1702 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Antrag 423/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend eine Machbarkeitsstudie über Strategische Umweltprüfungen für Pläne und Programme

Die Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen haben am 20. März 1997 den gegenständlichen Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Bisher wird das Konzept der Umweltverträglichkeitsprüfung nur für konkrete Projekte angewendet. Obwohl ihre Wirkung auf die Umwelt zumeist viel weitreichender ist, werden die diesen Projekten zugrundliegenden Politiken, Pläne und Programme keiner verfahrensmäßigen Prüfung unterzogen.

Das Instrument der Strategischen Umweltprüfung oder Konzept-Umweltverträglichkeitsprüfung bietet die Möglichkeit, die umweltrelevante Wirkung von Vorhaben schon im Stadium von Programmen, Plänen oder politischen Konzepten zu beurteilen.

Damit können kumulative und synergetische Effekte berücksichtigt werden, die bei Umweltverträglich­keitsprüfungen für einzelne Projekte nicht zu erfassen sind.

Auf Projektebene werden bestimmte Varianten diskutiert. Grundsätzlich andere Lösungsmöglichkeiten stehen nicht zur Auswahl. Werden sie von Opponenten gefordert, kommt es zu den bekannten ,Stellver­treterkämpfen‘, in denen es nicht mehr um das konkrete Projekt, sondern um ein zugrundeliegendes Konzept geht. Aus wirtschaftlichen und demokratiepolitischen Gründen bietet sich demgegenüber die Entwicklung, Prüfung und Diskussion von gesamthaften Konzeptionen an.

Darüber hinaus geht es auch um die Vermeidung oft volkswirtschaftlich teurer ,Sachzwänge‘, die aus falsch oder nicht gefällten vorgelagerten Entscheidungen resultieren.

Durch die Offenlegung der absehbaren Effekte für die Umwelt wird den Umweltauswirkungen in höherrangigen Entscheidungen ein vergleichbarer Stellenwert, wie budgetären, volkswirtschaftlichen oder sozialen Aspekten zugeordnet. Mittels Strategischer Umweltprüfung können damit umweltpolitische Leitlinien auch in primär nichtumweltorientierte Konzepte integriert werden.”

Der Umweltausschuß hat den Initiativantrag in seinen Sitzungen am 17. April und am 3. Juni 1998 sowie am 19. März 1999 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter im Ausschuß fungierte Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller.

In den Debatten ergriffen außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Stefan Salzl, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Dr. Gabriela Moser, Ing. Monika Langthaler, Dipl.-Ing. Werner Kummerer sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Josef Schrefel gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 03 19

                                  Josef Schrefel                                                             Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann