167 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Entschließungsantrag 27/A(E) der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Genossen betreffend Gründung von Gruppenpraxen durch Angehörige von Gesundheitsberufen
Die Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 30. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
,,In der XVIII. Legislaturperiode wurde nach zähen Verhandlungen im Gesundheitsausschuß der Antrag 200/A(E) des Abgeordneten Fischl betreffend Gründung von Erwerbsgesellschaften durch Angehörige von Gesundheitsberufen in einen gemeinsamen Entschließungsantrag umformuliert, wonach lediglich die Rahmenbedingungen, welche die Grundlage für Gesetzentwürfe des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Begleitmaßnahmen bilden, festgelegt wurden. Die eigentlichen, im FPÖ-Antrag angesprochenen Problemfelder, wie zB die berufsrechtlichen Vorschriften des Ärztegesetzes, die den Ärzten die Gründung einer Erwerbsgesellschaft verbieten oder die noch ungeklärte Haftungsfrage, wurden auf Wunsch der Regierungsparteien ausgeklammert.
Das Arbeitsübereinkommen der Großen Koalition für die XIX. GP kündigte eine verstärkte Vernetzung ambulanter, semistationärer und stationärer Versorgung, übersichtliche Verantwortungsstrukturen sowie neue Kooperationsformen zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen an. Gerade im Hinblick auf die finanziell angespannte Situation im österreichischen Gesundheitswesen und der schon längst fälligen Gesundheitsreform verbunden mit einer Entlastung des intramuralen und einer Stärkung des extramuralen Bereiches muß es das Ziel einer verantwortungsvollen Gesundheitspolitik sein, sofortige Maßnahmen einzuleiten, die eine Zusammenarbeit von im Gesundheitsbereich freiberuflich tätigen Berufsgruppen sowie die Anstellung von Ärzten bei Ärzten ermöglichen.
Der vom Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz vorgelegte Entwurf eines Gruppenpraxengesetzes wird den ursprünglich aufgezeigten Problemen wieder nicht gerecht. Die XX. GP sollte der Überarbeitung und Beschlußfassung dienen."
Der Gesundheitsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag [27/A(E)] in seiner Sitzung am 30. Mai 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war Dr. Alois Pumberger.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Mag. Herbert Haupt, Dr. Günther Leiner, Theresia Haidlmayr, Dr. Volker Kier, Dr. Brigitte Povysil sowie Dr. Alois Pumberger.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1996 05 30
Manfred Lackner Dr. Alois Pumberger
Berichterstatter Obmann