1657 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (839/A)

Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 8. Juli 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die Bestimmungen des § 177 Abs. 2 sollten eigentlich eine Generalklausel darstellen, sind jedoch durch ihre sehr enge Einschränkung auf schädliche Stoffe und Strahlen eher eine Spezialklausel, die viele Berufskrankheiten, welche durch andere beruflich bedingte Schädigungen – wie etwa Nässe, Kälte, Hitze, Streß, Bildschirmarbeit, physische Einwirkungen und ähnliches mehr – hervorgerufen sind, nicht berücksichtigt.

Eine Öffnung dieser Bestimmungen hin zu einer echten Generalklausel ist erforderlich, um den geänderten Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 839/A in seiner Sitzung am 11. März 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Karl Öllinger.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Reinhart Gaugg, Dr. Gottfried Feurstein, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Edith Haller, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Dr. Josef Trinkl, Helmut Dietachmayr, Josef Meisinger, Sophie Bauer, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Franz Hums, Heidrun Silhavy und Mag. Herbert Haupt sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 03 11

                           Mag. Dr. Josef Trinkl                                                      Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau