1821 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Außenpolitischen Ausschusses
über den Antrag 1017/A(E) der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend Maßnahmen zum Schutz der Wale
Die Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungs- antrag am 24. Februar 1999 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Da durch die exzessive Waljagd fast alle noch vorhandenen Walpopulationen an den Rand des Aussterbens gebracht wurden, besteht seit 1986 ein Moratorium für den kommerziellen Walfang. Im Jahr 1994 wurde ein Schutzgebiet im Meer um die Antarktis eingerichtet. Japan tötet unter dem Begriff „wissenschaftlicher Walfang" ua. in diesem Schutzgebiet Zwergwale. Norwegen erkennt das Moratorium nicht an und tötet im Nordatlantik Zwergwale unter dem Begriff „kommerzieller Walfang". Bestimmten Gruppen von Ureinwohnern (Grönland, Alaska, Russland usw.) werden Quoten zugeteilt. Obwohl es schwer ist, Walbestände zu schätzen, ist festzustellen, daß sich einige Populationen von einigen Arten (insbesondere Zwergwal) erholen, diese Bestände meistens jedoch noch weit unter jenen des vorigen Jahrhunderts liegen.
Österreich ist seit 1995 Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs und nimmt seit 1994 an den Jahrestagungen der Internationalen Walfangkommission (IWC) teil. Bei der nächsten Jahrestagung, 24. bis 28. Mai 1999, in Grenada wird wieder der irische Vorschlag zur Neuregelung des Walfangs (Küstenwalfang) diskutiert werden.
Bei der nächsten Konferenz über das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES-Konferenz) im Mai 2000 in Nairobi ist zu erwarten, daß seitens Japan beantragt wird, den internationalen Handel mit Walfleisch und Walprodukten wieder zu erlauben.
Österreich tritt als Vertragspartei der IWC für einen möglichst umfassenden Schutz aller Wale ein. Mit dem Ziel der Verankerung von Umweltthemen in der IWC spielt Österreich in der zuständigen Arbeits- gruppe ein führende Rolle. Die Degradierung des marinen Lebensraumes erfolgt durch chemische Belastung, Klimaveränderungen, Lärmverschmutzung, Fischerei usw."
Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 1999 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Inge Jäger.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.
Wien, 1999 05 11
Mag. Doris Kammerlander Peter Schieder
Berichterstatterin Obmann
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Entschließung
Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, bei der nächsten Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission im Mai 1999 folgende Position zu vertreten:
1. Das Moratorium für den kommerziellen Walfang ist beizubehalten.
2. Für den Walfang durch die indigene Bevölkerung sollen möglichst strenge und umfassende Regelungen festgelegt werden.
3. Im Hinblick auf die nächste CITES-Konferenz ist gegen jede Art von internationalem Handel mit Walfleisch und Walprodukten einzutreten.
4. Der Schutz aller Walarten inklusive Delfine ist nach Möglichkeit auszudehnen.
5. Für Wale tödliche Forschungsmethoden sind einzustellen bzw. diese durch andere (zB genetische) Methoden zu ersetzen.
6. Angesichts der gravierenden, anhaltenden Verschlechterung des marinen Lebensraumes und der Ausbeutung der Meeresressourcen soll weiterhin engagiert für umweltrelevante Themen einge- treten werden.