1656 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
betreffend den Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 1997 (III-175 der Beilagen)
Der gegenständliche Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales enthält die Abschnitte
– Tätigkeitsübersicht
– Allgemeiner Bericht
– Tätigkeiten des Zentral-Arbeitsinspektorates
– Budget
– Tätigkeiten der Arbeitsinspektorate
– Erfahrungen der Arbeitsinspektorate
– Aus der Sicht der Arbeitsinspektionsorgane
– Verzeichnis der Rechtsvorschriften
– Tabellenteil
– Personal und Organisation der Arbeitsinspektion
Im Vorwort des gegenständlichen Tätigkeitsberichtes bringt die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch ihre Freude zum Ausdruck, daß ab 1. Jänner 1999 auch für Betriebe mit bis zu 50 Arbeitnehmern eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gegeben ist. Durch die diesbezügliche Novelle zum Arbneitnehmerschutzgesetz ist nach Auffassung der Bundesministerin ein Quantensprung gelungen. Darüber hinaus weist die Bundesministerin darauf hin, daß im Jahr 1998 aber auch noch die wichtigen legistischen Vorhaben betreffend das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Verordnungen über Bildschirmarbeit sowie über biologische Arbeitsstoffe, abgeschlossen werden konnten.
Im Vorwort der Leiterin des Zentral-Arbeitsinspektorates wird auf die große Bedeutung der Beratung bei der Tätigkeit der Arbeitsinspektion hingewiesen und als Beispiel angeführt, daß in einem Wiener und Kärntner Produktionsbetrieb durch Beratung erreicht werden konnte, daß durch Absaugung und Produktionsumstellungen der zuvor unzulässig hohe Wert der Bleistaubkonzentration auf ein Niveau weit unterhalb des zulässigen MAK-Wertes gesenkt wurden. In einem niederösterreichischen Betrieb der Holzindustrie wurde durch bloße Beratung bezüglich einer neuen Fertigungsanlage erreicht, daß die erforderlichen Verbesserungen bereits bei der Lieferung dieser Anlage vorgenommen wurden und die Fertigung daher von Anfang an den Schutzvorschriften entsprach.
Im Jahr 1997 gab es 212 294 (Vorjahr: 208 812) Betriebsstätten (inklusive Bundesdienststellen), die für Amtshandlungen der Arbeitsinspektion vorgemerkt waren. Hinzu kamen noch 78 551 (Vorjahr: 76 126) Betriebsstätten, die Ende 1997 zwar keine ArbeitnehmerInnen beschäftigten, jedoch in Evidenz geführt wurden.
Im Berichtsjahr führten die Arbeitsinspektionsorgane in 48 283 (Vorjahr: 50 986) Betriebsstätten (inklusive Bundesdienststellen) und auswärtigen Arbeits-(Bau-)Stellen 51 141 (Vorjahr: 54 242) Inspektionen durch. Im Bericht wird zum Ausdruck gebracht, daß der Grund für diese sinkende Zahl an besichtigten Betriebsstätten und durchgeführten Inspektionen darin liegt, daß bei praktisch gleichbleibendem Personalstand der Arbeitsinspektion immer mehr Zeit für die Beratung der Betriebe aufgewendet wird. Bezogen auf die Zahl der zu Ende des Betriebsjahres vorgemerkten Betriebsstätten betrug der Anteil der inspizierten Betriebsstätten 17,2% (Vorjahr: 19,1%). Die Zahl der durch Inspektionen erfaßten ArbeitnehmerInnen (einschließlich der Bundesbediensteten) betrug 765 100 (Vorjahr: 847 244).
Im Berichtsjahr 1997 wurden von der Arbeitsinspektion 65 204 (Vorjahr: 73 027) Übertretungen auf dem Gebiet des technischen und arbeitshygienischen ArbeitnehmerInnenschutzes festgestellt.
Im Bereich des Verwendungsschutzes wurden 1 899 (Vorjahr: 3 001) Beanstandungen hinsichtlich der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen und 2 150 (Vorjahr: 2 080) Beanstandungen im Bereich des Mutterschutzes festgestellt. Weiters wurden von den Arbeitsinspektoraten 4 269 (Vorjahr: 5 711) Beanstandungen in Arbeitszeitangelegenheiten bzw. 36 Beanstandungen in Krankenanstalten-Arbeitszeitangelegenheiten festgestellt. In 684 Fällen gab es Beanstandungen wegen Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Arbeitsruhe. In 135 Fällen gab es Beanstandungen auf Grund des Verwendungsschutzes bei BäckereiarbeiterInnen. In 259 (Vorjahr: 308) Fällen gab es Beanstandungen auf Grund der Bestimmungen über die Heimarbeit.
Im Berichtsjahr wurden 2 060 Beanstandungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt. Es wurden 3 858 illegal beschäftigte ausländische Arbeitskräfte festgestellt.
Die Arbeitsinspektorate erstatteten wegen festgestellter Übertretungen von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften insgesamt 1 941 (Vorjahr: 2 453) Strafanzeigen bei den Verwaltungsbehörden. Dabei wurden Strafen in der Höhe von 24 148 850 S (Vorjahr: 27 992 955 S).
Gemäß § 13 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 kann die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales gegen letztinstanzliche Bescheide in Angelegenheiten des ArbeitnehmerInnenschutzes Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erheben. In zehn Fällen wurden solche Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Kontrolle der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte wurden ebenfalls zehn Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht.
Im Abschnitt “Tätigkeiten des Zentral-Arbeitsinspektorates” wird eingehend über Aktivitäten im Rahmen der EU berichtet.
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 11. März 1999 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Mag. Dr. Josef Trinkl.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Edith Haller, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Dr. Josef Trinkl, Helmut Dietachmayr, Josef Meisinger, Sophie Bauer, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Franz Hums, Heidrun Silhavy und Mag. Herbert Haupt sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht III-175 der Beilagen mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht (III-175 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1999 03 11
Mag. Dr. Josef Trinkl Annemarie Reisamer
Berichterstatter Obfrau