1806 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über den Antrag 621/A der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 (BGBl. Nr. 76/1985) in der geltenden Fassung geändert wird


Die Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 5. November 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Zu 1:

Damit die Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sichergestellt ist, ist sonder­pädagogische Unterstützung in der Regel unverzichtbar. Die Zuteilung der Ressourcen (Stundenzuteilung der sonderpädaogischen Lehrkraft) erfolgt über den Bescheid, daß eine Schülerin bzw. ein Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf hat. Da nicht von vornherein angenommen werden kann, daß der sonderpädagogische Förderbedarf von SchülerInnen mit Sinnes- und Körperbehinderungen beim Übertritt in die folgende Schulform wegfällt, soll der diesbezügliche Bescheid aus der Volksschule übernommen werden.”

Der Unterrichtsausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 6. Mai 1999 in Verhand­lung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Maria Schaffenrath.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Maria Schaffenrath, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Gertrude Brinek sowie die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 05 06

                            Dr. Gertrude Brinek                                                        Mag. Dr. Josef Höchtl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann