1679 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (1588 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Firmenbuchgesetz geändert wird
Bei den Firmenbuchgerichten und den Steuerbehörden ist eine Vielzahl von Gesellschaften registriert, deren Vermögenslosigkeit evident und an die eine Zustellung nicht möglich ist. Dies bewirkt einen unnötig hohen Arbeitsaufwand.
Durch eine Neufassung des “Amtslöschungsgesetzes” und dessen “Überführung” in das Firmenbuchgesetz soll die amtswegige Löschung vermögensloser Gesellschafter effizienter gestaltet und zugleich eine gewisse Rechtsbereinigung erreicht werden.
Unter Beibehaltung der wesentlichen Inhalte wird das (reichsdeutsche) Gesetz vom 9. Oktober 1934, dRGBl. I Nr. 914, über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften, eingeführt in Österreich durch die 4. EVHGB dRGBl. I 1938 = GBl. Ö 86/1939, sprachlich überarbeitet, der österreichischen Rechtssprache angepaßt, durch Zustellungsvereinfachungen, eine besondere Bestimmung zur Hilfeleistung zwischen Gerichten und Steuerbehörden und die Vermutung der Vermögenslosigkeit bei wiederholter Nichtvorlage von Jahresabschlüssen ergänzt und in dieser Form als neuer vierter Abschnitt dem Firmenbuchgesetz angefügt.
Der Justizausschuß hat diese Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. März 1999 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Michael Krüger, Mag. Terezija Stoisits, Mag. Thomas Barmüller, Dr Johannes Jarolim, Mag. Dr. Josef Trinkl, Dr. Martin Graf und die Ausschußobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.
Von den Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Dr. Johannes Jarolim wurde ein Entschließungsantrag vorgelegt, der wie folgt begründet war:
“Im Interesse der Förderung des Grundsatzes der Publizität des Rechnungswesens von Unternehmen gilt es, beim Vollzug der gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Offenlegung von Bilanzen unnötigen Aufwand zu vermeiden und insbesondere die Möglichkeiten moderner Informations- und Kommunikationstechniken zu nützen.”
Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen. Auch der erwähnte Entschließungsantrag fand die Mehrheit des Ausschusses.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle
1. dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzenwurf (1588 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen und
2. die beigedruckte Entschließung annehmen.
Wien 1999 03 17
Anton Heinzl Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau
Anlage
Entschließung
Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, unter voller Aufrechterhaltung des Grundsatzes der Publizität die Möglichkeiten von Vereinfachungen und der Vermeidung allfälligen unnötigen Aufwandes im Zusammenhang mit der Offenlegung von Bilanzen zu prüfen und sich insbesondere für die verstärkte Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien auf diesem Gebiet einzusetzen, wodurch es, etwa durch die Möglichkeit einer automationsunterstützten Abrufbarkeit des gesamten Datenbestandes des Firmenbuches im Interesse des Konsumenten- und Gläubigerschutzes sowie zur Förderung eines modernen Wirtschaftsstandortes Österreich unter gleichzeitiger Entbürokratisierung und Kosteneinsparung zu einer Verbesserung der Publizität kommen sollte.
Der Bundesminister für Justiz wird ferner ersucht, auf europäischer Ebene auf eine Anpassung der Publizitätsrichtlinie hinzuwirken, um einen automationsunterstützten Abruf von Bilanzveröffentlichungen zu ermöglichen.