169 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 115/A(E) der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend Psychologenausbildung


Die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. Februar 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

,,Auf Wunsch von Lehrenden und Studierenden der Universität Klagenfurt hat der Kärntner Landtag einstimmig beschlossen, in Verhandlungen mit der Bundesregierung anzustreben, den Studenten mit abgeschlossener Fächerkombination Psychologie und Pädagogik die weitere Ausbildung zum Gesundheitspsychologen bzw. Klinischen Psychologen zu ermöglichen.

Angesichts des durch das Belastungspaket der Bundesregierung ausgelösten Arbeitsmarktengpasses für Pädagogen gewinnt dieser Vorschlag zweifellos an Aktualität, obwohl nicht zu leugnen ist, daß auch für Absolventen des Universitätsstudiums der Psychologie bzw. Psychiatrie sowie für Absolventen einer Zusatzausbildung nach dem Psychologengesetz die seriösen Arbeitsmöglichkeiten dünn gesät sind.

Aus gesundheitspolitischen und patientenrechtlichen Gründen müßte daher sichergestellt sein, daß die Ausbildung zum Gesundheitspsychologen bzw. Klinischen Psychologen gemäß Psychologengesetz die Überprüfung der Gleichwertigkeit der vorher absolvierten und abgeschlossenen Universitätsstudien voraussetzt.“

Der Gesundheitsausschuß hat den vorliegenden Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Mai 1996 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Mag. Herbert Haupt.

Nach Wortmeldungen durch die Abgeordneten Dr. Volker Kier, Mag. Walter Guggenberger, Theresia Haidlmayr, Dr. Günther Leiner, Mag. Herbert Haupt sowie Dr. Alois Pumberger beschloß der Gesundheitsausschuß auf Antrag der Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger, Dr. Günther Leiner, Dr. Volker Kier und Theresia Haidlmayr mit Stimmenmehrheit, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Ausschuß für Wissenschaft und Forschung zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 05 30

                               Manfred Lackner                                                           Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann