1746 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 452/A der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz 1994 geändert wird


Die Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen haben diesen Initiativantrag, der wie folgt begründet war, am 6. Mai 1997 im Nationalrat eingebracht.

Zu Art. 1 und 2:

Die Umweltanwälte oder ähnliche Einrichtungen der Bundesländer sollen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bei Gentechnik-Verfahren Parteienstellung und das Beschwerderecht an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts haben.

Zu Art. 3:

Die behördliche Entscheidungspflicht ist wie bei anderen Verwaltungsverfahren zu gestalten, das heißt die Entscheidung ist so rasch als möglich, längstens aber innerhalb von sechs Monaten zu fällen.

Zu Art. 4:

Die Frist um Unfälle der Behörde mitzuteilen wird von zwei auf eine Woche verkürzt.

Zu Art. 5:

Bei allen Erzeugnissen, die aus GVO bestehen oder solche enthalten wird die Verpflichtung normiert, eine klar ersichtliche und verständliche Kennzeichnung vorzunehmen. Diese Forderung wurde von allen Parlamentsparteien bereits im Bericht der Enquetekommission ,Technikfolgenabschätzung am Beispiel der Gentechnologie‘ erhoben.

Zu Art. 6:

Der Gentechnikkommission soll zukünftig auch je ein Vertreter der im Nationalrat bestehenden parlamentarischen Klubs angehören. Damit sollen Informationsmöglichkeiten des Nationalrats vergrößert werden.

Zu Art. 7:

Durch Schaffung eines Gentechnikregisters sollen die Informations- und Kontrollmöglichkeiten ver­bessert werden. Der Gesundheitsminister muß sämtliche die Gentechnik betreffende Anmeldungen und Genehmigungsanträge mittels eines ,Gentechnikregisters‘ erfassen und diese Informationen den zustän­digen Experten und Behörden zur Verfügung stellen.

Zu Art. 8:

Der Verursacher eines durch gentechnisch veränderte Organismen hervorgerufenen Schadens muß für diesen voll haftbar gemacht werden können. Mit Abschnitt VI werden diese zivilrechtlichen Haftungs­regelungen normiert. Darauf basierende Schadensansprüche sollen sowohl von den großen Interessenver­einigungen wie auch Umweltanwälten, Umweltfonds, bestimmten Vereinen im Umweltschutzbereich oder etwa Patientenanwälten geltend gemacht werden können. Der Nachweis der Verursachung ist für den Geschädigten insofern zu erleichtern, als dies bereits im Forstgesetz 1975 für forstschädliche Luftverun­reinigungen normiert ist. Unternehmen und Institutionen, die Gentechnikprojekte betreiben, müssen für eventuell mögliche Schäden soweit Vorsorge treffen, daß nach schlagend gewordenem Risiko Schaden­ersatzansprüche auch tatsächlich befriedigt werden können.”

Der Gesundheitsausschuß hat in seiner Sitzung am 28. Mai 1997 den gegenständlichen Initiativantrag in Verhandlung genommen und im Anschluß an die Ausführungen des Berichterstatters Mag. Johann Maier mit Stimmenmehrheit beschlossen, diesen Antrag dem bereits am 29. April 1997 konstituierten Unterausschuß zur Vorbehandlung der Anträge 186/A(E), 192/A, 207/A, 208/A, 206/A, 213/A(E) und 399/A zuzuweisen.


Dem Unterausschuß gehörten von Seiten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Mag. Walter Guggenberger (Obmannstellvertreter), Anna Huber, Ing. Erwin Kaipel, Manfred Lackner, Mag. Johann Maier, Dr. Elisabeth Pittermann, Annemarie Reitsamer, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Rosemarie Bauer (ersetzt durch die Abgeordnete Maria Rauch-Kallat), Karl Donabauer, Karlheinz Kopf, Dr. Günther Leiner (Obmann­stellvertreter), Dr. Walter Schwimmer, Ridi Steibl (Schriftführerin), seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Alois Pumberger (Obmann), Dr. Stefan Salzl, Mag. Karl Schweitzer, seitens des Parlamentsklubs Liberales Forum die Abgeordnete Klara Motter und seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic an. Darüber hinaus wurde der Abgeordnete Mag. Thomas Barmüller mit beratender Stimme beigezogen.

Der Unterausschuß hat den Gegenstand in seinen Sitzungen am 28. Mai 1997 und am 25. Juni 1998 der Vorbehandlung unterzogen. Es konnte jedoch kein Einvernehmen erzielt werden.

Diesen Unterausschußberatungen wurden ao. Prof. Dr. Günther Kreil, o. Prof. Dr. Peter Ruckenbauer, Dr. Nikolaus Zacherl, Univ.-Prof. Dr. Günter Virt, ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Spitzer, Mag. Ulli Sima, Univ.-Prof. Dr. Monika Gimpel-Hinteregger, Dr. Michael Nentwich als Sachverständige beigezogen und es nahm die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer an den Beratungen teil.

In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 15. April 1999 erstattete der vom Unterausschuß gewählte Berichterstatter Abgeordneter Mag. Johann Maier einen zusammenfassenden Bericht über den Stand der Verhandlungen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Günther Leiner, Klara Motter, Mag. Herbert Haupt, Dr. Stefan Salzl, Mag. Johann Maier, Heinz Gradwohl sowie der Ausschußobmann Dr. Alois Pumberger und die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Ver­braucherschutz Mag. Barbara Prammer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 04 15

                             Mag. Johann Maier                                                         Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann