiten aber nicht ausgeschöpft werden können, wie zB die Videovernehmung aus einem Nebenzimmer, getrennter Eingang, samt Beiziehung einer Vertrauensperson und ua. Häufig sind schon die räumlichen Voraussetzungen (entsprechende Ausstattung der Vernehmungsräume, getrennte Zugangsmöglichkeiten, …) bei vielen Gerichten nicht entsprechend, was häufig zu Problemen der Betroffenen sowie der Erziehungsberechtigten führt.
An den Jugendgerichten sind die Richter und Staatsanwälte speziell im Umgang mit Minderjährigen geschult. Sie verfügen über die notwendigen Kontakte zu den Jugendämtern, Kinder- und Jugendanwälten und sonstigen Konfliktstellen. Durch die ständige Zusammenarbeit ist zwischen den einzelnen Jugendwohlfahrtseinrichtungen sowie Krisenanlaufstellen und den Jugendgerichten eine Vertrauensbasis entstanden, die eine Bearbeitung dieser Fälle, insbesondere aus Sicht der Betroffenen, erheblich erleichtert.
Eine Konzentration der Verfahren bei den Jugendgerichten würde auch bewirken, daß Richter und Staatsanwälte das notwendige Fachwissen regelmäßig anwenden und erweitern würden, was der Qualität der Verfahrensführung zugute käme. Dazu kommt, daß diese Verfahren wesentlich zeitaufwendiger als solche mit mündigen Personen sind, weil auf die Situation des Kindes eingegangen werden muß.
Da es im Sinne der minderjährigen Opfer ist, daß solche Verfahren mit möglichst geringer Belastung für sie verbunden sind, scheint die Übertragung an ein Gericht, das wie die Jugendgerichte im Umgang mit Minderjährigen speziell geschult ist, dringend geboten.”
Der Justizausschuß hat diesen Antrag erstmals in seiner Sitzung am 16. Juli 1998 in Verhandlung genommen.
Als Berichterstatterin im Ausschuß fungierte die Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits.
Sodann wurde einstimmig beschlossen, gemäß § 40 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz Stellungnahmen zum gegenständlichen Gesetzentwurf einzuholen, und zwar: vom Bundesministerium für Justiz, vom Obersten Gerichtshof, von der Oberstaatsanwaltschaft Wien, vom Landesgericht für Strafsachen Wien sowie vom Jugendgerichtshof.
Weiters beschäftigte sich der Justizausschuß in seinen Sitzungen am 17. November 1998 und am 11. Februar 1999 mit dem gegenständlichen Initiativantrag.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Harald Ofner, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Walter Schwimmer, Mag. Dr. Heide Schmidt und die Ausschußobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.
Bei der Abstimmung am 11. Februar 1999 fand der im Initiativantrag (298/A) enthaltene Gesetzentwurf keine Mehrheit.
Als Berichterstatterin für das Haus wurde die Abgeordnete Rosemarie Bauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1999 02 11
Rosemarie Bauer Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatterin Obfrau