1740 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 192/A der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz – GTG) und das Produkthaftungsgesetz, BGBl. Nr. 510/1994, geändert wird


Die Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen haben diesen Initiativantrag am 22. Mai 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Dem Gentechnikgesetz, BGBl. Nr. 510/1994, gingen umfangreiche Vorarbeiten und Beratungen des Nationalrates voraus.

Als Vorarbeit diente ein dreibändiger, einstimmig verabschiedeter Bericht einer Enquete-Kommission des Nationalrates zum Thema “Technikfolgenabschätzung am Beispiel der Gentechnologie.” Dieser Bericht kam durch gedeihliche parteiübergreifende Zusammenarbeit eines Redaktionskomitees aus allen Funktionen zustande.

Der anschließend erstellte Ministerialentwurf eines Gentechnikgesetzes gab leider die im Bericht festgehaltenen Zielsetzungen und Forderungen der Enquetekommission nur ansatzweise wider, manche Bestimmungen widersprachen sogar den Intentionen des Nationalrates, manches war nicht berücksichtigt worden. Auch die seinerzeitige Regierungsvorlage (1465 der Beilagen, XVIII. GP) war so unbefriedigend abgefaßt, daß sich sogar die Koalitionsparteien veranlaßt sahen, mittels Abänderungsantrages korrigierend einzugreifen.

Die Oppositionsparteien machten damals schon auf die immer noch vorhandenen Schwächen des Gesetzes aufmerksam, die sich vom Zielparagraphen über die Freisetzungsproblematik bis zu den Haftungsfragen erstreckten.

Eine umfangreiche, als Vierparteienantrag konzipierte Abänderung, die vom seinerzeitigen III. Präsiden­ten des Nationalrates gemeinsam mit einem (damals noch) dem ÖVP-Klub zugehörigen Abgeordneten und Universitätsprofessor initiiert wurde, fand nicht die Mehrheit, doch wurde seitens der Koalition betont, daß im Falle entsprechender Erfahrungen nach Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes die Notwendigkeit einer Novellierung im Sinne der Antragsteller neuerlich überlegt werde.

Dieser Zeitpunkt ist nun gekommen.

Der Unmut breiter Bevölkerungskreise über die Forcierung gentechnischer Projekte durch das BMGK, die Unzulänglichkeiten der bisherigen Anhörungsverfahren, die voreilige Freisetzung von Genkartoffeln im Vertrauen auf inoffizielle Zusagen auf Beamtenebene, die nicht vorhandene Kennzeichnung gentechnisch hergestellter Produkte und die nicht gelöste Haftungsfrage lassen eine neuerliche Initiative angezeigt erscheinen.

Der vorliegende Antrag ermöglicht zwar weiterhin die Anwendung der Gentechnik, bietet aber erweiterten Schutz gegen negative Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, schreibt eine informative und zumutbare Kennzeichnung vor, regelt die Parteistellung bei Freisetzungsverfahren, die Nominierung von Experten und das Gentechnikregister.

In einem eigenen Abschnitt werden die Haftungsbestimmungen bei Freisetzungen, bei Umweltbeeinträch­tigungen, bei Gentherapien sowie bei unerlaubtem Verhalten haftpflichtiger Personen geregelt. Als Verursachungsnachweis gilt der Beweis des erlittenen Schadens, der Verursacher muß den gegen ihn gerichteten Verdacht entkräften können. Außerdem haben haftpflichtige Personen für eine eventuelle Schadensabdeckung Vorsorge zu treffen.”


Der Gesundheitsausschuß hat in seinen Sitzungen am 24. Oktober 1996 und am 29. April 1997 den gegenständlichen Initiativantrag in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich der Berichterstatter Abgeordneter Dr. Stefan Salzl sowie die Abgeord­neten Heidemarie Onodi, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Mag. Karl Schweitzer, Mag. Herbert Haupt, Dr. Jörg Haider, Annemarie Reitsamer, Klara Motter, Johann Schuster, Dr. Alois Pumberger, Mag. Walter Guggenberger, Mag. Johann Maier, Dr. Walter Schwimmer und Dr. Günther Leiner sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer.

Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, zur Vorbehandlung dieses Gegenstandes einen Unterausschuß einzusetzen.

Dem Unterausschuß gehörten von Seiten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Mag. Walter Guggenberger (Obmannstellvertreter), Anna Huber, Ing. Erwin Kaipel, Manfred Lackner, Mag. Johann Maier, Dr. Elisabeth Pittermann, Annemarie Reitsamer, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Rosemarie Bauer (ersetzt durch die Abgeordnete Maria Rauch-Kallat), Karl Donabauer, Karlheinz Kopf, Dr. Günther Leiner (Obmann­stellvertreter), Dr. Walter Schwimmer, Ridi Steibl (Schriftführerin), seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Alois Pumberger (Obmann), Dr. Stefan Salzl, Mag. Karl Schweitzer, seitens des Parlamentsklubs Liberales Forum die Abgeordnete Klara Motter und seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic an. Darüber hinaus wurde der Abgeordnete Mag. Thomas Barmüller mit beratender Stimme beigezogen.

Der Unterausschuß hat den Gegenstand nach seiner konstituierenden Sitzung am 29. April 1997 in weiteren Sitzungen am 28. Mai 1997 und am 25. Juni 1998 der Vorbehandlung unterzogen. Es konnte jedoch kein Einvernehmen erzielt werden.

Diesen Unterausschußberatungen wurden ao. Prof. Dr. Günther Kreil, o. Prof. Dr. Peter Ruckenbauer, Dr. Nikolaus Zacherl, Univ.-Prof. Dr. Günter Virt, ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Spitzer, Mag. Ulli Sima, Univ.-Prof. Dr. Monika Gimpel-Hinteregger, Dr. Michael Nentwich als Sachverständige beigezogen und es nahm die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer an den Beratungen teil.

In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 15. April 1999 erstattete der vom Unterausschuß gewählte Berichterstatter Abgeordneter Mag. Johann Maier einen zusammenfassenden Bericht über den Stand der Verhandlungen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Günther Leiner, Klara Motter, Mag. Herbert Haupt, Dr. Stefan Salzl, Mag. Johann Maier, Heinz Gradwohl sowie der Ausschußobmann Dr. Alois Pumberger und die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Ver­braucherschutz Mag. Barbara Prammer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 04 15

                             Mag. Johann Maier                                                         Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann