1621 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Familienausschusses


über den Antrag 870/A(E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Einführung des Kinderbetreuungsschecks

Die Abgeordneten Edith Haller und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. September 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

”Die Frage der Kinderbetreuung, nach wie vor eine weitreichende und verantwortungsvolle Entscheidung für Eltern ab dem Zeitpunkt, da beide Elternteile nach der Kinderpause an den Arbeitsplatz zurückkehren wollen, hat nach wie vor nichts an Aktualtität verloren. Während dieser Zeit müssen die Kinder einer außerhäuslichen Betreuung anvertraut werden, wobei es hier nach wie vor große Lücken zwischen Angebot und Nachfrage sowie hinsichtlich flexibler Betreuungszeiten, die den beruflichen und zeitlichen Anforderungen der Eltern entsprechen, gibt. Nicht zuletzt diese Probleme, wie aber auch die Angst vor finanzieller Not durch eine Berufspause wegen der Betreuung eines oder mehrerer Kinder, machen bereits einen deutlichen Geburtenrückgang spürbar: 1997 wurden um 4,5% weniger Kinder als im Jahr zuvor geboren, und dieser Trend setzte sich 1998 verstärkt fort. Von Jänner bis Mai 1998 gab es um fast 6% weniger Geburten als im geburtenschwachen Jahr  1997. Das bedeutet, daß jede dritte Österreicherin zwi­schen 20 und 39 kinderlos ist, obwohl eigentlich nur jede 20. kein Kind haben will 1). Diese Zahlen bele­gen eindeutig, daß der Wunsch nach Kindern vorhanden ist, jedoch die Hindernisse bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für berufstätige Eltern noch immer nicht beseitigt sind. Das Freiheitliche Modell des Kinderbetreuungsschecks vermag Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Eltern und Kinder gleicher­maßen herzustellen und dem Problem einer optimalen und kindgerechten Betreuung Abhilfe zu schaffen.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, daß sich ab 1999 ein ständig steigender Budgetüberschuß im FLAF ergeben wird, sollte dieser Betrag wieder zur Gänze an die Familien selbst zurückfließen, so daß eine zweckgebundene Widmung des FLAF-Überschusses für die Finanzierung des Kinderbetreuungsschecks aus der Sicht der unterzeichneten Abgeordneten  sinnvoll erscheint. Dieser Überschuß könnte aber noch wesentlich höher ausfallen, sollten die Verantwortlichen konkrete Maßnahmen zur Aufhebung der Selbstträgerschaft setzen und darüber hinaus die Beträge aus der Rückforderung des Karenzgeldzuschus­ses von Vätern unehelicher Kinder und die nicht unerheblichen Beträge aus der De-facto-Verkürzung des Karenzurlaubes auf 18 Monate miteinrechnen.”

 

1) Quelle: Österreichischer Familienbund

Der Familienausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Februar 1999 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuß fungierte die Abgeordnete Edith Haller.

An der Debatte beteiligten sich neben der Ausschußobfrau die Abgeordneten Karl Öllinger, Dr. Sonja Moser-Starrach, Klara Motter, Sigisbert Dolinschek, Katharina Horngacher, Franz Riepl, Elfriede Madl, Gabriele Binder, Edith Haller, Rosemarie Bauer, Doris Bures sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 870/A(E) nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 02 11

                                     Franz Riepl                                                                      Dr. Ilse Mertel

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau