1822 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über den Antrag 902/A(E) der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen betreffend Maßnahmen zum Schutz von Kindern in Kriegen und bewaffneten Konflikten


Die Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Oktober 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Nach Schätzungen der UNICEF werden derzeit rund 300 000 Kinder weltweit von regulären Armeen und Guerillaverbänden rekrutiert und als Soldaten zum Töten mißbraucht. Sie werden zwangsverpflichtet oder melden sich auch ,freiwillig‘, da sie hoffen, Schutz vor dem Feind zu finden und ernährt zu werden. Kinder sind deshalb bei vielen Armeen ,beliebt‘, weil sie gefügiger und leichter zu manipulieren sind als Erwachsene.

Schon mit zehn bis zwölf Jahren werden Buben und auch Mädchen zum Kriegsdienst gezwungen, an der Waffe ausgebildet, als Spione und lebende Minendetektoren eingesetzt. In noch viel größerem Ausmaß werden Kinder als Kuriere und Wachpersonal eingesetzt; Mädchen müssen kochen, Verwundete versorgen oder sogar sexuell verfügbar sein. Weiters sind Kinder unter den zivilen Opfern von Kriegen zu über 50 Prozent vertreten. Sie leiden auch ganz besonders unter den indirekten Folgen von Kriegen, wie dem Mangel an Nahrungsmitteln, dem Verlust von Verwandten und dem Zerfall aller sozialen Strukturen. Insgesamt wurden – laut dem Bericht von Graca Machel: ,Report on the Impact of Armed Conflict on Children‘ (1997) – in den letzten zehn Jahren zwei Millionen Kinder Opfer von Kriegen, weitere sechs Millionen trugen schwere Verletzungen davon, es gibt eine Million Kriegswaisen.

So verlieren Kinder jeden grundlegenden Schutz, der ihnen durch völkerrechtliche Abkommen, insbe­sondere durch die ,Konvention über die Rechte des Kindes‘, garantiert wird: das Recht zu leben, das Recht auf Zusammenleben mit der Familie, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf persönliche Entwicklung sowie das Recht auf Ernährung und Schutz.

Darüber hinaus definiert diese Konvention jeden Menschen unter 18 Jahren als Kind. Daher wurde ein Zusatzprotokoll ausgearbeitet, welches das Mindestalter für Rekrutierung zum Militärdienst von 15 auf 18 Jahren anhebt. Leider wurde es von der Internationalen Staatengemeinschaft noch nicht ratifiziert.

Die meisten Kindersoldaten wurden und werden in Ruanda, Liberia, Kolumbien, zur ,Minensuche‘ in Mozambique eingesetzt. Auch in den aktuellen Konflikten im Kongo, im Sudan und in Kolumbien kämpfen Kinder.

Der Weltsicherheitsrat hat im Juni dieses Jahres alle Praktiken, die Kinder zur Zielscheibe von Aggression machen, verurteilt. Er verspricht, nach Möglichkeiten zu suchen, das Rekrutieren von Kindersoldaten zu unterbinden und die Räumung von Minenfeldern zu forcieren.”

Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 1999 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Wolfgang Jung und der Ausschußobmann Abgeordneter Peter Schieder.

Die Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Peter Schieder, Dr. Michael Spindelegger und Mag. Doris Kammerlander brachten einen Entschließungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

“Nach Schätzungen der UNICEF werden derzeit rund 300 000 Kinder weltweit von regulären Armeen und Guerillaverbänden rekrutiert und als Soldaten zum Töten mißbraucht. Sie werden zwangsverpflichtet oder melden sich auch ,freiwillig‘, da sie hoffen, Schutz vor dem Feind zu finden und ernährt zu werden. Kinder sind deshalb bei vielen Armeen ,beliebt‘, weil sie gefügiger und leichter zu manipulieren sind als Erwachsene.


Schon mit zehn bis zwölf Jahren werden Buben und auch Mädchen zum Kriegsdienst gezwungen, an der Waffe ausgebildet, als Spione und lebende Minendetektoren eingesetzt. In noch viel größerem Ausmaß werden Kinder als Kuriere und Wachpersonal eingesetzt; Mädchen müssen kochen, Verwundete versorgen oder sogar sexuell verfügbar sein. Weiters sind Kinder unter den zivilen Opfern von Kriegen zu über 50 Prozent vertreten. Sie leiden auch ganz besonders unter den indirekten Folgen von Kriegen, wie dem Mangel an Nahrungsmitteln, dem Verlust von Verwandten und dem Zerfall aller sozialen Strukturen. Insgesamt wurden – laut dem Bericht von Graca Machel: ,Report on the Impact of Armed Conflict on Children‘ (1997) – in den letzten zehn Jahren zwei Millionen Kinder Opfer von Kriegen, weitere sechs Millionen trugen schwere Verletzungen davon, es gibt eine Million Kriegswaisen.

So verlieren Kinder jeden grundlegenden Schutz, der ihnen durch völkerrechtliche Abkommen, insbe­sondere durch die ,Konvention über die Rechte des Kindes‘, garantiert wird: das Recht zu leben, das Recht auf Zusammenleben mit der Familie, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf persönliche Entwicklung sowie das Recht auf Ernährung und Schutz.

Darüber hinaus definiert diese Konvention jeden Menschen unter 18 Jahren als Kind. Daher wurde ein Zusatzprotokoll ausgearbeitet, welches das Mindestalter für Rekrutierung zum Militärdienst von 15 auf 18 Jahren anhebt. Leider wurde es von der Internationalen Staatengemeinschaft noch nicht ratifiziert.

Die meisten Kindersoldaten wurden und werden in Ruanda, Liberia, Kolumbien, zur ,Minensuche‘ in Mozambique eingesetzt. Auch in den aktuellen Konflikten im Kongo, im Sudan und in Kolumbien kämpfen Kinder.

Der Weltsicherheitsrat hat im Juni dieses Jahres alle Praktiken, die Kinder zur Zielscheibe von Aggression machen, verurteilt. Er verspricht, nach Möglichkeiten zu suchen, das Rekrutieren von Kindersoldaten zu unterbinden und die Räumung von Minenfeldern zu forcieren.”

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen [902/A(E)] nicht die Zustimmung des Ausschusses.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Peter Schieder, Dr. Michael Spindelegger und Mag. Doris Kammerlander wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle

        1.   diesen Bericht zur Kenntnis nehmen;

        2.   die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1999 05 11

                             Dr. Martina Gredler                                                              Peter Schieder

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann

 

Entschließung

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten, wird ersucht, sich im Rahmen der Europäischen Union auf internationaler und bilateraler Ebene für folgende Maßnahmen zum Schutz von Kindern in Kriegen und bewaffneten Konflikten einzusetzen:

–   Ächtung der Rekrutierung von Minderjährigen durch reguläre Armeen und Guerillaorganisationen. In diesem Zusammenhang ist anzustreben, in den internationalen Konventionen das Mindestalter für die Rekrutierung von 15 auf 17 Jahre und für den Einsatz in Feindseligkeiten auf 18 Jahre anzuheben und daß das entsprechende Zusatzprotokoll der “Konvention über die Rechte des Kindes” von möglichst vielen Staaten ratifiziert wird.

–   Finanzielle und personelle Unterstützung von Programmen zur Demobilisierung und Wiedereingliede­rung von Kindersoldaten und auf andere Weise kriegsgeschädigten Kindern in die zivile Gesellschaft nach Ende von Kriegen und Konflikten.

–   Rekrutierung von Minderjährigen, Verschleppung von Minderjährigen in bewaffneten Konflikten zum Zwecke der Prostitution sowie militärische Angriffe auf Schulen und sonstige Einrichtungen, in denen sich vorwiegend Kinder aufhalten, sollen als “Kriegsverbrechen” definiert werden und der Recht­sprechung des Internationalen Strafgerichtshofes unterliegen.

–   Kinder unter 18 Jahren sollen nicht für jene Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden können, die der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofes unterliegen werden.