1805 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über den Antrag 620/A der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz (BGBl. Nr. 472/1986) in der geltenden Fassung geändert wird


Die Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 5. November 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Zu 1:

Eine Reihung von AufnahmswerberInnen nach ihrer Eignung (,Lernerfolg in den bisher zurückgelegten Schulstufen‘) würde SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von vornherein den Zutritt verwehren und behinderte SchülerInnen diskriminieren. Die im bestehenden Gesetz vorgeschlagene Reihung widerspricht daher der Intention einer sozialen Integration.

Zu 2:

Die Evaluation der Schulversuche zur Integration hat deutlich gezeigt, daß der Erfolg sozialer Integration wesentlich von einer angemessenen Relation von SchülerInnen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf beeinflußt wird. Nimmt man die Integration von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ernst und will sie unter fairen Bedingungen in allen Schularten ermöglichen, besteht kein Grund, von der ursprünglichen Regelung abzugehen. Aus Gründen der Wichtigkeit einer fairen Regelung für das Gelingen von Integration sei hier der Kommentar zum Schulunterrichtsgesetz aus Jonak/Kövesi (6. Auflage) zitiert: ,Die Schulversuche gemäß § 131a des Schulorganisationsgesetzes haben ergeben, daß der Anteil der behinderten Kinder in Integrationsklassen im Regelfall vier Kinder nicht übersteigen soll.‘ (S 532, Anm. 4).

Der Absatz 1a entfällt. Für die Ermöglichung eines zeitweisen gemeinsamen Unterrichtes von nicht behinderten Schülern mit Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist keine eigene gesetzliche Regelung nötig. Darüber hinaus soll eine Weiterführung des Integrationsmodelles in Form von koope­rativen Klassen nicht gefördert werden, da sie sich in allen evaluierten Versuchen als wenig geeignet und erfolglos erwiesen haben.”

Der Unterrichtsausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 6. Mai 1999 in Verhand­lung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Maria Schaffenrath.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Maria Schaffenrath, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Gertrude Brinek sowie die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 05 06

                                Brunhilde Fuchs                                                           Mag. Dr. Josef Höchtl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann