1623 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Familienausschusses


über den Antrag 926/A(E) der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend Heimfahrtbeihilfe für Schüler und Lehrlinge


Die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungs­antrag am 5. November 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1995 wurde ua. die Auszahlung der Heimfahrtbeihilfe für Schüler und Schülerinnen, die zum Zweck des Schulbesuchs eine Zweitunterkunft außerhalb ihres Hauptwohnsitzes am Schulort bewohnen müssen, ersatzlos gestrichen. Dies benachteiligt gerade Familien in ländlichen und verkehrstechnisch schlecht erschlossenen Regionen gegenüber jenen im städtischen Bereich, wenn diese ihren Kindern eine weiterführende Schulausbildung, die es in vergleichbarer Form am Familienwohnort nicht gibt, nur durch eine Internatsunterbringung am Schulort ermöglichen können. Schüler und Schülerinnen dagegen, die ihre Schule vom Hauptwohnort aus errreichen, können hingegen die Schülerfreifahrt bzw. die Schulfahrtbeihilfe (inklusive Selbstbehalt) beanspruchen. Die erhöhte finanzielle Belastung durch die wöchentlichen Heimfahrten, die diese Familien durch regionale Gegebenheiten für die Ausbildung ihrer Kinder zu tragen haben, wird im Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) nach wie vor nicht berücksichtigt und muß aus Eigenmitteln bestritten werden. Diese Vorgangsweise widerspricht der ursprünglichen Intention zur Einrichtung des Familienlastenausgleichs­fonds (FLAF), der Sach- oder Geldleistungen für alle Eltern bzw. deren anspruchsberechtigte Kinder sicherzustellen hat.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, daß sich ab 1999 ein ständig steigender Budgetüberschuß im FLAF ergeben wird, sollten alle Möglichkeiten überprüft werden, damit ein Teil dieser Mittel wieder jenen Familien zugute kommt, deren Kinder zum Zweck des Schulbesuchs oder der Lehrausbildung eine Zweitunterkunft außerhalb ihres Hauptwohnsitzes am Schulort bewohnen müssen.”

Der Familienausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Februar 1999 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte der Abgeordnete Franz Koller.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Elfriede Madl, Klara Motter, Karl Öllinger, Edith Haller, Ridi Steibl sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 926/A(E) nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 02 11

                                    Doris Bures                                                                      Dr. Ilse Mertel

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau