1629 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (1576 der Beilagen): Bundesgesetz über Änderungen des Handelsgesetzbuchs, des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes betreffend die Anwendung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze bei Konzernabschlüssen – Konzernabschlußgesetz (KonzaG)
Nach dem HGB aufgestellte Konzernabschlüsse sind aus der Sicht ausländischer Investoren häufig keine zufriedenstellende Informationsgrundlage. Zum Zweck der Kapitalbeschaffung stellen daher schon jetzt bedeutende österreichische Konzerne zusätzlich zu einem Abschluß nach HGB einen Abschluß nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen, also nach IAS (International Accounting Standards) oder nach US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles), auf.
Diese Doppelgleisigkeit verursacht einen hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand und ist für Investoren verwirrend.
Zur Erleichterung der Kapitalbeschaffung auf internationalen Kapitalmärkten soll es daher österreichischen Konzernen ermöglicht werden, daß ein nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellter Konzernabschluß die Aufstellung eines parallelen Abschlusses nach HGB ersetzt.
Eine neue Bestimmung im HGB normiert die Voraussetzungen, unter denen ein nach IAS oder US-GAAP aufgestellter Konzernabschluß die Aufstellung eines Abschlusses nach den österreichischen Konzernrechnungslegungsbestimmungen ersetzt. Entsprechende Bestimmungen werden für Banken auch in das BWG und für Versicherungsunternehmen in das VAG eingefügt.
Der Justizausschuß hat diese Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. Februar in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin war die Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.
An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Dr. Heide Schmidt und die Ausschußobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.
Bei der Abstimmung wurde der vorliegende Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf: Bundesgesetz über Änderungen des Handelsgesetzbuchs, des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes betreffend die Anwendung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze bei Konzernabschlüssen – Konzernabschlußgesetz (KonzaG) (1576 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1999 02 16
Mag. Gisela Wurm Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatterin Obfrau