1736 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Bericht der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher­schutz zur Lage der VerbraucherInnen 1998 (III-185 der Beilagen)


Mag sein, daß sich das Angebot auf dem Produkt- und Dienstleistungssektor vergrößert hat, doch auch das veränderte den Verbraucheralltag, der bisher schon von einer Vielzahl von Anbietern, Marken und Typen geprägt war, nicht nennenswert. Auch der für VerbraucherInnen zumindest teilweise vorteilhafte Preiskampf ist nicht nur auf den EU-Beitritt Österreichs, sondern auch auf allgemeine Strukturprobleme der Wirtschaft in den Industriestaaten zurückzuführen. Auf jeden Fall wird es für VerbraucherInnen immer schwieriger, Preis- und Leistungsvergleiche anzustellen. Dazu kommen eine Reihe anderer Verun­sicherungen und Probleme, die allesamt zu zahlreichen schriftlichen, telefonischen und persönlichen Anfragen sowohl im Büro für Konsumentenfragen des Bundeskanzleramtes, als auch beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) führen.

Vor allem die Beschwerde- und Beratungsfälle, die an das VKI-Beratungszentrum herangetragen werden, machen relevante Entwicklungen und mögliche Gefahren für den Verbraucherschutz frühzeitig erkennbar. Dazu tragen auch die ständigen Kontakte mit den Konsumentenberatungsstellen der Arbeiterkammer, mit Vertretern der Wirtschaft, die internationale Zusammenarbeit in der IT (International Testing), der BEUC (Bureau Europeen des Unions de Consommateurs), der ECLG (European Consumer Law Group) und der Europäischen Union, die Mitarbeit in einer Vielzahl spezieller Arbeitsgruppen sowie nicht zuletzt die Beobachtung und Vergabe von Forschungsprojekten bei. Dies alles ermöglicht es, Maßnahmen zum Schutz der VerbraucherInnen einzuleiten, die deren Rechte wahren.

Um die Dimension der einzelnen Problembereiche exakt einschätzen zu können, beauftragt das Bundes­kanzleramt-Büro für Konsumentenfragen, den VKI – die größte diesbezügliche Beratungseinrichtung Österreichs – jährlich damit, einen Bericht zur Lage der VerbraucherInnen zu erstellen. Dem vorliegenden Bericht liegen nahezu 100 000 aktuelle Beschwerde- und Beratungsfälle sowie telefonische Anfragen aus dem Beobachtungszeitraum zugrunde. Markterhebungen und Marktanalysen vervollständigen die Daten, die unter Nutzung des Expertenwissens der VKI-Mitarbeiter aufbereitet wurden. Der vorliegende Bericht umfaßt einleitend die bisherige Entwicklung des privaten Konsums, gefolgt von branchenspezifischen Problemlagen, branchenübergreifenden juristischen und anderen Fragen sowie die soziodemographische Entwicklung der Problemfälle.

Mit der Vorlage des jährlichen Berichts zur Lage der VerbraucherInnen verfolgt das Büro für Konsu­mentenfragen im Bundeskanzleramt vor allem zwei Ziele: Einerseits soll er einen Beitrag zur Versachlichung der emotionsgeladenen Diskussion über akute Verbraucherprobleme im Spannungsfeld VerbraucherInnen-Wirtschaft-Gesetzgeber leisten, andererseits soll er aufzeigen, in welchen Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und Regierung bzw. der Gesetzgeber zum Schutz der Interessen der österreichischen VerbraucherInnen aktiv werden müssen.

Der Gesundheitsausschuß hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 15. April 1999 in Verhandlung genommen.

Nach einer Debatte, an der sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Dr. Gerhard Kurzmann, Ridi Steibl, Klara Motter, Dr. Gabriela Moser, Heinz Gradwohl, Mag. Johann Maier, Mag. Herbert Haupt sowie der Obmann des Ausschusses Dr. Alois Pumberger und die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer beteiligten, wurden mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.

Ein von den Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann und Genossen eingebrachter Entschließungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz zur Lage der VerbraucherInnen 1998 (III-185 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 04 15

                                    Anna Huber                                                                Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann