162 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
betreffend den Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahre 1994 (III-15 der Beilagen)
Gemäß § 10 Abs. 1 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1974, BGBl. Nr. 143, haben die Arbeitsinspektorate über jedes Kalenderjahr dem Bundesminister für Arbeit und Soziales Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Wahrnehmungen auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes zu erstatten. Diese Berichte sind vom obenerwähnten Bundesminister in zusammenfassender Darstellung dem Nationalrat vorzulegen.
Der Bericht enthält die Abschnitte
– Tätigkeitsübersicht,
– Allgemeiner Bericht,
– Zentral-Arbeitsinspektorat,
– Budget der Arbeitsinspektion,
– Arbeitsinspektorate,
– Erfahrungen der Arbeitsinspektorate zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen,
– Aus der Sicht der Arbeitsinspektor/inn/en,
– Rechtsvorschriften,
– Tabellen,
– Personal und Organisation der Arbeitsinspektion.
Im Vorwort zum gegenständlichen Tätigkeitsbericht weist der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums darauf hin, daß sich die Aufgaben und Zielsetzungen der Arbeitsinspektion – Wahrnehmung des Arbeitnehmerschutzes – gegenüber der Vergangenheit nicht wesentlich geändert haben, wohl aber die Vorgangsweise. Stand früher das Auffinden und Feststellen von Mängeln, verbunden mit Aufforderungen und Bestrafungen, im Vordergrund, so gewinnt heute die Vorbeugung immer mehr an Bedeutung. Die Arbeitsinspektion bietet ihre Leistungen nicht nur der Arbeitnehmerschaft an, deren Schutz ihr gesetzlicher Auftrag ist, sondern informiert und berät Arbeitgeber und Unternehmer bei deren Aufgabe, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer ArbeitnehmerInnen zu sorgen. Der Bundesminister weist darauf hin, daß von diesem Serviceangebot auch erfreulicherweise im zunehmenden Maße Gebrauch gemacht wird. In diesem Zusammenhang wird vom Bundesminister Hums festgestellt, daß seit 1988 trotz eines stetig steigenden Beschäftigungsstandes ein rückläufiger Trend bei den Arbeitsunfällen zu verzeichnen ist und auch die Arbeitsinspektion ihren Anteil an dieser erfreulichen Entwicklung für sich verbuchen darf.
Im Vorwort der Zentral-Arbeitsinspektorin setzt sich diese mit dem von Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer geäußerten Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsinspektionsgesetzes auseinander. Sie betont dabei unter anderem, daß es im Bereich des Arbeitnehmerschutzrechtes eine Reihe von Bestimmungen gibt, deren regelmäßige Einhaltung bei einer angekündigten Kontrolle nicht überprüfbar wäre, nämlich die zahlreichen Verwendungsbeschränkungen, nach denen beispielsweise Jugendliche und werdende Mütter während ihrer täglichen Arbeitszeit weder mit bestimmten Arbeiten beschäftigt werden noch der Einwirkung bestimmter gesundheitsschädigender Arbeitsstoffe ausgesetzt sein dürfen.
1994 gab es 213 065 (Vorjahr: 208 765) vorgemerkte Betriebe einschließlich Bundesdienst- und Baustellen. Bei den Arbeitsinspektoraten waren 316 (Vorjahr: 314) Arbeitsinspektor/inn/en tätig und inspizierten 55 133 (Vorjahr: 56 015) Betriebe (einschließlich Bundesdienststellen und Baustellen). Durch diese Inspektionstätigkeit wurden die Arbeitsplätze von 954 411 (Vorjahr: 941 477) Arbeitnehmern erfaßt.
Die Arbeitsinspektor/inn/en haben im Zuge ihrer Tätigkeit insgesamt 115 858 (Vorjahr: 130 133) Beanstandungen, davon 94 417 (Vorjahr: 102 259) Übertretungen technischer und arbeitshygienischer Vorschriften festgestellt. Im Bereich des Verwendungsschutzes wurden 18 954 (Vorjahr: 21 193) Beanstandungen festgestellt. Hiebei gab es bei der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 3 958 (Vorjahr: 4 131) Beanstandungen, bei der Beschäftigung von weiblichen Arbeitnehmern 182 (Vorjahr: 151) Beanstandungen, im Bereich des Mutterschutzes 1 903 (Vorjahr: 2 199) Beanstandungen und 11 720 (Vorjahr: 13 030) Beanstandungen der Arbeitszeitvorschriften. Weiters wurden 345 (Vorjahr: 570) Beanstandungen auf dem Gebiet der Heimarbeitsvorschriften festgestellt.
Im Berichtsjahr haben die Arbeitsinspektorate wegen festgestellter Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften insgesamt 4 157 (Vorjahr: 5 758) Anzeigen erstattet und dabei Strafen in der Höhe von insgesamt 49 550 250 S (Vorjahr: 63 820 200 S) beantragt.
Bei den Kfz-Straßenkontrollen wurden insgesamt 3 996 Fahrzeuge (Vorjahr: 8 384), davon 1 202 (Vorjahr: 3 734) an der Grenze inspiziert. Die Zahl der beanstandeten Fahrzeuge betrug 1 507 (Vorjahr: 4 331). Es wurden dabei 2 142 (Vorjahr: 6 111) Übertretungen festgestellt.
Im Jahre 1994 wurden dem Arbeitsinspektorat 1 097 (Vorjahr: 1 394) Arbeitnehmer gemeldet, die an einer Berufskrankheit im Sinne der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften erkrankten. Die Zahl der dem Arbeitsinspektorat zur Kenntnis gebrachten Arbeitsunfälle in Betrieben sank auf 82 018 (Vorjahr: 83 306). Die Zahl der tödlichen Unfälle in Betrieben lag im Berichtsjahr bei 58 (Vorjahr: 64).
Im Abschnitt „Aus der Sicht der Arbeitsinspektor/inn/en“ wurden persönliche Beiträge zu folgenden Themen zusammengetragen:
– Grundsätzliche Betrachtungen über die Entwicklung des technischen Arbeitnehmerschutzes im Berichtsjahr,
– Berühren von Leiterseilen elektrischer Freileitungen – eine häufige Unfallursache,
– Deponien,
– Vorbegutachtung von Projekten, eine Serviceleistung der Behörden,
– Bäckerlehrlinge in Gastgewerbebetrieben,
– Inventurarbeiten in Handelsbetrieben.
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 29. Mai 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war die Abgeordnete Heidrun Silhavy. Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Elfriede Madl, Ridi Steibl, Karl Öllinger, Mag. Dr. Josef Trinkl, Sophie Bauer, Dr. Volker Kier und Josef Meisinger sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums beteiligten, wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahre 1994 (III-15 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1996 05 29
Heidrun Silhavy Annemarie Reitsamer
Berichterstatterin Obfrau