1711 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Industrieausschusses
über die Regierungsvorlage (1671 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Forschungsförderungsgesetz 1982 geändert wird
Um sein Förderungsvolumen im Zuge der Technologieoffensive der Bundesregierung ausdehnen zu können, muß der Forschungsförderungsfonds (FFF) verstärkt das Instrument des Zinsenzuschusses verbunden mit einer Haftungsübernahme für den bezuschußten Kredit einsetzen. Als Deckungsstock für die Haftungen dienten bisher die aushaftenden Eigendarlehen. Diese Eigendarlehen werden einerseits laufend reduziert, andererseits müssen die Rückflüsse auch für neue Förderungszusagen eingesetzt werden. Dies reduziert den Deckungsstock. Bei Aufrechterhaltung des status quo könnte der FFF seine Förderungstätigkeit nicht im Sinne der Technologieoffensive ausdehnen.
Die vorliegende Regierungsvorlage dient daher nachstehenden Zielsetzungen:
– Schaffung einer dem Determinierungsgebot entsprechenden Regelung für die Haftungsübernahmen des Fonds;
– Absicherung von Bonität und Liquidität des Fonds durch eine Bundeshaftung für künftige Förderungsfälle bis zur Höhe von zwei Milliarden Schilling sowie
– Möglichkeit, zusätzlich weiter Haftungen ohne Schadloshaltung des Bundes bis in Höhe von 1,5 Milliarden Schilling einzugehen.
Der Industrieausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. April 1999 unter Beiziehung von Dipl.-Ing. Herbert Wotke als Experten in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Ing. Wolfgang Nußbaumer, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Industrieausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1671 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1999 04 07
Matthias Ellmauer Friedrich Verzetnitsch
Berichterstatter Obmann