1628 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Justizausschusses


über die Regierungsvorlage (1478 der Beilagen): Bundesgesetz über die Errichtung des Bezirksgerichts Leopoldstadt und die Änderung der Zuständigkeiten der Bezirksgerichte Floridsdorf und Donaustadt (5. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien)

Der angesichts der Entwicklung des Bevölkerungswachstums in den Wiener Bezirken Floridsdorf und Donaustadt in den nächsten Jahren zu erwartende Anstieg des gerichtlichen Geschäftsanfalls bei den bereits jetzt unter großer Raumnot leidenden Bezirksgerichten Floridsdorf – zuständig für die Bezirke XX und XXI – und Donaustadt – zuständig für die Bezirke II und XXII – macht eine langfristig wirkende, nachhaltige Entlastung dieser beiden Bezirksgerichte dringend erforderlich.

Es soll demgemäß ein Bezirksgericht Leopoldstadt für die Bezirke II und XX errichtet werden.

Der Justizausschuß hat diese Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. Februar in Verhandlung genommen.

Berichterstatter war der Abgeordnete Dr. Johannes Jarolim.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Dr. Walter Schwimmer, Dr. Johannes Jarolim sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.

Bei der Abstimmung wurde der vorliegende Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf: Bundesgesetz über die Errichtung des Bezirksgerichts Leopoldstadt und die Änderung der Zuständigkeiten der Bezirksgerichte Floridsdorf und Donaustadt (5. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien) (1478 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1999 02 16

                            Dr. Johannes Jarolim                                             Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau