1694 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Ozonbericht 1997 der Bundesregierung (III-120 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht gemäß § 12 Ozongesetz wurde am 4. März 1998 im Nationalrat eingebracht.

Thema dieses Berichts ist das bodennahe Ozon. Die rechtliche Grundlage für den Bericht ist § 12 des 1992 erlassenen Ozongesetzes, das eine Reduktion des bodennahen Ozons zum Ziel hat und das die Bundesregierung verpflichtet, regelmäßige Berichte über die Reduktion der Ozon-Vorläufersubstanzen vorzulegen.

Der Ozonbericht umfaßt grundlegende Information über

–   die Schadwirkung von Ozon, über die Ozonbildung in der Troposphäre und über seine räumliche und zeitliche Verteilung,

–   den Inhalt des Ozongesetzes von 1992 und der nach dem Ozongesetz erlassenen Verordnungen sowie des Immissionsschutzgesetzes – Luft,

–   die gesetzlichen Regelungen im internationalen Vergleich: Richtlinien der EG sowie rechtliche Bestimmungen in Deutschland und der Schweiz,

–   die Ozon-Immissionssituation der letzten Jahre: Überblick über den Jahresverlauf, Überschreitungen von Warnwerten und wirkungsbezogenen Grenzkonzentrationen,

–   die Emissionsentwicklung der Ozon-Vorläufersubstanzen in den letzten Jahren,

–   den Stand der Umsetzung jener Maßnahmen, die in den beiden Entschließungen des Nationalrates zur Reduktion von Ozon-Vorläufersubstanzen vom 2. April 1992 und vom 12. Juli 1996 enthalten sind,

–   die zukünftige Entwicklung der Emissionen von Ozon-Vorläufersubstanzen unter Berücksichtigung von umgesetzten und weiteren erforderlichen Maßnahmen,

–   die Aktivitäten im nationalen und internationalen Bereich zur Bekämpfung der Ozonproblematik und

–   eine Zusammenfassung.

Der Umweltausschuß hat den vorliegenden Bericht in seiner Sitzung am 19. März 1999 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß mit Stimmeneinhelligkeit gemäß § 28b Abs. 4 GOG, diesen Bericht nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Monika Langthaler, Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer, Mag. Thomas Barmüller, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Dr. Stefan Salzl und Matthias Ellmauer sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Abgeordnete Mag. Thomas Barmüller brachte einen Entschließungsantrag betreffend Verringerung der Emission von Luftverunreinigungen ein, der nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit fand.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle den Ozonbericht 1997 der Bundesregierung (III-120 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 03 19

                            Georg Oberhaidinger                                                       Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann