1823 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend die Prüfung “Förderungen der Organisation ,World Vision durch den Bund; insbesondere Klärung der Frage, wie es zu diesen Förderungen gekommen ist (Interventionen, personelle Verflechtungen, Parteien- bzw. Wahlkampffinanzierung), wie die Förderungen abgewickelt, evaluiert und abgerechnet wurden”
Der Ständige Unterausschuß des Rechnungshofausschusses hat den im Titel erwähnten Bericht gemäß § 32e Abs. 4 erster Satz GOG vorgelegt.
Berichterstatter im Ausschuß war Abgeordneter Franz Stampler.
Der Rechnungshofausschuß hat den gegenständlichen Bericht am 12. Mai 1999 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Karl Smolle, Mag. Franz Steindl und Otmar Brix.
Der Rechnungshofausschuß hat gemäß § 32e Abs. 4 zweiter Satz GOG mit Stimmenmehrheit beschlossen, den Bericht des Ständigen Unterausschusses als Verhandlungsgegenstand dem Nationalrat vorzulegen. Weiters beschloß der Rechnungshofausschuß mit Stimmenmehrheit, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. den angeschlossenen Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG zur Prüfung “Förderungen der Organisation ,World Vision durch den Bund; insbesondere Klärung der Frage, wie es zu diesen Förderungen gekommen ist (Interventionen, personelle Verflechtungen, Parteien- bzw. Wahlkampffinanzierung), wie die Förderungen abgewickelt, evaluiert und abgerechnet wurden” zur Kenntnis nehmen,
2. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1999 05 12
Franz Stampler Ute Apfelbeck
Berichterstatter Obmannstellvertreterin
Bericht des Ständigen Unterausschusses
des Rechnungshofausschusses
gemäß § 32e Abs. 4 GOG
zur Prüfung “Förderungen der Organisation ,World Vision durch den Bund; insbesondere Klärung der Frage, wie es zu diesen Förderungen gekommen ist (Interventionen, personelle Verflechtungen, Parteien- bzw. Wahlkampffinanzierung), wie die Förderungen abgewickelt, evaluiert und abgerechnet wurden”
Am 4. Dezember 1998 hat ein Viertel der Mitglieder des Nationalrates gemäß § 32e Abs. 2 GOG das Verlangen auf Prüfung der im Titel genannten Angelegenheiten gestellt.
Dazu ist dem Ständigen Unterausschuß des Rechnungshofausschusses von Gesetzes wegen die Frist gesetzt, dem Rechnungshofausschuß bis zum 1. Juli 1999 einen Bericht zu erstatten.
Dem Ständigen Unterausschuß des Rechnungshofausschusses gehören
von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs
die Abgeordneten Otmar Brix, Josef Edler, Dr. Alfred Gusenbauer, Inge Jäger, Heidrun Silhavy und Rainer Wimmer;
von der Österreichischen Volkspartei
die Abgeordneten Dr. Dieter Lukesch, Dr. Sonja Moser-Starrach, Maria Rauch-Kallat (Mag. Franz Steindl), Franz Stampler und Georg Wurmitzer (Dipl.-Ing. Teller);
von der Freiheitlichen Partei Österreichs
die Abgeordneten Ute Apfelbeck, Mag. Reinhard Firlinger, Dr. Udo Grollitsch und Dipl.-Ing. Leopold Schöggl;
von den Liberalen Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller
und
von den Grünen Abgeordneter Andreas Wabl
an.
Vorsitzende dieses Ständigen Unterausschusses ist die Abgeordnete Apfelbeck, Stellvertreter sind die Abgeordneten Brix, Wabl und Mag. Barmüller, Schriftführer sind die Abgeordneten Stampler und Heidrun Silhavy.
Zur Durchführung der gegenständlichen Prüfung bestand im Ständigen Unterausschuß Einvernehmen, den Präsidenten des Nationalrates gemäß § 39 Abs. 2 GOG zu ersuchen, durch den Stenographendienst eine auszugsweise Darstellung der Verhandlungen abfassen zu lassen.
In der ersten Sitzung am 17. Dezember 1998 wurde mehrheitlich beschlossen, das Bundeskanzleramt und alle Bundesministerien gemäß § 40 Abs. 1 GOG um die Einleitung von Erhebungen und zur schriftlichen Äußerung in Berichtsform im Sinne des gegenständlichen Prüfverlangens möglichst bis zum 26. Jänner 1999 zu ersuchen.
In seiner zweiten Sitzung am 29. Jänner 1999 faßte der Ständige Unterausschuß Beschlüsse betreffend die Ladung von Auskunftspersonen; weiters wurde auf Grund eines einstimmigen Beschlusses der Bundesminister für Inneres ersucht, dem Ständigen Unterausschuß des Rechnungshofausschusses bis 11. Februar 1999 eine Aufstellung über die Vorstandsmitglieder von “World Vision Österreich” (alter und neuer Verein sowie Privatstiftung) seit Gründung dieser Vereine zu übermitteln.
Das Bundesministerium für Inneres legte dem Unterausschuß eine Liste der zeichnungs- und vertretungsbefugten Mitglieder von “World Vision” vor mit dem Hinweis, daß ausgehend von den in Verbindung mit Art. 20 Abs. 4 B-VG und § 1 Abs. 1 AuskPflG auch im vorliegenden Fall zu beachtenden Pflichten zur Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG und zur vertraulichen Behandlung von Daten gemäß §§ 1 und 2 DSG gegen die generelle Bekanntgabe personenbezogener Daten von nicht zur Vertretung des Vereins berufenen Vorstandsmitgliedern schwerwiegende Bedenken bestehen.
Am 10. Februar 1999 fand eine weitere Ladungssitzung statt.
Der Ständige Unterausschuß befaßte sich mit der konkreten Prüfung am 26. Februar 1999, am 11. März 1999, am 8. April 1999 sowie am 12. Mai 1999.
Als Auskunftspersonen waren geladen:
StS Dr. Wittmann, BKA
StS Dr. Ferrero-Waldner, BMaA
Präs. Dr. Fiedler, Rechnungshof
SC Dr. Stacher, BKA
SC Dr. Lennkh, BMaA
Walter Bühl (Präsident von World Vision)
Manfred W. Kohl (Vizepräsident von World Vision) – nach Kanada verzogen
Mag. Krones-Taurer (Präsidentin von World Vision)
Dr. Eder (Präsident von World Vision)
Mag. Neubauer (Vizepräsident von World Vision)
MdEP Karl Habsburg-Lothringen
SL Mag. Stiegler, BMwA
Mag. Girardi (ehemaliges Mitglied von World Vision)
Heinz Teloni (Paneuropa-Bewegung)
Dr. Scheibel (Präsident von World Vision)
Gabriela Gould (ehemaliges Mitglied von World Vision)
Alle geladenen Auskunftspersonen (mit einer Ausnahme) sind zu den Terminen bzw. Ersatzterminen erschienen.
Zu den Rechtsproblemen betreffend die Zuständigkeit des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses:
Die Finanzierung der Aktivitäten von “World Vision Österreich” erfolgte grundsätzlich auf drei verschiedene Arten:
1. Kofinanzierung von bestimmten Projekten durch den Bund (BKA, BMaA)
2. Finanzierung durch private Spenden
3. Finanzierung durch EU-Mittel
Völlig unumstritten ist die Zuständigkeit des Ständigen Unterausschusses zur Prüfung jener Projekte, die der Bund durch öffentliche Gelder kofinanzierte.
Ebenso unumstritten ist die fehlende Zuständigkeit dieses Ausschusses bei der Prüfung der Gebarung von “World Vision” mit privaten Spendenaufkommen.
Auch zu verneinen ist die Zuständigkeit zur Prüfung des Einsatzes von EU-Mitteln, da die EU für die Prüfung der Gebarung mit EU-Mitteln eigene Organe vorgesehen hat und die österreichische Verfassung in diesem Fall kein Zusammenwirken des Ständigen Unterausschusses mit EU-Organen vorsieht.
Dem folgend werden im Anschluß die vom Bund kofinanzierten Projekte unter Punkt A umfassend abgehandelt;
unter Punkt B werden Aussagen zu den privaten Spenden getroffen;
unter Punkt C werden Ausführungen zu den EU-Projekten dargestellt;
schließlich werden unter Punkt D generelle Anmerkungen zur Gebarung von “World Vision” getroffen.
A. Die vom Bund kofinanzierten Projekte:
Erhebungsberichte der Bundesministerien und Feststellungen auf Grund der Ausschußberatungen
Aus den vorgelegten Erhebungsberichten der betroffenen Bundesministerien gemäß § 40 Abs. 1 GOG und auf Grund der Beratungen des Unterausschusses ergibt sich folgender Sachverhalt bzw. können folgende zusätzliche Feststellungen getroffen werden:
Die Förderung von Projekten von “World Vision Östereich” durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erfolgt ausschließlich im Rahmen eines speziellen Ko-Finanzierungsprogrammes für private Entwicklungsinitiativen in Ländern der Dritten Welt.
Das Programm zur Ko-Finanzierung privater Entwicklungsinitiativen:
Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten konzentriert sich zunehmend geographisch auf die im Dreijahresprogramm festgelegten Kooperationsländer und inhaltlich auf die ebenfalls festgelegten Schwerpunktsektoren. Damit wird ein effizienter Mitteleinsatz erreicht, die Sichtbarkeit der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit wird erhöht und die Planung und Überprüfung des Mitteleinsatzes durch die im Zuge dieser Schwerpunktsetzung eingerichteten lokalen Koordinationsbüros verbessert.
Traditionell bestehen in Österreich aber zahlreiche Privatinitiativen, etwa von Pfarren, Vereinen, Freundschaftsgruppen, Städtepartnerschaften etc. in allen Bundesländern, die eigene Entwicklungsprojekte durchführen. Aus verschiedensten Gründen, etwa auf Grund langjähriger Kontakte, entsprechen die Projekte nicht immer den genannten geographischen und inhaltlichen Schwerpunkten der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Dieser Bereich wäre daher von einer staatlichen Förderung in vielen Fällen ausgeschlossen. Dennoch sind gerade diese Privatinitiativen ein wichtiger Bestandteil der gesamten österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, weil mit großem persönlichen Einsatz und mit geringem administrativen Aufwand oft beträchtliche Eigenmittel aufgebracht sowie gute Erfolge erzielt werden und eine persönliche Beziehung zwischen den Projektpartnern aufgebaut wird.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat daher 1996 ein Ko-Finanzierungsprogramm eingerichtet, das der Förderung derartiger privater Initiativen im sogenannten “globalen” Bereich, der außerhalb der Schwerpunkte liegt, dient und die Aufbringung von Eigenmitteln durch den Projektwerber zur Grundvoraussetzung hat. Da sich dieses Programm an kleinere Initiativen richtet – maximaler Förderbeitrag des BMaA eine Million Schilling pro Projekt und Jahr –, ist auch begleitende Unterstützung bei der administrativen Abwicklung vorgesehen. Dafür werden ausschließlich direkte Projektkosten gefördert. Verwaltungs- oder Werbekosten, die in Österreich anfallen, werden nicht gefördert.
Weiters ist der Förderbeitrag des BMaA anteilsmäßig limitiert – 75% in Programmländern der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit und 25% in anderen Entwicklungsländern. Dies dient dazu, um privaten Initiativen einen Anreiz zu bieten, auch in den Programmländern aktiv zu werden.
Zur Abwicklung der Förderungen liegen genaue Richtlinien vor. Die Entscheidung über die Förderung eingereichter Projekte wird von einer Kommission getroffen, der leitende Beamte des BMaA angehören. Alle Projekte werden anhand einer Liste von entwicklungspolitischen und formalen Kriterien bewertet. Bisher sind grundsätzlich 91 Projekte angefragt worden, davon sind 61 Projekte akzeptiert worden. Auf Projektakzeptanz hat man keinen Rechtsanspruch; wenn die Kriterien erfüllt sind, kann man davon ausgehen, daß das Projekt akzeptiert wird. Die Grenze ist jedoch durch die vorhandenen Mittel gegeben. Die Abwicklung der Förderungen und die begleitende Kontrolle erfolgten bis Juli 1997 durch das BMaA, seither, wegen der großen Zahl von Projekten, durch die Österreichische Kommunalkredit AG, die diesen Auftrag nach Ausschreibung erhielt. Die Überweisung von Fördermitteln erfolgt nach Abschluß eines Förderungsvertrages in Raten. Für die Projekte sind separate Bankkonten einzurichten, die ausschließlich der Abwicklung der genehmigten Projekte dienen. Die erste Rate wird erst angewiesen, wenn die Hälfte der Eigenmittel des Projektträgers bereits für das Projekt verwendet wurde. Die weiteren Raten werden auf Grund nachgewiesener Projektfortschritte angewiesen. Der Projektträger muß alle Belege im Original oder notariell beglaubigt oder einen von einem beeideten Wirtschaftsprüfer erstellten Prüfbericht vorlegen. Zahl und Vorlagedatum der Zwischenberichte werden im Vertrag im Hinblick auf die Projektdauer festgelegt (in der Regel halbjährlich). Die Abrechnungen und Belege werden sowohl rechnerisch als auch inhaltlich auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft. Nach Ende der vorher festgelegten Laufzeit des Projektes ist ein Abschlußbericht vorzulegen. Erst nach Vorlage des Abschlußberichtes wird die Restrate bzw. die Haftrücklage überwiesen. Bei allen Projekten wird bis Vorlage des Abschlußberichtes eine Haftrücklage von mindestens 10% des Förderbetrages des BMaA einbehalten.
Die Richtlinien wurden sukzessive in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Kommunalkredit AG auf Grund der Erfahrungen mit den Projektträgern weiterentwickelt, um eine effiziente, übersichtliche und nachvollziehbare Projektdurchführung zu gewährleisten. Dieses Programm ist in ganz Österreich auf sehr gute Resonanz gestoßen. Im Rahmen des Programmes wurden seit 1996 bisher 91 Projekte eingereicht und 61 Projekte gefördert. Die Gesamtsumme der Projekte beträgt 96 Millionen Schilling, davon sind 53,2 Millionen Schilling Förderungen des BMaA. Die privat aufgebrachten Eigenmittel betragen damit 42,8 Millionen Schilling.
Die Kontakte zwischen dem BMaA und “World Vision” beschränkten sich auf die Förderung von zwei Projekten, die im Rahmen des oben beschriebenen Ko-Finanzierungsprogrammes eingereicht wurden und im folgenden näher beschrieben werden.
Es lagen bis 23. November 1998 keine Umstände vor, die gegen eine Förderung dieser konkreten Projekte gesprochen hätten:
Das Projekt 1791-01/96 (Nahrungsmittelhilfe Republik Kongo)
Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Landwirtschaftsprojekt zur Nahrungsmittelproduktion in der Republik Kongo, das die Produktion von resistentem Saatgut für Mais, Kuherbsen und Sojabohnen zum Ziel hat. Weiters werden begleitende Schulungen für Bauern durchgeführt. Im Rahmen des Projekts soll vor allem in Zusammenarbeit mit den lokalen NGOs, dem Landwirtschaftsministerium und den dort ansässigen Bauern die Lebensmittelsituation in der vom Bürgerkrieg betroffenen Fünf-Millionen-Stadt Kinshasa verbessert werden. Lokale Partnerorganisation ist “World Vision Zaire”, die seit 1984 tätig ist. Unmittelbares Projektziel ist die Belieferung der Bevölkerung von Kinshasa mit Mais, Sojabohnen und Kuherbsen, die Produktion von jährlich 100 Tonnen Getreidesaatgut, 10 Tonnen Sojabohnensaatgut und 18 Tonnen Kuherbsensaatgut. Ein jährliches Training für 15 Farmer mit modernen Geräten wird zudem angeboten. Weiters kommt es zur Ausarbeitung von zwei Erweiterungsprogrammen in den Provinzen Bandundu und Bas-Zaire mit jeweils zehn Farmen, die aus dem Einkommen des Kigepro-Projektes im September 1998 erwirtschaftet worden sind. Auf Grund des Kigepro-Programms arbeitet “World Vision” mit ausgesuchten Farmern zwei Jahre lang, um 1 834 metrische Tonnen Lebensmittel zum Verbrauch und 138 metrische Tonnen als Saatgut zu erzeugen. Empfohlene Sorten sind Mais, Kuherbsen und Sojabohnen. Die erzeugten Lebensmittel sollen vor allem zu einem erschwinglichen Preis an Nahrungsmittelzentren, Hospitäler und die Armen in Kinshasa angeboten werden. Das Projekt soll in zwei Agrarprovinzen mit Eigeneinkommen ausgeweitet werden.
Am 23. Juni 1996 erfolgte beim BMaA die Einreichung dieses Projektes zur Nahrungsmittelproduktion in der Republik Kongo im Rahmen der Ko-Finanzierung privater Entwicklungsinitiativen.
Laufzeit: 1. Februar 1997 bis 31. Mai 1999.
Eigenmittel des Projektträgers: 1 923 350 S.
Max. Förderung durch das BMaA: 1 035 650 S (für die gesamte Laufzeit).
Beantragter Förderanteil war 25%, da die Republik Kongo kein Kooperationsland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ist. Dieser Projektantrag wurde auf seine grundsätzliche Übereinstimmung mit den Richtlinien des Programmes überprüft und gelangte am 6. Oktober 1996 zur Diskussion bei der ersten Auswahlsitzung für die Ko-Finanzierungen. Der Projektantrag entsprach den Richtlinien und wurde, nachdem die budgetäre Bedeckung gegeben war, von der Kommission genehmigt. Der Projektvertrag wurde am 15. Jänner 1997 unterzeichnet. Die erste Überweisung in Höhe von 500 000 S erfolgte am 10. März 1997. Der erste Zwischenbericht wurde am 30. Juni 1997 vorgelegt (samt Belegen). Weitere Zwischenberichte wurden am 31. Dezember 1997 und am 31. August 1998 vorgelegt. Eine weitere Überweisung in Höhe von 430 650 S erfolgte nach Prüfung der zweiten Zwischenabrechnung vom 31. Dezember 1997. Zwischenberichte und Belege wurden vom Kontrollreferat des BMaA überprüft. Es bestand kein Anlaß zu Beanstandungen.
Seit 23. November 1998 besteht folgender finanzieller Status des Projektes:
Insgesamt im Fördervertrag vorgesehener Förderbetrag: 1 035 650 S.
Davon zu diesem Zeitpunkt überwiesene Mittel: 930 650 S.
Davon bereits rechnerisch und sachlich anerkannter Betrag: 408 876,86 S.
Daher noch nicht abgerechneter Betrag: 521 773,14 S.
Das Projekt befand sich am 23. November 1998 in der vorgesehenen Durchführungsphase. Das Landwirtschaftsministerium der Republik Kongo hat die Nützlichkeit des Projektes mit Schreiben vom 8. Jänner 1998 bestätigt. Eine Projektabrechnung mit Datum 15. Dezember 1998 liegt vor. Es liegen auf Grund der vorliegenden Dokumente keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die für dieses Projekt vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur Verfügung gestellten Mittel widmungswidrig verwendet wurden.
Das Projekt 1791/23-97 (landwirtschaftliche Entwicklung Mozambique)
Mit diesem Projekt will “World Vision” ein Programm zur landwirtschaftlichen Erholung und Stärkung der Gemeindestrukturen durchführen. Ziel ist die Vergrößerung der Produktion und die Verminderung der negativen Auswirkungen von Dürreperioden auf die Gemeinden in den Bezirken Chemba und Maringue im Norden der Sofala-Provinz. Mit diesem Projekt werden geeignete dürreresistente Sorten wie Sorghum, Hirse, frühreifender Mais, Erdnuß, Kichererbsen, Manioka und Süßkartoffel ausgewählt und deren Anbau gefördert. Diese Sorten werden über den Aufbau eines Kontakt- und Beratungsnetzes für Farmerfamilien gefördert, Saatgut wird in kleinen Versuchsmengen verteilt oder für den Verkauf zu subventionierten Preisen zur Verfügung gestellt. Saatgut- und Pflanzenvermehrungsaktivitäten werden auf lokaler Gemeindeebene begonnen, um die Verbreitung von dürreresistenten und von den Landwirten ausgewählten Sorten innerhalb der Zielgemeinden zu vergrößern. Man erwartet sich davon die Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktivität und Vielfalt durch die Errichtung von mindestens vier reproduzierbaren Versuchsreihen für Getreidesorten, um verbesserte Techniken, die an Trockenheit und Dürre angepaßt sind, zu evaluieren.
Am 25. Februar 1997 erfolgte beim BMaA die Einreichung dieses Projektes zur Nahrungsmittelproduktion in Mozambique im Rahmen der Ko-Finanzierung privater Entwicklungsinitiativen. Das Projekt umfaßt die Verteilung von Saatgut, die Verbesserung der Produktionsmethoden, die Verbesserung der lokalen Viehzucht und die Vermarktung der Produkte in einem isolierten und von Dürreperioden betroffenen Bezirk des Sambesitales. Lokale Partnerorganisation von “World Vision Österreich” ist “World Vision Mozambique”; das Projekt ist Teil eines großen Projektes, das ua. von USAID finanziert wird, und ist mit anderen Gebern, zB dem World Food Programme der Vereinten Nationen, koordiniert.
Laufzeit: 1. Juli 1997 bis 31. Oktober 1999.
Eigenmittel des Projektträgers: 1 685 220 S.
Max. Förderung durch das BMaA: 2 000 000 S (für die gesamte Laufzeit).
Die Förderung könnte bis zu 75% betragen, da Mozambique ein Kooperationsland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ist. Der tatsächliche Förderanteil betrug jedoch nur 54,3%, da damit die ziffernmäßig festgelegte Höchstförderung von einer Million Schilling pro Jahr erreicht war. Dieser Projektantrag wurde auf seine grundsätzliche Übereinstimmung mit den Richtlinien überprüft und gelangte am 27. März 1997 zur Diskussion bei der zweiten Auswahlsitzung für die Ko-Finanzierungen. Der Projektantrag entsprach den Richtlinien und wurde, nachdem die budgetäre Bedeckung gegeben war, genehmigt. Der Projektvertrag wurde am 30. Juli 1997 unterzeichnet. Die erste Überweisung in Höhe von 800 000 S erfolgte am 6. März 1998. Ein erster Zwischenbericht wurde von “World Vision Österreich” am 31. Jänner 1998 vorgelegt. Weitere Zwischenberichte wurden am 31. März 1998 und am 31. August 1998 vorgelegt. Zwischenbericht und Belege wurden von der Österreichischen Kommunalkredit AG überprüft.
Seit 23. November 1998 besteht folgender finanzieller Status des Projektes:
Insgesamt im Fördervertrag vorgesehener Förderbetrag: 2 000 000 S.
Davon zu diesem Zeitpunkt überwiesene Mittel: 800 000 S.
Davon bereits rechnerisch und sachlich anerkannter Betrag: 574 126,42 S.
Daher noch nicht abgerechneter Betrag: 225 873,58 S.
Das Projekt befand sich am 23. November 1998 in der vorgesehenen Durchführungsphase. Es liegen auf Grund der vorliegenden Dokumente keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die für dieses Projekt vom BMaA zur Verfügung gestellten Mittel widmungswidrig verwendet wurden. Das Projekt selbst wurde vom österreichischen Koordinationsbüro mehrmals besucht. Ausführliche Dokumentationen liegen vor. Es handelt sich nach diesen Berichten grundsätzlich um ein fortsetzungswürdiges Entwicklungsvorhaben.
Bei den Ko-Finanzierungsprogrammen geht es vor allem darum, zu vorhandenen Eigenmitteln von NGOs zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn die eingereichten Projekte als zielführend im Sinne des Ansatzes des Außenministeriums gesehen werden. Folgende Kriterien stellen Voraussetzungen für eine Vergabe dar:
Inhaltlich müssen sich die Projekte an “least developed countries” wenden, die Gleichstellung von Frauen, der Schutz von Kindern und die Verbesserung ihrer Lage sowie der Schutz bedrohter Kulturen müssen von Relevanz sein. Die Projekte müssen positive soziale Wirkungen sowie die Förderung der Schaffung eines dynamischen Privatwirtschaftssektors beinhalten. Ferner wird auf die Organisationsentwicklung lokaler Partner Wert gelegt. Methodisch geht es um die Förderung der partizipativen Entwicklung im Hinblick auf all ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Aspekte. Es soll Hilfe zur Selbsthilfe gegeben werden, ohne neue Abhängigkeiten zu schaffen. Auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei der Planung und Durchführung ist zu achten. Die Projekte müssen in Übereinstimmung mit anderen entwicklungspolitischen Maßnahmen anderer Akteure stehen; außerdem muß der Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Formal wird darauf geachtet, daß die Antragstellung vollständig erfolgt und die formalen Vorgaben, die in den Richtlinien des BMaA enthalten sind, berücksichtigt werden. Es muß eine klare Beschreibung der Zielgruppe und der lokalen Nutznießer vorliegen, die Festsetzung von klaren Zielen und Erfolgsindikatoren muß gegeben sein. Die Aufschlüsselung der Kosten muß klar und plausibel sein.
Zu betonen ist, daß seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (und des Bundeskanzleramtes) nicht die Organisation “World Vision Österreich” gefördert, sondern zwei Projekte kofinanziert wurden, die alle geforderten Kriterien erfüllt und den vom BMaA erarbeiteten Richtlinien entsprochen haben. Seitens des Außenamtes ist eindeutig nur zu prüfen, ob die beiden Projekte ordnungsgemäß vorbereitet und abgewickelt werden, daß heißt, daß in erster Linie das jeweilige Projekt nach strengen Kriterien geprüft wird, nicht aber die Organisation.
Maßnahmen des BMaA nach Bekanntwerden der Verhaftung der Geschäftsführung von “World Vision Österreich”
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat am 23. November 1998 durch einen Brief von “World Vision International” erstmals von Unregelmäßigkeiten Kenntnis erhalten. Daraufhin wurde hinsichtlich des einen Projektes das für Mozambique zuständige Koordinationsbüro der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit beauftragt, den dortigen Projektpartner von den Vorfällen in Österreich in Kenntnis zu setzen, vor Ort eine umfassende Prüfung des gesamten Projekts durchzuführen und über die Verwendung der Gelder vor Ort zu berichten. Es sind zwei Stellungnahmen eingelangt, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens bestätigen. Aus einem Schreiben des Koordinationsbüros in Mozambique vom 28. November 1998 geht folgendes hervor:
“World Vision International/Mozambique” führt im Bezirk Chemba (Sofala) das mit World Vision Österreich-Mitteln kofinanzierte Projekt 1791-23/97 ,Landwirtschafts- und Ernährungssicherungsprogramm durch.
Das Programm ist Teil der World Vision International-Aktivitäten im landwirtschaftlichen Sektor in Sofala und Maica (hauptsächlich Finanzierung durch USAID – 75% durch USAID und 25% durch “World Vision”). Die Informationsbereitschaft seitens des World Vision International-Leiters für Sofala und Manica (Eric Schmidt) über World Vision International-Aktivitäten im Sektor (land- und marktwirtschaftliche Daten, projektspezifische Daten) und das Berichtswesen können meinerseits als eines der am besten organisierten bezeichnet werden. Die von österreichischen Kollegen vor Ort als fast militärisch geführte Organisation wurde mir in einer von WVI organisierten Projektreise zur transparenten Abstimmung der Aktivitäten vor Ort im von uns und USAID finanzierten Gebiet Chemba-Sena-Caia demonstriert. Ein Besuch einer Vertreterin von WVA bezüglich Weiterführung der eingeleiteten landwirtschaftlichen Aktivitäten wurde angekündigt und eine Stellungnahme meinerseits bezüglich einer Einschätzung erbeten. Die Darlegung der ÖEZA-Sichtweise ist unter Hinweis auf das neue LW-LSP erfolgt und wurde positiv seitens der Beteiligten wahrgenommen. Von meiner Seite wurde eine Eingliederung ins derzeitige Portfolio ausgeschlossen, aber eine Kofinanzierung würde unter Einarbeitung unserer Prinzipien positiv beurteilt werden. Einer unmittelbaren Überprüfung aller Belege/Finanztransaktionen bei Wunsch steht laut Eric Schmidt nichts im Wege. Gesamteinschätzung: Ziel- und resultatsbezogene Arbeitsweise, informativ, exakt und korrekt geführt.”
Hinsichtlich des zweiten Projektes wurde die international tätige Wirtschaftsprüfungskanzlei Price Waterhouse Coopers mit einer außerordentlichen Buchprüfung beauftragt, da die Republik Kongo nicht zu den Schwerpunktländern zählt und demnach auch kein Koordinationsbüro der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit eingerichtet ist.
Da die oben beschriebenen zwei Vorhaben im Rahmen der Ko-Finanzierung von Entwicklungsprojekten durch das BMaA gefördert wurden, wurde sofort die Einstellung weiterer Zahlungen veranlaßt. “World Vision Österreich” wurde unmittelbar nach Bekanntwerden der Tatsache des Ausschlusses aus dem World Vision-Weltverband aufgefordert, die noch nicht abgerechneten Teilzahlungen in Höhe von 747 646,72 S zurückzuerstatten. Diese Rückzahlung von 747 646,72 S ist am 26. Jänner 1999 eingelangt.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurde von “World Vision Österreich” auch wiederholt ersucht, das Projekt eines Ausbildungszentrums für Entwicklungshelfer in Österreich zu fördern. Diesem Ersuchen wurde nicht entsprochen, da keinerlei Zusammenhang mit den inhaltlichen Schwerpunkten der österreichischen EZA gesehen wurde. Eine Ko-Finanzierung kam für dieses Projekt nicht in Frage, weil das Ko-Finanzierungsprogramm grundsätzlich keine Förderung von Projekten vorsieht, die in Österreich abgewickelt werden.
Bundeskanzleramt:
Die Bundesregierung hatte im Hinblick auf die schlechte Versorgungslage in der Sowjetunion am 15. Jänner 1991 beschlossen, humanitäre Hilfsmaßnahmen in Österreich ansässiger Organisationen für die UdSSR mit 100 Millionen Schilling zu unterstützen.
Im Rahmen dieses Projektes hat sich “World Vision” mit einem Projektumfang von nicht ganz 10 Millionen Schilling (9,451 Millionen Schilling) am 28. Februar 1991 beworben. Seitens des Bundeskanzleramtes wurde “World Vision” am 22. März 1991 ein Auftrag erteilt. Die Lieferungen nach Rußland erfolgten in zwei Tranchen im August und Oktober 1991. Am 3. Jänner und 17. Jänner 1992 erfolgte die Abrechnung durch “World Vision”. Es wurden keine Beträge akontiert; Originalrechnungen wurden nach deren Überprüfung refundiert, daher bestand kein Anlaß für Rückforderungen.
Seitens der damaligen UdSSR wurden Anfang 1991 in erster Linie Grundnahrungsmittel verlangt. In diesem Zusammenhang wurde dem Bundeskanzleramt eine sehr detaillierte Aufstellung übermittelt, wozu “World Vision” ein Angebot erstellte, welches zwar nicht alle Bedürfnisse abdeckte, aber im großen und ganzen einigermaßen entsprach. Die Lieferungen von “World Vision” nach Rußland umfaßten jedoch dann nicht einmal die Hälfte jener Produkte, die Rußland erbeten hatte. Teilweise konnten die Produkte wohl noch als Grundnahrungsmittel bezeichnet werden, allerdings handelte es sich um andere Produkte als von Rußland angefordert. Ein Teil der Lieferung im Wert von rund 1,8 Millionen Schilling bestand aber aus Gegenständen, die sicherlich nicht als Grundnahrungsmittel angesprochen werden können, wie etwa Algenkapseln, Mamellinsalbe, Naturheilmittel wie Carite-Butter, Johanniskrautöl und dergleichen. Auf Grund dieser Lieferungen gelangte der Rechnungshof in seinem Nachtrag zum Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr 1993 zu der Meinung, daß dies von seiten des Bundeskanzleramtes nicht als ordnungsgemäße Durchführung anerkannt hätte werden dürfen. Wie im Rechnungshofbericht festgehalten ist, hielt das Bundeskanzleramt die Lieferung aber für vertretbar, erklärte sich jedoch bereit, die inhaltliche Durchführung der Trägerorganisationen genauer zu kontrollieren.
Auf Grund dieser Vorkommnisse ist der Kontakt seitens des BKA mit der Organisation “World Vision” nicht weiter gepflegt worden.
Der Rechnungshof hat auf Grund der im Zusammenhang mit der Osthilfe vorgenommenen Prüfung in seinem Nachtrag zum Tätigkeitsbericht 1993 sieben grundsätzliche Empfehlungen abgegeben, deren Umsetzung er für eine Verbesserung des gesamten Förderungswesens im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten bzw. Hilfsmaßnahmen für zweckmäßig hält:
1. Eine materiell-gesetzliche Grundlage wäre zeitgerecht anzustreben. Empfohlen wird die Erlassung eines Bundesförderungsgesetzes, mit welchem die Voraussetzungen für die Subventionen geregelt werden sollen und auch Rechtssicherheit für die Auftragnehmer geschaffen würde.
2. Für die budgetäre Bedeckung wäre rechtzeitig vorzusorgen. Dieser Empfehlung wurde mittlerweile entsprochen.
3. Durch die zeitgerechte Ausarbeitung von Richtlinien für die Förderungsdurchführung und Abrechnung wären Unklarheiten und Unsicherheiten bei den Förderungsnehmern zu vermeiden. Dieser Empfehlung wurde durch die Erlassung derartiger Richtlinien im Jahr 1994 entsprochen.
4. Das BKA hätte den ihm zukommenden Koordinationsaufgaben bei Förderungsmaßnahmen durch andere Gebietskörperschaften sowie andere interessierte Stellen wirksamer nachzukommen. Es gibt derzeit betreffend die Förderungsmaßnahmen der einzelnen Ministerien keine Koordination. Dieser Empfehlung des RH wurde nicht entsprochen.
5. Das BKA sollte durch eine Umstrukturierung der Zuständigkeiten für eine reibungslose, leicht durchschaubare und effiziente Aufbau- und Ablauforganisation sowie Kontrolle der Förderungsmaßnahmen einschließlich der Abrechnung vorsorgen.
6. Den Hilfsmaßnahmen sollten rechtzeitig erstellte und aktuell gehaltene Förderungskonzepte zugrundegelegt werden.
7. Die ordnungsgemäße Durchführung der Hilfsmaßnahmen sollte durch eine sinnvolle Kontrolle vor Ort sichergestellt werden.
Weiters wurden von der für Ostzusammenarbeit zuständigen Abteilung des Bundeskanzleramtes zwei Projekte von “World Vision” genehmigt, wobei ein Projekt durchgeführt wurde, ein zweites Projekt zwar genehmigt und begonnen, jedoch sofort nach Bekanntwerden des Verdachts auf Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit “World Vision” abgebrochen wurde.
Beim Projekt 7465/97 “Traumabehandlung durch kreative Aktivitäten in Schulen” handelt es sich um ein Ko-Finanzierungsprojekt, wobei 80% (974 576 S) vom Bundeskanzleramt bereitgestellt wurden und 20% (251 145,80 S) von “World Vision Österreich” kofinanziert wurden. Abgewickelt wurde das Projekt primär durch World Vision Bosnien-Herzegowina, weshalb auch die Einsicht der Original-Belege durch das zuständige Prüfreferat des Bundeskanzleramts vor Ort in Sarajewo vorgenommen wurde. Das laufende Monitoring erfolgte durch das Koordinationsbüro des Bundeskanzleramts an der Österreichischen Botschaft Sarajewo. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Die Leistungen von “World Vision Österreich” in diesem Projekt beschränkten sich auf Kommunikation und Administration (zirka 60 000 S) und die Bereitstellung einer österreichischen Psychologin (40 000 S) inklusive Reise- und Aufenthaltskosten (zirka 15 000 S). Die Administrationskosten betrugen rund 5% der Projektkosten und lagen unter dem Eigenfinanzierungsanteil. Die letzte Rate wurde nach positiver Prüfung in sachlicher und rechnerischer Hinsicht am 9. November 1998 überwiesen.
Ordnungsgemäß abgerechnet wurden für Projekt 7465/97 die gesamten 974 576 S, wobei Belege über die gesamte Projektsumme von 1 225 721,80 S geprüft wurden.
Förderungssumme: 974 576 S
Eigenfinanzierung: 251 145,80 S
Projektsumme: 1 225 721,80 S
Projektlaufzeit: September 1997 bis Juni 1998
Vertragsdatum: 2. September 1997
Land: Bosnien und Herzegowina
Förderungsempfänger: Pädagogische Institute Sarajevo und Tuzla
Projektdurchführende Organisation: World Vision Bosnien/World Vision Österreich
Projektbeschreibung: Traumabehandlung für vornehmlich kriegstraumatisierte Volksschüler (großteils Flüchtlingskinder und Vertriebene) durch kreative Aktivitäten wie Tanz, Theater, bildnerische Aktivitäten, Sport und Musiktherapie
Auch das Projekt 7551/98 “Traumabehandlung durch kreative Aktivitäten in Schulen – Phase II” wurde als Ko-Finanzierungsprojekt konzipiert (75% BKA, 25% “World Vision Österreich”). Die Abwicklung sollte über World Vision Bosnien-Herzegowina erfolgen, wobei der Verwaltungsaufwand von “World Vision Österreich” zirka 5% der Projektsumme ausmachen würde (und damit geringer als der Eigenleistungsanteil wäre).
Der Vertrag wurde Ende Oktober 1998 unterzeichnet. Die erste Rate in Höhe von 900 000 S wurde am 17. November 1998 an “World Vision Österreich” auf ein eigens hiefür eingerichtetes gesondertes Projektkonto überwiesen. Da ein Schreiben von World Vision International betreffend Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung der Spendenmittel von “World Vision Österreich” am 25. November 1998 im Bundeskanzleramt einlangte, wurde mit Schreiben vom 26. November 1998 das Projekt unterbrochen und die Anzahlung zurückgefordert. Laut Mitteilung des Anwalts von “World Vision” (Fax vom 22. Jänner 1999) wurde dieser Betrag in Höhe von 900 000 S am 22. Jänner 1999 per Eilüberweisung rücküberwiesen.
Förderungssumme: 2 062 500 S
Eigenfinanzierung: 717 290 S
Projektsumme: 2 779 790 S
Geplante Projektlaufzeit: Oktober 1998 bis Juni 2000
Vertragsdatum: Oktober 1998
Land: Bosnien und Herzegowina
Förderungsempfänger: Pädagogische Institute Sarajevo, Tuzla und Zenica
Projektdurchführende Organisation: World Vision Bosnien/World Vision Österreich
Projektbeschreibung: Traumabehandlung für vornehmlich kriegstraumatisierte Volksschüler (großteils Flüchtlingskinder und Vertriebene) durch kreative Aktivitäten wie Tanz, Theater, bildnerische Aktivitäten, Sport und Musiktherapie
Der Verein “World Vision” trat gegenüber dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten nach einem Erneuerungsprozeß seit 1995 sehr professionell auf und übermittelte regelmäßig Jahrestätigkeitsberichte und Beschreibungen von Projekten, die im Auftrag der EU-Kommission in Osteuropa in Durchführung waren. Deshalb beschloß man im November 1996 auf Anfrage von “World Vision Österreich”, diese bei einem Projektideenwettbewerb im Sektor Arbeit und Soziales – genauso wie alle anderen den Ressorts bekannten NGOs – in Bosnien-Herzegowina nicht auszuschließen. Die Projektidee von World Vision Bosnien/World Vision Österreich war eine von acht Projektideen, die von insgesamt 32 Ideen anhand eines Kriterienkataloges positiv beurteilt wurden. In der Folge erfolgte die Ausarbeitung und Prüfung des Detailprojekts – ua. auch vor Ort – durch das Koordinationsbüro des Bundeskanzleramts an der Österreichischen Botschaft Sarajevo.
Der allgemeinen Kritik hinsichtlich des hohen Verwaltungsaufwands wurde insofern Rechnung getragen, als ein maximaler Verwaltungsaufwand von zirka 5% ausgewiesen wurde und der Eigenfinanzierungsanteil höher als der ausgewiesene Verwaltungsaufwand lag.
Die Grundsatzbewertung der beiden Projekte erfolgte anhand folgender Kriterien des BKA:
– Die Zielgruppe ist die sozial bedürftigste;
– Die Zielregion ist Schwerpunktregion des BKA gemäß Ostkonzept;
– Kontinuität und Nachhaltigkeit (keine reinen Lieferungen);
– Förderung pluralistischer demokratischer Strukturen;
– Multiplikatoreffekte;
– Beschäftigungs- und Ausbildungseffekte;
– Einbeziehung von lokalen Ressourcen;
– Österreichischer Know-How-Transfer;
– Es gibt bestehende, längere Kontakte zwischen Projektträger und Förderungsempfänger;
– Der Projektträger hat ähnliche Projekte (dh. etwa aus EU-Mitteln und/oder aus Spendengeldern) mit großem Erfolg durchgeführt.
Abgelehnt wurden seitens des Bundeskanzleramtes einige mündlich vorgebrachte Ansuchen von “World Vision Österreich”, zB eine Beteiligung am Programm von “World Vision Österreich” zur Förderung von Klein- und Mittelbetrieben oder an der Schule für Entwicklungshelfer in Bad Ischl. Die Gründe für die Ablehnung waren großteils grundsätzlicher Natur, etwa weil das vorgeschlagene Projekt nicht in das damals gültige jeweilige Länder- oder Sektorprogramm paßte.
Die Vergabeentscheidung wurde auf Grundlage des Prüfungsergebnisses des zuständigen Sachbearbeiters und der Vor-Ort-Prüfung durch das Koordinationsbüro des Bundeskanzleramts an der Österreichischen Botschaft Sarajewo durch das Entscheidungsgremium der zuständigen Sektion des Bundeskanzleramts getroffen.
Jedes Projekt wird einzeln hinsichtlich der gerechtfertigten Höhe des Verwaltungsaufwandes beurteilt. Werbekosten werden grundsätzlich nicht refundiert, Verwaltungskosten werden im Höchstmaß von 5% anerkannt.
Bei dem ersten Projekt für die UdSSR sind an Verwaltungskosten in dem Betrag von 9,451 Millionen Schilling lediglich 20 000 S Telefonspesen enthalten. Bei den beiden anderen Projekten lagen die im Projekt ausgewiesenen Verwaltungskosten bei zirka 5%; der Eigenfinanzierungsanteil war jeweils höher als der Anteil der Verwaltungskosten.
Auf Grund der Ausschußsitzung am 18. Februar 1999 und im Auftrag des Staatssekretärs fand eine neuerliche Prüfung vor Ort in Bosnien-Herzegowina in der Zeit von 2. bis 4. März 1999 durch das Prüfreferat des BKA statt. Dabei ergab die neuerliche Belegsprüfung keinen Hinweis auf eine BKA-finanzierte Teilnahme an World-Vision-Schulungen in dem Schulungszentrum Alpen-Akademie Ischl.
Projektabwickler der BKA-finanzierten Projekte waren stets World Vision Bosnien und “World Vision Österreich” gemeinsam. Die neuerliche Prüfung der Finanzflußbelege in Ergänzung zur bereits im Oktober 1998 durchgeführten Belegsprüfung in Bosnien-Herzegowina und Österreich führte nochmals zu keinen Beanstandungen. Die Verwendung der BKA-Gelder für Nicht-Projektzwecke kann somit ausgeschlossen werden.
Schlußfolgerungen und Zusammenfassung:
Im Rahmen der Ko-Finanzierung durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird folgendes Ziel verfolgt:
Zu vorhandenen Eigenmitteln werden in beschränktem Maß öffentliche Mittel beigetragen, um zusätzliche Entwicklungshilfemittel lukrieren zu können. Für das Außenministerium sind in diesem Zusammenhang lediglich die eingereichten, konkreten Projekte, in diesem Fall zwei Projekte von “World Vision Österreich”, von Belang, die nach strenger Prüfung und einem Auswahlverfahren den betreffenden Richtlinien entsprechen müssen. Es handelt sich dabei um eine reine Projektprüfung, relevant ist lediglich das eingereichte Projekt und der Umstand, daß alle geforderten Kriterien erfüllt sind. Das Außenministerium ist nicht in der Lage, jede Organisation, die ein Projekt im Rahmen des Ko-Finanzierungsprogramms einreicht, zu prüfen. Die Projekte könnten nicht durchgeführt werden, wenn jedes Mal die gesamte Organisation des Förderungswerbers bzw. dessen Gebarung überprüft werden müßte, was laut Aussage von Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner sehr schade wäre, denn das Ko-Finanzierungsprogramm läuft hervorragend: Bisher konnten insgesamt bereits 93 Millionen Schilling für die Entwicklungszusammenarbeit lukriert werden, wobei das Förderungselement 53 Millionen Schilling betragen hat. Bei den Projektträgern handelt es sich um ganz unterschiedliche Organisationen wie zum Beispiel One World Foundation, Österreicher helfen Afghanen, Gesellschaft der Freunde Malis, Transfair, Christoffel Blindenmission, Rotes Kreuz, WIFI-Niederösterreich, EWA, Austrian Help Program, Afric Avenir, Caritas Salzburg, um nur einige wenige zu nennen. Eine Einzelprüfung jeder Organisation im Rahmen dieses Ko-Finanzierungsprogramms ist selbstverständlich unmöglich und übersteigt die Kapazitäten des Außenamtes. Festzuhalten ist jedoch, daß diese Projektträger nicht ident sind mit jenen Organisationen, mit denen das BMaA regelmäßig Projekte durchführt.
Seitens des Außenministeriums wäre es wünschenswert – und viele erfolgreich durchgeführte Projekte belegen dies –, diese Form der Förderung der Privatinitiative auf jeden Fall aufrecht zu erhalten.
Abschließend sei nochmals festzuhalten, daß auf Grund der Untersuchungen keine Hinweise gefunden werden konnten, wonach die Bundesmittel nicht zweckentsprechend eingesetzt wurden.
B. Das private Spendenaufkommen
Zum Umfang des Prüfauftrages, mit dem sich der Ständige Unterausschuß zu befassen hat, ist im Detail folgendes zu sagen:
Gemäß § 32e Abs. 2 GOG kann dem Ständigen Unterausschuß des Rechnungshofausschusses auf Grund eines Verlangens eines Viertels der Mitglieder des Nationalrates der Auftrag erteilt werden, einen bestimmten Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG zu prüfen. “Bestimmter Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2” meint einen Vorgang in einer der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Angelegenheit der Bundesgebarung (Art. 122 Abs. 1 B-VG).
Dementsprechend lautete das am 4. Dezember 1998 eingebrachte Prüfverlangen der drei Oppositionsparteien:
Dem Ständigen Unterausschuß des Rechnungshofausschusses wird gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR der Auftrag erteilt, folgenden Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG-NR zu prüfen: “Förderungen der Organisation ,World Vision durch den Bund; insbesondere Klärung der Frage, wie es zu diesen Förderungen gekommen ist (Interventionen, personelle Verflechtungen, Parteien- bzw. Wahlkampffinanzierung), wie die Förderungen abgewickelt, evaluiert und abgerechnet wurden.”
Die Prüftätigkeit des Unterausschusses kann sich auf Grund der gesetzlichen Bestimmung der Geschäftsordnung des Nationalrates und des Prüfverlangens selbst nur auf die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Förderungsmittel (Bundesmittel) beziehen.
Es ist somit nicht Aufgabe des Unterausschusses, den Vorwurf bzw. Verdacht, privat aufgebrachte Spendengelder seien von Mitgliedern des Vereins “World Vision” nicht ordnungsgemäß bzw. zur persönlichen Bereicherung zu Lasten des Vereins verwendet worden, zu prüfen.
Dennoch sei in diesem Zusammenhang festgehalten:
World Vision International hat im Zuge einer Überprüfung von “World Vision Österreich” gravierende Mängel festgestellt, die darauf hinauslaufen, daß de facto die Verwendung von rund 15 Millionen Schilling nicht nachweisbar sei, daß es möglicherweise auch zur Hinterziehung von Mehrwertsteuer gekommen sein könnte und zum Teil auch gefälschte Rechnungen vorgelegt worden seien.
Dieser Prüfbericht ging im August 1998 allen Mitgliedern von “World Vision Österreich” zu. Die Überprüfung, die von World Vision International vorgenommen wurde, hat sich zur Gänze auf das private Spendengeldaufkommen bei “World Vision Österreich” bezogen. Es hat in dem vom Prüfvorgang umschlossenen Zeitraum (Finanzjahr 1996, 1997 sowie Teile des Finanzjahres 1998, bis April 1998) – und dies wurde in den Ausschußberatungen von einigen Auskunftspersonen mehrmals bestätigt – keinen Anhaltspunkt oder Hinweis anhand der Unterlagen dafür gegeben, daß es bei Projekten, die mit öffentlichen Geldern durchgeführt worden sind, zu einem Mißbrauch gekommen sei. Der diesbezügliche Verrechnungskreis ist stets getrennt worden. Nach Auskünften von Mitgliedern von “World Vision Österreich” hat für öffentliche Gelder immer ein separater Rechnungskreis bestanden, der separat überprüft worden sei.
Die Überprüfung dieser von World Vision International erhobenen strafrechtlichen Vorhalte ist in einem Rechtsstaat Aufgabe der Gerichte und zur Zeit auch dort auf Grund zweier an die Staatsanwaltschaft übermittelter Sachverhaltsdarstellungen von Mitgliedern von “World Vision Österreich” anhängig.
Die Staatsanwaltschaft ist noch immer mit der Durchsicht der Unterlagen beschäftigt. Der Ständige Unterausschuß des Rechnungshofausschusses ist weder die geeignete “Plattform”, um diese teils strafrechtlich relevanten Vorwürfe zu klären, noch hat er die dafür notwendigen Voraussetzungen bzw. Instrumente.
C. Die Gebarung mit EU-Mittel
Ebenso bezieht sich die Prüftätigkeit des Unterausschusses nicht auf die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Mittel durch “World Vision Österreich” (ua. Zuschlag auf EU-Ebene für ein Wiederaufbauprogramm in Bosnien in Höhe von 60 Millionen Schilling). In dieser Angelegenheit sind die zuständigen EU-Institutionen gefordert. Durch die Entwicklungen auf EU-Ebene ist nunmehr gesichert, daß ein unabhängiges Amt zur Betrugsbekämpfung eingerichtet wird, dessen Hauptaufgabe es sicherlich ist, die zweckentsprechende Verwendung von EU-Mittel in diesem Bereich zu prüfen. Ebenso hat der Europäische Rechnungshof die Kompetenz, eine derartige Prüfung durchzuführen.
Die diesen Bericht unterzeichneten Abgeordneten gehen davon aus, daß die Gebarung von “World Vision Österreich” mit EU-Mitteln auf EU-Ebene geprüft werden wird.
D. Zur Gebarung von “World Vision” im allgemeinen
Über das Prüfverlangen hinausgehend wurden in den Ausschußsitzungen Fragen zu den internen Strukturen und Abläufen von World Vision Österreich, zu Statutenänderungen, zu dem in den einschlägigen Kreisen erhobenen Vorwurf, es handle sich bei “World Vision” um eine Sekte, zu Geschäftsverbindungen zwischen der Paneuropa-Bewegung und “World Vision” gestellt.
Hiezu sei festzuhalten, daß in all diesen Bereichen von den Auskunftspersonen zum großen Teil unterschiedliche Darstellungen vorgenommen wurden, die eine Würdigung von “World Vision Österreich” schwierig machen. Dennoch sind folgende Punkte herauszustreichen:
– Das Handeln der Vereinsorgane war in Anbetracht des Umfanges der Verantwortung (Einsatz von privaten Spendengeldern und öffentlichen Mitteln in beträchtlicher Höhe) höchst fahrlässig. Die Bestimmungen des Vereinsgesetzes fanden nur unzureichend Beachtung. So war es über weite Zeiten unklar, wer überhaupt Vorstandsmitglied war; die Vorstandsbeschlüsse wurden nur unzureichend dokumentiert und trotz Zusage dem Ständigen Unterausschuß nicht vorgelegt.
– Durch Statutenänderungen wurde das Vier-Augen-Prinzip aufgehoben und die Präsidentin ermächtigt, finanzielle Transaktionen alleine zu unterzeichnen.
– Durch die Zusammenlegung der externen Kontrolle mit der Führung der Buchhaltung kam es zu einem Kontrolldefizit; gerade diese beiden Punkte vereinfachten die zweckwidrige Mittelverwendung für private Bedürfnisse.
– Die Aussage von gewissen Vorstandsmitgliedern – so auch von MdEP Karl Habsburg-Lothringen – gingen in die Richtung, daß nur der Name dem Verein zur Verfügung gestellt wurde und diese Vorstandsmitglieder ihre Rechte und Pflichten aus dem Vereinsgesetz völlig unzureichend bis gar nicht wahrnahmen.
– Die Finanzierung von Paneuropa-Aktivitäten durch Mittel von “World Vision Österreich” hat nur deswegen so leicht eintreten können, da zwischen den handelnden Organen eine hohe Personenidentität gegeben war. Die Vereinspolitik von Mag. Krones-Taurer war in die Richtung geprägt, laufend “alte Vorstandsmitglieder” durch ihr nahestehende Personen aus der Paneuropa-Bewegung auszutauschen. Eine besonders sensible Verflechtung ist durch die Funktionen ihres Ehegatten im Bereich der Paneuropa-Bewegung und “World Vision Österreich” vorgelegen.
– Schließlich muß von einem völlig unzureichenden Krisenmanagement gesprochen werden, da beim Auftauchen erster Verdachtsmomente in Richtung Veruntreuung bzw. Steuerhinterziehung es zu einer monatelangen Vertuschung dieser Vorwürfe gekommen ist und erst die Sachverhaltsdarstellungen eine gerichtliche Klärung einleiteten.
Zum Verdacht der Finanzierung des EU-Wahlkampfes von Karl Habsburg-Lothringen
Zu den in den Medien berichteten Vorwürfen gegen MdEP Karl Habsburg, es seien Gelder von “World Vision” zur Paneuropa-Bewegung für dessen Wahlkampffinanzierung geflossen, stellte MdEP Karl Habsburg fest, daß er sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine entsprechende Prüfung durch die Wirtschaftstreuhandkanzlei KPMG eingeleitet habe. Im Rahmen dieser Prüfung sei eine Schadenssumme von 640 000 S festgestellt worden, die er im Wege von Paneuropa-Österreich sofort auf ein Treuhandkonto überwiesen habe.
Dieser Betrag von 640 000 S bestehe aus dem Posten “Briefe Europawahlen, zweimal 10 000 Stück” in Höhe von 32 160 S.
Zweitens seien einige Ausgaben der Zeitschrift der Paneuropa-Bewegung einbezogen worden, wobei diese Ausgaben hauptsächlich der Unterstützung des EU-Wahlkampfes von Karl Habsburg-Lothringen dienten.
Drittens seien über die Druckerei, die sowohl die Zeitschrift von Paneuropa als auch die Drucksorten von “World Vision Österreich” gedruckt habe, Paneuropa gewisse Zinsen zugerechnet worden.
Im Zuge der Ausschußsitzungen wurde Habsburg, der laut eigenen Aussagen von Herbst 1996 bis Frühjahr 1998 Vorstandsmitglied bei “World Vision Österreich” war, von mehreren Mitgliedern des Unterausschusses mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe als Vorstandsmitglied von “World Vision Österreich” in mehrfacher Hinsicht nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag gelegt. Habsburg vertrat demgegenüber die Ansicht, er habe das jeweils Notwendige getan, konnte jedoch diesen Vorwurf nicht entkräften.
Es ist dennoch hier festzuhalten:
Hätte Habsburg seine Pflichten aus der Vorstandsmitgliedschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Abgeordneten überwacht und kontrolliert, kann davon ausgegangen werden, daß die Malversationen früher aufgedeckt und der Schaden verringert hätte werden können.
Kurzzusammenfassung:
Im Zuge der Ausschußberatungen konnten keine Hinweise gefunden werden, daß öffentliche Mittel (Bundesmittel) von “World Vision Österreich” nicht dem ordnungsgemäßen Verwendungszweck, nämlich der Förderung konkreter Projekte des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und des Bundeskanzleramtes im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, zugeführt wurden.
Weiters ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, daß diese Förderungen auf Grund von Interventionen irgendwelcher Personen bewilligt worden wären. Die besagten Projekte wurden jeweils vorschriftsgemäß eingereicht und vom zuständigen Sachbearbeiter auf Vorliegen der geforderten Kriterien geprüft.
Die Abwicklung und Abrechnung der Förderungen wurde laufend einer Kontrolle durch das Außenamt und BKA unterzogen, was durch halbjährliche Berichte, die “World Vision Österreich” an die Ministerien erstatten mußte, belegt ist.
Zusammenfassend ist festzuhalten, daß der Republik Österreich – und nur darauf bezog sich der Prüfauftrag des Ständigen Unterausschusses – aus diesem Engagement im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit kein finanzieller Schaden entstanden ist.
Was die Weiterführung der begonnen Projekte anbelangt, ist zu sagen, daß es Anliegen der beiden Ministerien ist, diese so zu beenden, daß das bisher investierte Geld nicht verloren ist. Gerade bei Landwirtschaftsprojekten, die zur Nahrungsmittelverbesserung dienen, muß zuallererst an die betroffene Bevölkerung gedacht werden. In Anbetracht dessen sollten die Projekte weitergeführt werden, aber selbstverständlich unter der Bedingung, daß eine vertrauenswürdige Nachfolgeorganisation die Programme ordnungsgemäß fortsetzt, wobei letzteres noch geprüft werden muß. Daher werden die ausständigen Summen vorerst auf einem Treuhandkonto einbehalten, bis die genaue weitere Vorgangsweise geklärt ist.
Der Vorwurf der widmungswidrigen Verwendung von privaten Spenden konnte von den Auskunftspersonen nicht entkräftet werden. Mit dieser Angelegenheit sind gegenwärtig die zuständigen Gerichte befaßt, weshalb eine Befassung des Ständigen Unterausschusses in dieser Angelegenheit weder rechtlich möglich ist, noch sinnvoll erscheint.
Abschließend verweisen die unterzeichneten Abgeordneten auf die in der 150. Sitzung des Nationalrates gefaßte Entschließung betr. die Einführung eines Gütesiegels für Spendenorganisationen mit folgendem Wortlaut:
“Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, geeignete Vorschläge betr. die Einführung eines Gütesiegels für österreichische Spendenwerber dem Nationalrat vorzulegen. Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, in einem Vereinsprivatrecht für große Spendenvereine und -firmen geeignete Vorschläge zur Schaffung von Offenlegungspflichten, zum Schutz der Vereinsmitglieder und zur Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung von Spenden vorzulegen.”
und sprechen sich für eine Umsetzung dieser Entschließung aus.
Wien, 1999 05 12
Franz Stampler Ute Apfelbeck
Berichterstatter Obfrau