1744 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 213/A(E) der Abgeordneten Klara Motter und Genossen betreffend Haftungsregeln für Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen


Die Abgeordneten Klara Motter und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 23. Mai 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen wurde im Bericht der parlamentarischen Enquetekommission betreffend “Technikfolgenabschätzung am Beispiel der Gentechnologie” als besonders heikler Punkt erkannt und behandelt. Die in diesem Bericht vorgeschlagene Vorgangsweise “case by case, step by step” (Stufenprinzip) wurde noch in der XVIII. Gesetzgebungsperiode ebenso einstimmig von den Fraktionen des Hohen Hauses beschlossen wie die empfohlene Vorsorge durch ein besonderes Haftungsregime. Während das Stufenprinzip in die RV zum Gentechnikgesetz aufgenommen wurde, fehlten die Bestimmungen für ein besonderes Haftungsregime und konnten zum damaligen Zeitpunkt auch nicht mehr in die Gesetzesvorlage aufgenommen werden. Diese wichtige Empfehlung des Hohen Hauses, ein eigenes Haftungsregime zu errichten, ist also bis heute nicht umgesetzt worden, obwohl der Druck, Freisetzungen zuzulassen, stetig zunimmt.”

Der Gesundheitsausschuß hat in seinen Sitzungen am 24. Oktober 1996 und am 29. April 1997 den gegenständlichen Entschließungsantrag in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Berichterstatterin Abgeordnete Klara Motter sowie die Abgeordneten Heidemarie Onodi, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Mag. Karl Schweitzer, Mag. Herbert Haupt, Dr. Jörg Haider, Annemarie Reitsamer, Johann Schuster, Dr. Alois Pumberger, Mag. Walter Guggen­berger, Mag. Johann Maier, Dr. Stefan Salzl, Dr. Walter Schwimmer und Dr. Günther Leiner sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer.

Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, zur Vorbehandlung dieses Gegenstandes einen Unterausschuß einzusetzen.

Dem Unterausschuß gehörten von Seiten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Mag. Walter Guggenberger (Obmannstellvertreter), Anna Huber, Ing. Erwin Kaipel, Manfred Lackner, Mag. Johann Maier, Dr. Elisabeth Pittermann, Annemarie Reitsamer, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Rosemarie Bauer (ersetzt durch die Abgeordnete Maria Rauch-Kallat), Karl Donabauer, Karlheinz Kopf, Dr. Günther Leiner (Obmann­stellvertreter), Dr. Walter Schwimmer, Ridi Steibl (Schriftführerin), seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Alois Pumberger (Obmann), Dr. Stefan Salzl, Mag. Karl Schweitzer, seitens des Parlamentsklubs Liberales Forum die Abgeordnete Klara Motter und seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic an. Darüber hinaus wurde der Abgeordnete Mag. Thomas Barmüller mit beratender Stimme beigezogen.

Der Unterausschuß hat den Gegenstand nach seiner konstituierenden Sitzung am 29. April 1997 in weiteren Sitzungen am 28. Mai 1997 und am 25. Juni 1998 der Vorbehandlung unterzogen. Es konnte jedoch kein Einvernehmen erzielt werden.

Diesen Unterausschußberatungen wurden ao. Prof. Dr. Günther Kreil, o. Prof. Dr. Peter Ruckenbauer, Dr. Nikolaus Zacherl, Univ.-Prof. Dr. Günter Virt, ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Spitzer, Mag. Ulli Sima, Univ.-Prof. Dr. Monika Gimpel-Hinteregger, Dr. Michael Nentwich als Sachverständige beigezogen und es nahm die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer an den Beratungen teil.

In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 15. April 1999 erstattete der vom Unterausschuß gewählte Berichterstatter Abgeordneter Mag. Johann Maier einen zusammenfassenden Bericht über den Stand der Verhandlungen.


An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Günther Leiner, Klara Motter, Mag. Herbert Haupt, Dr. Stefan Salzl, Mag. Johann Maier, Heinz Gradwohl sowie der Ausschußobmann Dr. Alois Pumberger und die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Ver­braucherschutz Mag. Barbara Prammer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 04 15

                             Mag. Johann Maier                                                         Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann