1697 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Umweltförderungen des Bundes 1997 sowie die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen (III-142 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht wurde am 25. Juni 1998 im Nationalrat eingebracht.

Er beinhaltet die Umweltförderungen des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie

–   im Bereich der Wasserwirtschaft,

–   der Umweltförderung im In- und Ausland und

–   die Sanierung und Sicherung von Altlasten.

Weiters umfaßt er die Verwaltung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds.

Der Umweltausschuß hat den vorliegenden Bericht in seiner Sitzung am 19. März 1999 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß mit Stimmeneinhelligkeit gemäß § 28b Abs. 4 GOG, diesen Bericht nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Otmar Brix, Georg Wurmitzer, Mag. Thomas Barmüller, Ing. Monika Langthaler, Dr. Stefan Salzl, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Matthias Ellmauer sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Umweltförderungen des Bundes 1997 sowie die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen (III-142 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 03 19

                                 Franz Stampler                                                            Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann