1808 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Antrag 712/A der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird
Die Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 25. März 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“Zu 1:
Der vorliegende Antrag ermöglicht das flexible Verschieben von fünf Ferientagen pro Schuljahr auf der Ebene der Schulen in Abstimmung mit anderen Schulen der Region. Es sollte innerhalb zB einer Fremdenverkehrsregion möglich sein, durch Koordination der Schulen miteinander sowie durch Abstimmung mit der Schulbehörde erster Instanz – und damit in Abstimmung mit den Pflichtschulen – unter Verkürzung der Haupt- oder Semesterferien eine weitere Ferienwoche in regionaler Autonomie festzulegen. Dadurch wäre auch eine Verlagerung der Semesterferien in regionaler Autonomie möglich.
Der letzte Satz des Absatzes entfällt, da nicht einsichtig ist, warum ein Schultag, der zwischen zwei unterrichtsfreie Tage fällt, nicht freigegeben werden kann.
Zu 2:
Es ist sachlich nicht zu begründen, warum Bundesschulen mehr Kompetenz bei Schulfreierklärungen zugesprochen werden soll, als den Landesschulen; daher findet sich die Regelung des § 2 Abs. 5 analog auch im § 8 Abs. 5. Des weiteren sollen die Pflichtschulen über dieselbe Anzahl von Tagen autonom verfügen können wie die Bundesschulen (nämlich fünf). Auch die Bestimmung über die von der Schulautonomie ausgehenden zusätzlichen einbringbaren schulfreien Tage findet sich bei den Pflichtschulen analog zu den Bundesschulen.
Zu 3 und 4:
Im Sinne gleicher Rahmenbedingungen für den Bundesschul- und den Pflichtschulbereich wird auch für den Pflichtschulbereich eine von der Zuweisung durch den Landesausführungsgesetzgeber unabhängige Kompetenz des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses normiert. Damit ist der § 8 Abs. 11 SchZG gegenstandslos. Abs. 9 und 10 werden zu einem Abs. 9 zusammengezogen.”
Der Unterrichtsausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 6. Mai 1999 in Verhandlung aufgenommen.
Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Maria Schaffenrath.
In der Debatte ergriff der Abgeordnete Karl Öllinger das Wort.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1999 05 06
Dr. Gertrude Brinek Mag. Dr. Josef Höchtl
Berichterstatterin Obmann