1622 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Familienausschusses
über den Antrag 871/A(E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Erhöhung des Mutter-Kind-Paß-Bonus
Die Abgeordneten Edith Haller und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. September 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
”Seit der Reduktion des Mutter-Kind-Paß-Bonus auf 2 000 S seit 1997, für dessen Auszahlung die Untersuchungen für Schwangere und Kinder gemäß dem im Mutter-Kind-Paß vorgesehenen Untersuchungsprogramm verpflichtend waren, ist es nach den Angaben von Gynäkologen, Kinderärzten und Ärzten für Allgemeinmedizin seit der Absenkung des Bonus zu einem besorgniserregenden Rückgang der Vorsorgeuntersuchungen bis zu 30% bei Babies und Kleinkindern gekommen. Der bestehende einmalige Mutter-Kind-Paß-Bonus stellt für die Eltern keinen ausreichenden Anreiz dar, die vorgeschriebenen Untersuchungen an ihrem Kind durchführen zu lassen, so daß auf lange Sicht erschreckende gesundheitliche Auswirkungen, eine Aushöhlung des österreichischen Gesundheitsstandards und eine mögliche Erhöhung der bisher erfolgreich bekämpften Säuglingssterblichkeit zu erwarten sind. Die Zahlen sprechen für sich: Bis zu 5% aller Neugeborenen leiden an Fehlbildungen der Harnwege, bei bis zu 3% der Schwangerschaften kommt es zu fatalen Wachstumsstörungen des ungeborenen Kindes, und 9,5% der Kleinkinder leiden an Sehstörungen. Die Mediziner rechnen aus diesem Grund mit vermehrten Spätfolgen durch Seh-, Hör- und Sprachprobleme, durch Haltungsschäden und Allergien, deren verspätete Behandlung viel teurer kommt als die kurzfristig lukrierbaren Einsparungen durch den Wegfall des Mutter-Kind-Paß-Bonus.
Das nunmehr eingeführte Recall-System, wo im Zuge mehrerer Mailings die Eltern von Kindern bis zu drei Jahren an die ärztliche Kontrolle erinnert werden sollen, entspricht nach wie vor nicht dem Beschluß des Familienpolitischen Beirates, den derzeitigen Betrag von 2 000 S zu verdreifachen und diese Summe in drei Raten nach Absolvierung des vorgeschriebenen Untersuchungsplanes an die Eltern auszuzahlen. Darüber hinaus sollten die ab 1999 feststellbaren Überschüsse im Familienlastenausgleichsfonds Grund genug sein, diese für familienpolitische Leistungen, wie es auch der Mutter-Kind-Paß-Bonus darstellt, zu verwenden.”
Der Familienausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Februar 1999 in Verhandlung genommen.
Als Berichterstatterin für den Ausschuß fungierte die Abgeordnete Elfriede Madl.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Elfriede Madl, Klara Motter, Karl Öllinger, Edith Haller, Ridi Steibl sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.
Bei der Abstimmung fand der Antrag 871/A(E) nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1999 02 11
Johann Schuster Dr. Ilse Mertel
Berichterstatter Obfrau